Hallo zusammen!
Ich hätte eine Frage zum Pachtrecht im Falle einer Erbengemeinschaft. Allerdings nicht wie im häufigsten Fall, dass die Verpächter eine Erbengemeinschaft ist, sondern in meinem Fall ist der Pächter die Erbengemeinschaft.
Und zwar wollte ich wissen ob ein Mitglied der Erbengemeinschaft ohne das Wissen der Miterben überhaupt ein Pachtverhältnis kündigen kann (also die Erbengemeinschaft hat eine Fläche gepachtet). Und falls dies nicht rechtens ist, was ist mit den Flächen die schon an einen anderen Pächter übergegangen sind, gibt es da überhaupt noch eine Handhabe?
Gruß Leito