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Österreicher

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Beitragvon Malte » Mo Feb 26, 2007 21:08

wespe hat geschrieben:sum,

Stalking ist jetzt eine Straftat :lol: !

http://www.bmj.bund.de/enid/Strafrecht/Stalking_nj.html


Um dir mal auf die Sprünge zu helfen:

Anonymisierende Foren sind nicht zur Verifizierung der Vertragspartner nach dem Fernabsatzgesetz geeignet und fallen daher nicht unter die Definition "Fernkommunikationsmittel".
Allein daher greift der Stalking-Paragraf nicht.
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Beitragvon euro » Mo Feb 26, 2007 21:12

Betreiber haftet für Beleidigungen in Internetforum

Der Bereiber eines Diskussionsforums im Internet ist verpflichtet, Beleidigungen gegenüber Dritten, die in seinem Forum veröffentlicht wurden, sofort zu entfernen.

Grundsätzlich haftet der Bereiber zwar gemäß § 8 Teledienstegesetz (TDG) für fremde Äußerungen nicht. Anderes gilt jedoch, wenn er von der Beleidigung erfährt. Dann ist er nach § 11 Satz 1 Nr. 2 TDG verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden und die Beleidigung zu entfernen.

Urteil des AG Winsen/Luhe vom 06.06.2005
23 C 155/05
ITRB 2005, 252
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Beitragvon Malte » Mo Feb 26, 2007 21:14

War hier irgendwo von Beleidigungen die Rede?

Deine Signatur wäre eine, weil sie bewußt und vorsätzlich provokativ eingesetzt wird.
Zuletzt geändert von Malte am Mo Feb 26, 2007 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Jungbauer » Mo Feb 26, 2007 21:15

Das hätte als folge das der Threat geschlossen wird...?
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Beitragvon euro » Mo Feb 26, 2007 21:19

Hausrecht

Um Trollen, Spammern u. sonstigen unliebsamen Weggefährten in einem Internetforum die virtuelle Tür zu weisen, sind Sperrung des Nicks, der e-Mail-Adresse o. der IP probate Mittel. Manchmal ist das allerdings nicht ausreichend, um sich eines notorischen Störenfrieds zu entledigen. Sobald in einem Forum ein User ein Posting abschickt, schliessen User u. Forumbetreiber einen gültigen Vertrag ab, welcher nicht nur die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen, die in Foren mit Registrierpflicht den allgemeinen Geschäftsbedingungen gleich kommt, beinhaltet, sondern auch beide Seiten lt. § 241 BGB zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet, also sich so zu verhalten, dass Rechtsgüter des anderen nicht verletzt werden. Für den User bedeutet das, seine Beiträge so zu posten, dass der Forumbetreiber nicht von 3. Seite dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies ist besonders wichtig in einem Forum ohne Registrierpflicht, da der Betreiber oft der einzig identifizierbare Ansprechparter ist. Der Forenbetreiber ist in der Pflicht, sich Kenntnis von Beiträgen zu verschaffen, die evt. die Rechte Dritter verletzen können, bevor er zur Unterlassung aufgefordert wird. Die Nutzungsbedingungen sollten Sanktionsmechanismen wie etwa temporäre Sperrungen für Off-Topic-Postings o. aggressive Inhalte, etc. enthalten, sowie eine den Vertrag auflösende Bedingung, da sonst der Ausschluss eines Störenfrieds aus einem Forum mit Registrierpflicht einer zusätzlichen Vertragskündigung bedarf, die z.B. per e-mail mitgeteilt werden kann. Bei Vertragsbruch von Userseite, hat dieser keinen Anspruch auf sein Posting u. muss gem. § 280 BGB dem Forenbetreiber einen evt. duch sein Posting entstandenen Schaden ersetzten. Ist der Vertrag erstmal gekündigt, muss der User sie akzeptieren u. verstösst gegen eine bestehende Pflicht zur wahrheitsgemässen Angabe personenbezogener Daten, wenn er sich unter anderen Nicks erneut registriert.

Quellen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2006, Az. I-15 U 21/06 (siehe unten), c´t #15 vom 10.07.06, Artikel ´Virtueller Platzverweis´
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Beitragvon Malte » Mo Feb 26, 2007 21:24

Du kopierst hier dauernd Texte rein, die auf einen ganz anderen Delikt hinzielen. Was soll das?
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Beitragvon Laurenzius » Mo Feb 26, 2007 21:25

euro hat geschrieben:Hausrecht

Um Trollen, Spammern u. sonstigen unliebsamen Weggefährten in einem Internetforum die virtuelle Tür zu weisen, sind Sperrung des Nicks, der e-Mail-Adresse o. der IP probate Mittel. Manchmal ist das allerdings nicht ausreichend, um sich eines notorischen Störenfrieds zu entledigen. Sobald in einem Forum ein User ein Posting abschickt, schliessen User u. Forumbetreiber einen gültigen Vertrag ab, welcher nicht nur die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen, die in Foren mit Registrierpflicht den allgemeinen Geschäftsbedingungen gleich kommt, beinhaltet, sondern auch beide Seiten lt. § 241 BGB zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet, also sich so zu verhalten, dass Rechtsgüter des anderen nicht verletzt werden. Für den User bedeutet das, seine Beiträge so zu posten, dass der Forumbetreiber nicht von 3. Seite dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies ist besonders wichtig in einem Forum ohne Registrierpflicht, da der Betreiber oft der einzig identifizierbare Ansprechparter ist. Der Forenbetreiber ist in der Pflicht, sich Kenntnis von Beiträgen zu verschaffen, die evt. die Rechte Dritter verletzen können, bevor er zur Unterlassung aufgefordert wird. Die Nutzungsbedingungen sollten Sanktionsmechanismen wie etwa temporäre Sperrungen für Off-Topic-Postings o. aggressive Inhalte, etc. enthalten, sowie eine den Vertrag auflösende Bedingung, da sonst der Ausschluss eines Störenfrieds aus einem Forum mit Registrierpflicht einer zusätzlichen Vertragskündigung bedarf, die z.B. per e-mail mitgeteilt werden kann. Bei Vertragsbruch von Userseite, hat dieser keinen Anspruch auf sein Posting u. muss gem. § 280 BGB dem Forenbetreiber einen evt. duch sein Posting entstandenen Schaden ersetzten. Ist der Vertrag erstmal gekündigt, muss der User sie akzeptieren u. verstösst gegen eine bestehende Pflicht zur wahrheitsgemässen Angabe personenbezogener Daten, wenn er sich unter anderen Nicks erneut registriert.

Quellen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2006, Az. I-15 U 21/06 (siehe unten), c´t #15 vom 10.07.06, Artikel ´Virtueller Platzverweis´


Da bin ich absolut dafür! Ich kenne auch niemanden, der sich ein zweites Mal in irgendwelche Foren eingeloggt hätte, will ich auch gar nicht!
Schade nur dass dieser Text für eine Signatur zu lange ist!
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Beitragvon Malte » Mo Feb 26, 2007 21:29

@ Laurenzius

Die Essenz des ganzen Textes ist: Wer spammt etc., darf gebahnd werden.
Mehr steht da eigentlich nicht drin. Das passt besser für eine Signatur.
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Beitragvon wespe » Mo Feb 26, 2007 21:31

sum,

Ah, es gibt doch welche, die das schnallen!
Mit freundlichen Stachel
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Arthur Schopenhauer, dt. Philosoph

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Beitragvon McCormick VTX » Di Feb 27, 2007 15:44

so für wann is ne große aktion geplant? :lol:
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Beitragvon Tobias » Di Feb 27, 2007 17:00

Hab ich's nicht gesagt. Schon ist was drin. :lol:
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Beitragvon Welger ap12 t.s. » Di Feb 27, 2007 18:40

hö? was meinst du? :lol:
d(-_-)b

Bei Fragen bezüglich meiner Signatur oder anderem, sich bitte sofort per PN melden!
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Beitragvon McCormick VTX » Di Feb 27, 2007 18:41

ja, wie meinst da das?
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Beitragvon Laurenzius » Di Feb 27, 2007 18:45

@Welger AP 11 TS
Wo ist denn deine ach so tolle Signatur hingekommen?
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Beitragvon Welger ap12 t.s. » Di Feb 27, 2007 18:48

siehst du sie nicht? ich kann sie lesen! 8) :lol:
d(-_-)b

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