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Pachtrecht

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Pachtrecht

Beitragvon Harry Ferguson » So Dez 02, 2018 20:18

Hi

Ich habe eine dringende Frage .

Mir wurden im vergangenen Frühjahr 4 ha Ackerfläche gekündigt. Die 2017er Pacht zahlte ich wie gewohnt an die Eigentümer. Jetzt sind beide Eigentümer verstorben und die Erben haben die Fläche verkauft. Diesen Herbst habe ich also letztmals ausgesät und werde die Fläche nach der 2019er Ernte abgeben.
Wer bekommt nun die Pacht für 18&19 ? Die Erben welche mir gekündigt haben oder die neuen Eigentümer welche ja erst im Herbst 19 auf die Fläche dürfen.?
Harry Ferguson
 
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Re: Pachtrecht

Beitragvon HL1937 » So Dez 02, 2018 20:28

Ich würde sagen die neuen Eigentümer.
Wenn das Grundstück z. B. 3 Wochen vor Ende des Pachtjahres verkauft worden ist, steht meiner Meinung nach der Pacht den alten Eigentümern zu.
Falls es aber schon z. B. im November oder Dezember zu Beginn des Pachtjahres verkauft wurde, würde ich sagen, es steht den neuen Eigentümern zu.

Bin aber kein Fachanwalt für sowas.
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
HL1937
 
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Re: Pachtrecht

Beitragvon Fendt 308 ci » So Dez 02, 2018 20:39

Wieso nicht einfach mal abwarten, wenn die Fläche sowieso flöten geht.
Die Empfänger des Pachtzinses werden sich schon bei dir melden, wenn sie Geld sehen wollen.
Aber prinzipiell wird's wohl auf das rauslaufen, was mein Vorschreiber sagt.
Fendt 308 ci
 
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Re: Pachtrecht

Beitragvon Harry Ferguson » So Dez 02, 2018 20:42

Ich bin der Meinung das ich mit den neuen Eigentümern keinerlei Pachtverhältnis habe .
Offiziell weiss ich ja noch nicht mal wer der neue Eigentümer ist.
Harry Ferguson
 
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Re: Pachtrecht

Beitragvon Elisa » So Dez 02, 2018 20:44

Anteilig dem jeweiligen Besitzer.
Bsp.:
Hat der Ehemalige Besitzer die Fläche nach 3 Monaten nach dem Beginn des Pachtjahres verkauft, bekommt er 25% der Pacht und der neue Besitzer 75% der Pacht.

Würde die Pacht aber erst zahlen wenn beide Parteien dir schriftlich das Datum und die Aufteilung der Pacht bestätigen.

Falls du an den falschen zahlst kann es dir sonst passieren das du entweder 2 Mal zahlst oder ewig hinter her laufen musst um die falsche Zahlung zurück zu bekommen.
Elisa
 
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Re: Pachtrecht

Beitragvon Elisa » So Dez 02, 2018 20:46

Harry Ferguson hat geschrieben:Ich bin der Meinung das ich mit den neuen Eigentümern keinerlei Pachtverhältnis habe .
Offiziell weiss ich ja noch nicht mal wer der neue Eigentümer ist.


Deswegen schriftlich von beiden Seiten bestätigen lassen. Kann ja sonst jeder kommen und sagen das ihm die Fläche gehört.
Elisa
 
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Re: Pachtrecht

Beitragvon Nick » So Dez 02, 2018 20:51

Evtl will ja der neue Eigentümer auch gar nicht selbst bewirtschaften, wenn du schon nicht weißt wer gekauft hat. Das Pachtverhältnis wurde meiner Meinung nach mit gekauft, also hast du eins. Und es kommt drauf an ob die Verkäufer mit den Käufern was ausgemacht haben diesbezüglich.

Aber nur meine Meinung.

mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Pachtrecht

Beitragvon Harry Ferguson » So Dez 02, 2018 20:58

Ich weiss schon wer der neue ist - es wurde mir aber nie offiziell mitgeteilt . Und ja der will die selbst bewirtschaften , wartet schon viele Jahre wie ein Geier.

Was kann mir passieren wenn ich vorerst gar nix mehr zahle?
Ich mag nämlich beide nicht - weder die Erben noch die neuen Besitzer
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Re: Pachtrecht

Beitragvon clemi » So Dez 02, 2018 21:07

moinsen,

das werden die schon im kaufvertrag geregelt haben wer die pacht bekommt, im zweifel zahlst du so wie immer !...auch punktlich ....die kommen sonst nacher noch mit zinsen gerade wenn man sich jetzt nicht so "freundschaftlich" verbunden ist.
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Re: Pachtrecht

Beitragvon Bonifaz » So Dez 02, 2018 21:16

In der Regel kauft man ein Grundstück mit den "Rechten und Pflichten". Über den Zeitpunkt des Übergangs vom "Recht den Pachtzins vom Pächter zu erhalten" … da wird sich der Berechtigte schon rühren. Dass das Recht übergegangen ist, ist wohl unstrittig.
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Re: Pachtrecht

Beitragvon clemi » So Dez 02, 2018 21:20

genau...kauf bricht keine pacht,...es ist aber nicht unüblich das der pachtzins mit dem kaufpreis verrechnet wird, so hat der käufer die fläche nochn "tacken" günstiger in den papieren und die grunderwerrbssteuer etc. issn "tacken" günstiger fürn käufer.
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Re: Pachtrecht

Beitragvon aldersbach » So Dez 02, 2018 21:27

Wenn in dem Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, dann ist die Pacht an den zu bezahlen der am Tag der Fälligkeit der Eigentümer ist. Das hat mit "Kauf bricht keine Pacht" nichts zu tun.
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Re: Pachtrecht

Beitragvon clemi » So Dez 02, 2018 21:32

den kaufvertrag kennt der pächter ja garnicht, und da sich niemand diesbezuglich gemeldet gilt das was zwischen dem "altverpächter" und pächter vereinbart worden ist.
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Re: Pachtrecht

Beitragvon Schauerschrauber » So Dez 02, 2018 21:59

Hallo

Zahle an die Erben , die werden sich schon mit dem Neueigentümer einig sein und das Geld weiterleiten oder einbehalten je nach dem was vereinbart wurde.
Das ist die einzig sinnvolle Maßnahme solange dir nichts anderes mitgeteilt wurde.

MfG
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Re: Pachtrecht

Beitragvon bauer hans » So Dez 02, 2018 22:11

die pacht ist vertragsgemäß zu zahlen.
die erben als rechtsnachfolger sind für die geldannahme zuständig.
wir schaffen uns :mrgreen:
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