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Noch mal Glück gehabt...

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Noch mal Glück gehabt...

Beitragvon Cheffe » Sa Feb 18, 2017 17:19

wastl90 hat geschrieben:
fahrer380 hat geschrieben:Also was die rechtliche Lage angeht bist du mit einem Schlepper doch grundsätzlich illegal unterwegs sobald man überhaupt irgendwas angebaut hat. Bei sämtlichen Dreipunktgeräten wird die Achslast überschritten, bei Frontgeräten die 3Meter ab Lenkradmitte, bei bestimmten Scheinwerferkonstelationen darf man nur 25km/h fahren und noch vieles mehr. Da gibt es soviele Fallstricke.
Frontlader oben/unten da kann man sich ewig drüber streiten. Gibt einfach Schlepper die mit FL oben einfach total beschissene Straßenlage haben.


Da gebe ich dir Recht. Die heutigen Maschinen passen einfach nicht mehr vollkommen legal auf die Straßen. Wundere mich immer weil so viele Schlepper auf 50 km/h zugelassen werden - fahren darf man die in der Regel doch gar nicht.
Anbaugerät = max. 25km/h
Anhänger= i.d.R max. 40km/h
...


Ich behaupte mal frech: das ist Quatsch, was ihr da schreibt. Es gibt zB. durchaus Schlepper mit vernünftigen Achslasten, man muss sie nur kaufen. Oder man fährt halt gezogene Geräte. Dass man mit Anbaugerät nur 25 fahren darf, höre ich das erste mal. Auch Anhänger kann man ja auf höhere Geschwindigkeiten zulassen wenn man´s braucht. Natürlich gibt es viele Fallstricke, die man beachten muss. Aber, wer bei der Zusammenstellung seiner Gespanne etwas aufpasst und seinen Kram in Ordnung hält, der kann sich durchaus auch mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen legal bewegen. Wir als Landwirte sollten uns viel besser mal bewusst werden, wieviele Ausnahmen wir im Straßenverkehr haben. Sei es bei Abmessungen, Fahrerlaubnis, Fahrzeiten etc pp. - und jedes Mal, wenn es wieder jemand übertreibt, dann bröckeln diese Sonderstellungen. Was da teilweise in den letzten Jahren abgeht (hier in der Gegend zumindest) ist einfach übertrieben und wird früher oder später ein Echo geben.
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Re: Noch mal Glück gehabt...

Beitragvon AEgro » Sa Feb 18, 2017 17:46

Gut geschrieben Cheffe
Du sprichst mir aus der Seele
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Noch mal Glück gehabt...

Beitragvon wesley » Mo Feb 20, 2017 15:00

Hallo,

hier mal ein Auszug aus der Betriebsanleitung von meinem Frost Lader:

Darüber hinaus sind unbedingt die derzeit gültigen Bestimmungen des Merkblattes für Anbaugeräte nach § 19 der
StVZO zu beachten !

b) Als nicht verkehrsgefährdend gelten Teile, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht
sind, d. h. im öffentlichen Straßenverkehr darf der Frontlader nur in gehobener Stellung gefahren werden. Bei
in der Ladeschwinge transportiertem Arbeitsgerät nur dann, wenn sich dessen Unterkante mindestens 2 m
über der Fahrbahn befindet.


c) Der horizontale Abstand zwischen Vorderkante Frontanbaugerät und Mitte Lenkrad darf nicht mehr als 3,5 m
betragen, d. h. Frontladerarbeitsgeräte dürfen dann nicht an der Ladeschwinge im öffentlichen Straßenverkehr
transportiert werden, wenn das genannte Maß überschritten wird.
Des weiteren sind die UVV der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Anwendungsvorschriften
für Schutzeinrichtungen nach dem Maschinenschutzgesetz zu beachten.


Selbst bin ich auch nicht immer ein Fan vom Frontlader oben. Gerade mit breiter Erdschaufel total bescheuert.

Gruß wesley
Wer sich ins Geschirr von Leuten spannen lässt, die den Hals nicht voll bekommen können, darf sich nicht wundern, wenn er eines Tages verschluckt wird.
wesley
 
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Re: Noch mal Glück gehabt...

Beitragvon GeDe » Mi Feb 22, 2017 7:35

STVZO §50:
2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zulässt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit Einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
Ich behaupte mal daß das mindestens 95 % der Betroffenen nicht wissen.
GeDe
 
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Re: Noch mal Glück gehabt...

Beitragvon Len-K » Mi Feb 22, 2017 9:10

Bei uns ist vor 2 oder 3 Jahren das selbe mit einem Schulbus passiert, es ging aber leider nicht so glimpflich aus und ein Kind ist dabei ums Leben gekommen
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Schlepper geschrottet

Beitragvon adefrankl » Mi Feb 22, 2017 11:45

take_it_1999 hat geschrieben:Hallo,

sind das wirklich nur 2 Meter - ich habe aus der Fahrschule 2,5 Meter in Erinnerung. Müsste irgendwo in der StVO drin stehen.

Der Unterschied des Frontladers zum Frontgrubber ist ganz einfach. Den Frontlader kannst ohne Probleme, Mehraufwand, Umbauarbeiten, während der Fahrt hoch nehmen, den Frontgrubber nicht.

Ich habe irgendwann mal eine komentierte und mit Farbbilder versehen StVO oder StVZO in den Händen gehalten. Dort war auch das Thema Sicherung von Arbeitsmitteln im Dreipunkt seitens der Behörde beschrieben. Meines Erachtens wurde da in Gefährdung für Dritte in hoch und Niedrig unterschieden und gleichzeitig wurden auch die Möglichkeiten der Sicherung eingeteilt. Mir ist das deswegen noch so in Erinnerung, weil der Pflug in der Gefährdung hoch war --- aber einen Sicherung quasi "unmöglich".


Im Nachbarort blieb der angehobene Frontlader an einer Unterführung hängen. Dabei zerbrach der Schlepper (-->Totalschaden).
Immerhin kamen Frau und Tochter des Landwirts, welche im Schlepper fuhren mit nur geringen Verletzungen davon.
Insofern hat auch ein angehobener Frontlader seine Tücken. Hätten diese den Frontlader eigentlich nach StVZO vor der Unterführung absenken dürfen wenn sie dadurch die 2 m oder 2,5 m unterschreiten? Dann gibt es noch den höheren Schwerpunkt zu beachten.
Sehr ihr eigentlich Schaufelradbagger auf der Straße die mit angehobener Schaufel fahren? Ich kenne es eigentlich nur mit abgesenkter Schaufel + Schutzleiste dran.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
adefrankl
 
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Re: Noch mal Glück gehabt...

Beitragvon S 450 » Mi Feb 22, 2017 20:16

Ich hab noch nie einen Schaufelradbagger auf fränkischen Straßen gesehen..... Und einen Frontlader kann man wegmachen. Beim Radlader auch- Mit Flex oder Schneidbrenner. Außerdem ist die geometrie doch eine total andere....

Wenn ich unter einer Brücke mit einem Schlepper durchfahre, dann hat die mind. 3 Meter. Da hat man genug Spiel und man muss einen Frontlader auch nicht auf Anschlag oben fahren. Früher, als noch die Klinklader den Ton angegeben haben habe ich nie einen Frontlader unten gesehen. Damals gabs aber auch Anweisungen, welcher FL an welchen Schlepper gehört. Da haben sich auch fast alle Händler daran gehalten, auch wenns dem LW nicht gepasst hat.
Heute: kompakte 3-Zylinder mit Industrieladern eine Nummer zu groß und natürlich mir langer Schwinge....
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Re: Noch mal Glück gehabt...

Beitragvon GeDe » Do Feb 23, 2017 0:40

Schaufelradbagger hat seine "Schaufel" bei Straßenfahrt (besser gesagt Querung) immer oben.Geschätzt so 20-30m hoch.Ich kenn das nur von Bildern oder Fernseher.Da fährt der faule Hund immer querfeldein,-dem Strom entlang. :lol: :lol: :mrgreen:
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