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Pacht & Erbengemeinschaft

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Leito » Di Mai 29, 2012 11:51

Hallo zusammen!
Ich hätte eine Frage zum Pachtrecht im Falle einer Erbengemeinschaft. Allerdings nicht wie im häufigsten Fall, dass die Verpächter eine Erbengemeinschaft ist, sondern in meinem Fall ist der Pächter die Erbengemeinschaft.
Und zwar wollte ich wissen ob ein Mitglied der Erbengemeinschaft ohne das Wissen der Miterben überhaupt ein Pachtverhältnis kündigen kann (also die Erbengemeinschaft hat eine Fläche gepachtet). Und falls dies nicht rechtens ist, was ist mit den Flächen die schon an einen anderen Pächter übergegangen sind, gibt es da überhaupt noch eine Handhabe?

Gruß Leito
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Hauke schidt » Di Mai 29, 2012 12:27

Moin,

soweit ich verstanden habe, hast Du an mehrere Personen verpachtet. Ob diese Personen in einem anderen Fall noch eine Erbengemeinschaft bilden, dürfte für Dich unerheblich sein. Du hast an mehrere Pächter verpachtet, es sind also mehrere Pächter gesamtschuldnerisch. Aus dem Mietrecht würde ich ableiten, das eine Kündigung von allen Pächtern unterschrieben werden müssen. Ansonsten ist eine Kündigung nicht wirksam.

Weiterhin habe ich verstanden, das ein Pachtverhältnis nur von einem der Gesamtschuldner gekündigt wurde, diese Kündigung vom Verpächter anerkannt wurde und dieser die Pachtsache an eine andere Person verpachtet hat. Falls alle beteiligten keine aussergerichtliche Lösung finden, sehe ich den Fall so, das die Kündigung eines einzelnen Gesamtschuldners nicht wirksam war, der Verpächter also nicht hätte weiterverpachten dürfen. Der neue Pachtvertrag ist nichtig und der neue Pächter (und evtl die Pächtergemeinschaft) können schadensersatz beim Verpächter geltend machen. Der Verpächter kann Pachtrückstände bei der Pächtergemeinschaft geltend machen.

Das ganze ist fiktiv und nur mit den gegebenen Informationen beantwortet. Bei einem echten Fall rate ich zu einer Rechtsberatung bei einem Fachanwalt.

Grüße

Edit: Geändert aufgrund nachfolgender Korrektur
Zuletzt geändert von Hauke schidt am Di Mai 29, 2012 13:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Leito » Di Mai 29, 2012 12:59

Vielen Dank für deine Antwort!
Du hast es richtig verstanden, allerdings weiß ich noch nicht ganz ob ich deine Antwort ganz richtig verstanden habe. Meinst du mit Pächter teilweise Verpächter? Ich korrigiere mal wie ichs verstanden habe:

Der neue Pachtvertrag ist nichtig und der neue Pächter (und evtl die Pächtergemeinschaft) können schadensersatz beim VerPächter geltend machen.


Das folgende verstehe ich gar nicht:
Der Pächter kann Pachtrückstände bei der Pächtergemeinschaft geltend machen.

Warum soll der Pächter (oder Verpächter?) bei der Erbengemeinschaft Pachtrückstände geltend machen können?

Und nochwas wichtiges: Welcher Name steht denn eigentlich auf dem Pachtvertrag? Steht dort Erbengemeinschaft oder der Name des Miterben der die Pachtflächen bewirtschaftet?
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Hauke schidt » Di Mai 29, 2012 13:24

Moin nochmal,

zur Verdeutlichung: Es geht hier um 3 Personen/Gruppen.

Einmal die Erbengemeinschat als Gesamtschuldner, dann den Verpächter, also dem Eigentümer der Pachtsache und den zweiten Teil Deiner Frage habe ich so verstanden, das die Pachtsache schon an einem anderen (Dritten) verpachtet wurde, den habe ich mit neuen Pächter bezeichnet.

Leito hat geschrieben:Der neue Pachtvertrag ist nichtig und der neue Pächter (und evtl die Pächtergemeinschaft) können schadensersatz beim VerPächter geltend machen.


Sorry, das war mein Schreibfehler, ich ändere das mal. Du hast Recht.


Leito hat geschrieben:Der Pächter kann Pachtrückstände bei der Pächtergemeinschaft geltend machen.


Leito hat geschrieben:Warum soll der Pächter (oder Verpächter?) bei der Erbengemeinschaft Pachtrückstände geltend machen können?


Auch hier war es mein Schreibfehler, Danke für die Korrektur, natürlich ist der Verpächter gemeint.

Also wenn der neue Pächter schon Pacht bezahlt hat, wird er diese unter Umständen zurück fordern können (ich habe keine Infos, wie lange der Pachtvertrag schon läuft und ob der neue Pächter schon einen Nutzen aus der Pachtsache ziehen konnte)

Sollte als der neue Pächter schon Pacht bezahlt haben, obwohl (aufgrund einer ungültigen Kündigung) die Pachtgemeinschaft immer noch die Pacht zu zahlen hätte, kann der neue Pächter die Pacht vom Verpächter zurück bekommen und stattdessen haben die immer noch rechtmässigen Pächter (Gemeinschaftspächter) die Pacht (auch in der Zeit des neuen Pächters) zu zahlen.

Ich hoffe das ist nu etwas verständlicher.

Grüße

P.S. Ich habe die erste Antwort mal korrigiert.
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Leito » Di Mai 29, 2012 14:25

Hallo,
ja nun verstehe ich es! Die Situation stimmt auch genau, ein Mitglied der Erbengemeinschaft hat den Pachtvertrag gekündigt, ohne das wissen der anderen Miterben. Es gibt auch schon einen neuen Pächter der gekündigten Fläche, und das auch schon seit einigen Jahren (ich bin nicht der Verpächter, ich bin Bekannter ^^ ). Danke für deine ausführliche Antwort!

Was mich noch interessiert ist, wer steht alles auf dem Pachtvertrag bei einer Erbengemeinschaft? Hier steht nämlich nur der (einzige) Landwirt der Erbengemeinschaft drauf, der die Fläche auch gekündigt (und genutzt) hat. Die Fläche war allerdings schon gepachtet, als der Vater der Erbengemeinschaft noch gelebt hat. Nach seinem Tod wurde alles geteilt.

Gruß Leito
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Djup-i-sverige » Di Mai 29, 2012 14:46

Also ich kann nichts zu Pachtrecht beitragen, aber soweit meine Erfahrungen gehen kann EIN Mitglied einer Erbengemeinschaft nichts im Namen der Erbengemeinschaft bestimmen, jedenfalls nicht ohne Zustimmung der anderen Mitglieder.Das Einzige was geht ist ein Antrag auf eine Auflösung der Gemeinschaft und selbst da können die anderen Mitglieder erstmal schön Stolpersteine legen... :roll: :roll:
Kann mir also beim besten Willen nicht vorstellen das dann eine Pachtvertragskündigung rechtens ist...(Ohne Zustimmung aller Mitglieder der EG).
Zu klären wäre wohl ob der pachtvetrag mit der EG als Geschäftspartner oder wie von dir erwähnt nur mit dem Einem Landwirt geschlossen wurde, wenn ausser dem Erblasser und dem einen Mitgleid der EG keine Unterschriften der anderen Mitglieder der Eg zu finden sind.(Weiß nicht ob ein Pachtvertrag "vererbt werden kann").
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Hauke schidt » Di Mai 29, 2012 14:59

So, nun wird es klar :-)

Lese mal den § 509d Abs 2 BGB:

Ich sende Dir mal eine PM.
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Leito » Di Mai 29, 2012 15:29

Djup-i-sverige hat geschrieben:Zu klären wäre wohl ob der pachtvetrag mit der EG als Geschäftspartner oder wie von dir erwähnt nur mit dem Einem Landwirt geschlossen wurde, wenn ausser dem Erblasser und dem einen Mitgleid der EG keine Unterschriften der anderen Mitglieder der Eg zu finden sind.(Weiß nicht ob ein Pachtvertrag "vererbt werden kann").


Ja genau das muss ich mal gucken, das weiß ich nicht wie das gelaufen ist. :(
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon amwald 51 » Di Mai 29, 2012 15:35

servus mitanand
Djup-i-sverige hat geschrieben:(Weiß nicht ob ein Pachtvertrag "vererbt werden kann").

... der/die erbe/n tritt/treten vollumfänglich - d.h. also mit allen rechten und pflichten - an die stelle des erblassers. eine erbengemeinschaft steht einem/r alleinerben/in in nichts nach, außer dass alle miterben mitbestimmen. :idea: :idea:
... es soll gelegentlich vorkommen, dass in einer EG der/die eine oder der/die andere allein bestimmt (bestimmen will), was sache sein soll. :roll: :roll:
grüße vom alpenrand
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Djup-i-sverige » Di Mai 29, 2012 16:00

es soll gelegentlich vorkommen, dass in einer EG der/die eine oder der/die andere allein bestimmt (bestimmen will), was sache sein soll.


solls geben, endet dann in einer m.M.n. sinnlosen Geldverschwendungsorgie.. :roll:
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Leito » Di Mai 29, 2012 22:23

Also die gepachtete Fläche läuft scheinbar schon länger auf den einen Landwirt der Erbegemeinschaft, auch schon vor dem Tot des Erblassers. Warum weiß ich leider nicht (vllt wegen Steuer). Offenbar lief es nach dem Tot weiter auf den Namen des Miterben der die Pachtflächen jetzt gekündigt hat.

amwald 51 hat geschrieben:... der/die erbe/n tritt/treten vollumfänglich - d.h. also mit allen rechten und pflichten - an die stelle des erblassers.


Gilt das auch in diesem Fall? Hätte der Pachtvertrag nach dem Tot des Erblassers nicht auf die Erbegemeinschaft umgeschrieben werden müssen? Der Pachtvertrag läuft zwar schon lange auf seinen Namen, aber es wurde ja alles geteilt, und die Pachtflächen waren ja auch "Werte" des vererbten Betriebes?
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Hauke schidt » Mi Mai 30, 2012 6:25

Also die gepachtete Fläche läuft scheinbar schon länger auf den einen Landwirt der Erbegemeinschaft, auch schon vor dem Tot des Erblassers. Warum weiß ich leider nicht (vllt wegen Steuer). Offenbar lief es nach dem Tot weiter auf den Namen des Miterben der die Pachtflächen jetzt gekündigt hat.


Demzufolge wäre der Pachtvertrag nicht Teil der Erbmasse.

Hätte der Pachtvertrag nach dem Tot des Erblassers nicht auf die Erbegemeinschaft umgeschrieben werden müssen? Der Pachtvertrag läuft zwar schon lange auf seinen Namen, aber es wurde ja alles geteilt, und die Pachtflächen waren ja auch "Werte" des vererbten Betriebes?


Der Vertrag besteht dann zwischen dem im Pachtvertrag genannten Verpächter und dem Pächter. Ob der Pächter nun zufällig auch noch Teilhaber einer Erbengemeinschaft ist dürfte unerheblich sein. Und da der Pächter wohl noch recht lebendig ist, wäre die Kündigung in meinen Augen rechtlich OK.
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon Djup-i-sverige » Mi Mai 30, 2012 6:33

die Erbegemeinschaft umgeschrieben werden müssen? Der Pachtvertrag läuft zwar schon lange auf seinen Namen, aber es wurde ja alles geteilt, und die Pachtflächen waren ja auch "Werte" des vererbten Betriebes?


Widerspricht sich in sich selbst, solange die Erbengemeinschaft nicht aufgelöst wird ist innerhalb auch nichts verteilt, Alles gehört Jedem, niemand kann wirklich was damit anfangen (wenns die Andern nicht wollen).Geteilt ist sowas erst nach Auflösung der Gemeinschaft.(Das vielleicht innerhalb eine getrennte Nutzung vorliegt, unter gegenseitiger Duldung, mag sein, hilft dir aber nix..)

Ich würd da schon mal einen Anwalt aufsuchen. Dann ist die Sache geklärt.(Da du ja anscheinend die erforderlichen Unterlagen hast)
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon amwald 51 » Mi Mai 30, 2012 17:06

servus mitanand
... ich stell mal alles auf null, um die "geschäftsbeziehungen" aufzuklären. die chronik sähe nach meinem verständnis bisher so aus:

> erblasser hatte vor vielen jahren bei einem "Krösus X genannten" eine fläche gepachtet.
auf wieviele jahre war der vertrag geschlossen, welche kündigungsmodalitäten waren vereinbart, z.b. automatische jährliche verlängerung ??
> erblasser hat zu einem späteren zeitpunkt die fläche an den einen jetzigen mitereben
a) unentgeltlich überlassen und der erblasser hat weiterhin offiziell die pacht an Krösus X bezahlt (überwiesen) oder
b) an den einen miterben unterverpachtet, von diesem dafür pacht erhalten und der erblasser wiederum wie unter a) die pacht an Krösus X gezahlt
oder
c) die fläche mit oder ohne? weitere schriftakte an den einen miterben weitergegeben, dieser miterbe hat die pacht dann auch direkt an Krösus X gezahlt

> erblasser segnet das zeitliche, d.h. es tritt der erbfall ein.

> der eine miterbe gibt ( also zu irgend einem zeitpunkt nach dem ableben des erblassers ) das pachtevrhältnis auf, er kündigt schriftich? beim verpächter Krösus X,
gibt es einen iregndeinen bezug zur laufzeit des ausgangsvertrages ? der miterbe kündigt z.b. zu dem zeitpunkt, zu dem der ausgangsvertrag normal ausgelaufen wäre.
> Krösus X verpachte die fläche daraufhin neu an eine fremdem pächter XY

jetzt kommst "Du" daher, und möchtest die fläche gern zur nutzung überlassen haben oder "faierweise" den pachtvertrag zwischen Krösus X unddem erblasser erben.

falls noch interesse an antworten besteht, bitte diese in gleicher weise darstellen. das bisher geschriebene gleicht leider mehr einem kuddelmuddel, als einer sachlichen lagebeschreibung.
grüße vom alpenrand
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Re: Pacht & Erbengemeinschaft

Beitragvon gerds » Di Jun 05, 2012 15:59

Ich denke hier wird Pacht- und Erbrecht ein wenig miteinader vermischt. Wenn das Mitglied der Erbengemeinschaft als Landwirt im Pachtvertrag steht, kann er die Flächen auch kündigen. Wenn die ganze Erbengemeinschaft einen Betrieb geerbt hat diesen zusammen bewirtschaftet und zusammen ein Pachtverhältnis eingeht, würden m.M. nach aus dieser Erbengemeinschaft eine Gbr. Eine Pächtergemeineschaft könnte es doch nur sein, wenn jedes Mitglied der EG einen eigenen Betrieb bewirtschaftet und dann Flächen zusammen pachten.
Hier tritt scheinbar ein Mitglied der EG als Landwirt und Pächter auf. Es wird wahrscheinlich nicht der Betrieb (z.B. Fallerhof :D ) als Pächter im Pachtvertrag stehen.
Soweit zu den Pachtflächen. Was den Betrieb als ganzes angeht muss sich dass Mitglied der EG mit den anderen Mitgliedern abmachen.
Grüße
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