Hallo Kollegen
Das Ende des Pchtjahrs steht wieder an.
Und damit Verbunden die jährlichen Pachtzahlungen.
In unserer Gegend ist seit Generationen Martini - 11. November - Beginn bzw. Ende des Pachtjahrs.
Sowohl bei schriftlichen wie mündlichen Verträgen.
Nun meine Frage : Ist es notwendig, den Pachtzeitraum auf Kalenderjahre umzustellen, also vom 1.1. bis 31. 12.
Vorgabe nach Gemeinsamem Antrag wäre, daß die beantragten Flurstücke das ganze Jahr ( bis 31. 12 ) zur Verfügung stehen müssen.
Wenn sich am Pachtverhälniss nichts ändert,spielt es keine Rolle.
Wenn jedoch ein Pachtverhältniss endet, könnte es problematisch werden, falls in dem Zeitraum eine Kontrolle statfindet .
Wie handhabt ihr es mit euren Pachtfächen ?
Habt ihr Altverträge auf Kalenderjahr abgeändert ?
Hat jemand Erfahrungen gemacht im Fall einer Kontrolle und das Grundstück nicht bis Jahresende zur Verfügung stand ?
Gruß AEgro
P.S.
Intressant wäre auch zu erfahren, wie Pachtzahlungen geleistet werden.
Jährliche Einmalzahlung ? Im Vorraus od. am Ende des Pachtjahrs ? Teilzahlungen während des Jahres ?

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet