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Pachtjahr ? Kalenderjahr ?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Pachtjahr ? Kalenderjahr ?

Beitragvon AEgro » Fr Okt 06, 2017 8:05

Hallo Kollegen
Das Ende des Pchtjahrs steht wieder an.
Und damit Verbunden die jährlichen Pachtzahlungen.
In unserer Gegend ist seit Generationen Martini - 11. November - Beginn bzw. Ende des Pachtjahrs.
Sowohl bei schriftlichen wie mündlichen Verträgen.
Nun meine Frage : Ist es notwendig, den Pachtzeitraum auf Kalenderjahre umzustellen, also vom 1.1. bis 31. 12.
Vorgabe nach Gemeinsamem Antrag wäre, daß die beantragten Flurstücke das ganze Jahr ( bis 31. 12 ) zur Verfügung stehen müssen.
Wenn sich am Pachtverhälniss nichts ändert,spielt es keine Rolle.
Wenn jedoch ein Pachtverhältniss endet, könnte es problematisch werden, falls in dem Zeitraum eine Kontrolle statfindet .
Wie handhabt ihr es mit euren Pachtfächen ?
Habt ihr Altverträge auf Kalenderjahr abgeändert ?
Hat jemand Erfahrungen gemacht im Fall einer Kontrolle und das Grundstück nicht bis Jahresende zur Verfügung stand ?
Gruß AEgro
P.S.
Intressant wäre auch zu erfahren, wie Pachtzahlungen geleistet werden.
Jährliche Einmalzahlung ? Im Vorraus od. am Ende des Pachtjahrs ? Teilzahlungen während des Jahres ?
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Pachtjahr ? Kalenderjahr ?

Beitragvon julius » Fr Okt 06, 2017 9:44

den Pachtzeitraum auf Kalenderjahre umzustellen, also vom 1.1. bis 31. 12.

Nicht besonders sinnvoll.
Beispiel.
Du kündigst den Vertrag zum 31.12. ( 3 Monate Kündigungsfrist ) also spätestens am 30.09.

Nun könnte der Pächter bereits Wintergerste oder Winterraps auf der Fläche gesät haben und schon gibts Probleme.

Bei Pachtende am 30.10 muss bis ende Juli gekündigt werden das ist kein Problem.
julius
 
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Re: Pachtjahr ? Kalenderjahr ?

Beitragvon AEgro » Fr Okt 06, 2017 11:31

Julius,
wie kommst du auf 3 Monate Kündigungsfrist ?
Mündl. Pachtvertrag hat 2 Jahre Kündigungsfrist, zum Ablauf des Pachtjahres. $ 594 a BGB.
Beim schriftliche Pachtvertrag kenn ich das Vertragsende.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Pachtjahr ? Kalenderjahr ?

Beitragvon Fassi » Fr Okt 06, 2017 11:39

Da ist halt die Frage, in wie weit zählt Kündigung der Pacht als außergewöhnlicher Grund? Das ist ja neben der höheren Gewalt eine Ausnahme von der ganzjährigen Verfügbarkeit.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Pachtjahr ? Kalenderjahr ?

Beitragvon County654 » Fr Okt 06, 2017 12:23

Pachtjahr endet bei uns üblicherweise am 1. November, Pachtzahlung ist zum 11.11, bislang bei allen Verpächtern als Einmalzahlung.

Ein Verpächter hat aber angefragt, ob wir auf monatlich umstellen können, damit er einen regelmässigeren Geldeingang hat.
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
County654
 
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Re: Pachtjahr ? Kalenderjahr ?

Beitragvon Pegasus_o » Fr Okt 06, 2017 12:33

Hat da tatsächlich schon mal ein Amt im Dezember nachgefragt?

Das würde mich sehr wundern, denn es widerspricht der herrschenden Rechtsprechnung. Wenn eine Fläche zum Jahresende gekündigt wurde, dann darf der Verpächter nach der Ernte der Hauptfrucht schon darüber verfügen, ich könnte jetzt also ganz normal Weizen säen und müßte nicht bis zum 1.11 warten.

Gruß
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Re: Pachtjahr ? Kalenderjahr ?

Beitragvon T5060 » Fr Okt 06, 2017 13:47

Was im Pachtvertrag ( oder mündl. vereinbart wurde ) steht.
Steht da nichts,
gilt Kalenderjahr.
Ganz einfach ....
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Re: Pachtjahr ? Kalenderjahr ?

Beitragvon julius » Fr Okt 06, 2017 15:47

AEgro hat geschrieben:Beim schriftliche Pachtvertrag kenn ich das Vertragsende.
Gruß AEgro


Es gibt aber eine Klausel das sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr verlängert wenn nicht gekündigt wird ( Kündigung mind. 3 Monate vor ende des Pachtjahres )
Aber selbst wenn dann gekündigt wurde läuft der Vertrag nochmal 1 Jahr.
Das hab ich falsch geschrieben.
julius
 
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Re: Pachtjahr ? Kalenderjahr ?

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Mo Okt 09, 2017 10:09

bezüglich des Mehrfachantrages gibt es keine Vorgaben zum Pachtvertrag.
Die im Mehrfachantrag beantragten Flächen müssen "ganzjährig beihilfefähig" sein und "dem Antragsteller am 15.05. zur Verfügung stehen". Theoretisch heißt das im Extremfall, wenn du am 15.05. dein Gerste GPS wegsilierst und am 16.05. die Fläche an einen anderen Landwirt geht, der z.b. Weidelgras säht und bewirtschaftet, so ist die Fläche trotzdem bei ersterem im Antrag zu führen.
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