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Pachtvertrag kündigen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Pachtvertrag kündigen

Beitragvon audia3 » Mi Sep 24, 2008 7:42

Hallo,

ich bin neuer Besitzer eines landwirtschaflichen Grundstück, wo der Pachtvertrag zum Ende Sept. 2009 ausläuft. Diesen muss ich nun wahrscheinlich schriftlich kündigen. Gibts hier Vordrucke oder Formulare der Kündigung?

Gruß
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Beitragvon Rebenhopser » Do Sep 25, 2008 19:04

Hallo audia3

Das gibts wohl eher nicht, ist aber auch keine grosse Sache, einfach schreiben" Hiermit kündige ich den Pachtvertrag mit Herrn soundso für das Grundstück: ... fristgerecht zum ....2009.
mfg"

das müsste genügen
Ich will nicht so bleiben wie ich bin, ich will besser werden!
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Beitragvon Maic » Do Sep 25, 2008 20:26

Einen Pachtvertrag kannst du nur so kündigen , erstmal das Pachtjahr läuft vom 01.10 des Jahres bis 31.09 des nächsten Jahres und Kündigen kannst 3 Arbeitstage vor dem 01.10 , kündigungszeit beträgt 2 Jahre ! Allso könntest du am 26.09.2008 Kündigen für den 01.10.2010 ! Wenn nichts anders geschrieben steht
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Beitragvon Hohenloher » Do Sep 25, 2008 20:59

Wenn der Pachtvertrag auf ein bestimmtes Datum endet, also zB zum 30.9.2009 und im Pachtvertrag keine Klausel enthalten ist, wonach eine schriftliche Kündigung notwendig ist, endet der Pachtvertrag am Endtag.

Du brauchst dann gar nichts unternehmen (rechtlich gesehen).

Es macht aber natürlich Sinn, deinem bisherigen Pächter mitzuteilen, dass der Pachtvertrag ordnungsgemäß enden wird. Das bewahrt Euch beide davor über so blöde Dinge zu streiten, wer denn nun die Kalkung auf dem Stoppelacker zu bezahlen hat oder womöglich, wieviel denn der vom bisherigen Pächter am 15. August 2009 eingesäte Raps wohl am 30. September wert ist, wenn die Herbizidspritzung nicht hingehauen hat. usw.

Gruß

H.
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Beitragvon gerds » Do Sep 25, 2008 22:02

Auch wenn der Pachtvertrag zum 30.9.2009 endet muss er 3 Monate vorher, besser schriftlich, gekündigt werden, denn wenn nichts anderes vereinbart, verlängert sich jeder Pachtvertrag um ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
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Beitragvon Hohenloher » Fr Sep 26, 2008 6:03

gerds hat geschrieben:Auch wenn der Pachtvertrag zum 30.9.2009 endet muss er 3 Monate vorher, besser schriftlich, gekündigt werden, denn wenn nichts anderes vereinbart, verlängert sich jeder Pachtvertrag um ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.


Dies ist leider ein Irrtum.

Jeder Pachtvertrag endet zum Ablaufdatum. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht, außer es ist im aktuell gültigen schriftlichen Pachtvertrag etwas anderes vereinbart.

Wenn ein Pachtvertrag über das Ende hinaus im Einvernehmen zwischen Pächter und Verpächter weiter bewirtschaftet wird, (mündliche Vereinbarung) gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Entweder es entsteht ein neues Pachtverhältnis mit einer Laufzeit auf 1 Jahr. Ein solches kann ausdrücklich mündlich geschlossen werden. Für längerfristige Pachtverträge (mit definiertem Enddatum) ist immer die Schriftform notwendig.

oder

2. Es entsteht ein Pachtverhältnis auf unbestimmte Dauer

Im letzteren Fall gilt für den fortgeführten Pachtvertrag die Kündigungsregel dass bis spätestens 3 Werktag eines Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres gekündigt werden kann (also die berühmten 2 volle Pachtjahre Kündigungsfrist).

Im ersteren Fall endet das Pachtverhältnis dann erneut nach einem Jahr.

Dies bedeutet also praktisch:

Nach Ablauf eines Pachtvertrags besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, wenn beide Partner nicht miteinander gesprochen haben. Der eine könnte im Nachhinein geltend machen wollen, dass nach Ablauf des Vertrages nur ein mündlicher Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 1 Jahr entstanden ist, der andere, dass selbstverständlich ein Pachtvertrag auf unbestimmte Dauer mit der Kündigungsfrist von 2 vollen Pachtjahren entstanden ist.

Der Verpächter könnte aber auch der Ansicht sein, dass selbstverständlich der Pachtvertrag geendet hat. Damit könnte er selbst wieder Besitz von der Pachtsache ergreifen. Unter Umständen gegen Ausgleichspflicht der Leistungen, die der Vorpächter für ihn erbracht hat.

Rechtssicherheit entsteht im Nachhinein erst dann, wenn die Grundbedingungen über "Einvernehmen" signifikant sind:

a.) Der Eigentümer hat gewusst und geduldet, dass der Landwirt sein Grundstück weiter bewirtschaftet

und

b.) er hat schon den Pachtpreis entgegengenommen

Unter diesen Bedingungen würde ich im vorliegenden Fall im November 2010 zum Ergebnis kommen, dass wohl der neue, dem schriftlichen Vertrag folgende mündliche Vertrag, auf unbestimmte Dauer geschlossen wurde. Dies hätte dann die 2 Jahreskündigungsfrist zur Folge.

Ansonsten gilt: Befristete Verträge enden mit dem Enddatum. Einer schriftlichen Kündigung bedarf es nicht.

Gruß

H. [/b]
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Beitragvon audia3 » Fr Sep 26, 2008 7:43

Ich habe gestern schriftlich per Einschreiben gekündigt. Im Pachtvertrag ist vermerkt, dass 6 Monate vor Ablauf gekündigt werden muss, ansonsten verlängert sich die Pacht automatisch um ein Jahr.

Danke
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Beitragvon Maic » Sa Sep 27, 2008 2:28

audia3 hat geschrieben:Ich habe gestern schriftlich per Einschreiben gekündigt. Im Pachtvertrag ist vermerkt, dass 6 Monate vor Ablauf gekündigt werden muss, ansonsten verlängert sich die Pacht automatisch um ein Jahr.

Danke

moin .... moin ,

für wann hast du gekündigt ?

lg
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Beitragvon audia3 » Mo Sep 29, 2008 7:40

Zum Okt. 2009
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Beitragvon Maic » Fr Okt 03, 2008 11:29

Wenn im Pachtvertrag steht das 6 Monate vor Ablauf kündigen mußt kannst du nicht für 2008 kündigen .
Es sei denn der Pächter ist damit einverstanden.
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Wie ist das bei meinem Pachtvertrag

Beitragvon bimon » Sa Okt 04, 2008 9:15

Wie ist das in meinem Fall?

Geschlossen wurde der Vetrag am 01.10.90 - Dauer 15 Jahre - bis zum 30.09. 2005 / Das ist der schriftliche Teil.

Im Vertrag steht er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn die schriftliche Anfrage eines Vertragsteils ... nicht binnen 3 Monaten eingeht

oder jeweils um ein weiteres Jahr wenn nicht ein Vetragsteil spätestens 6 Monate vor Ablauf kündigt.

Also einmal Kündigungsfrist nach § 594a abs.1 BGB und einmal nach §594a abs. 2 BGB

Kann man sich das also aussuchen?????
Ich kann weil ich will was ich muss
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Re: Wie ist das bei meinem Pachtvertrag

Beitragvon fedorow » Sa Okt 04, 2008 9:47

bimon hat geschrieben:Wie ist das in meinem Fall?

Geschlossen wurde der Vetrag am 01.10.90 - Dauer 15 Jahre - bis zum 30.09. 2005 / Das ist der schriftliche Teil.

Im Vertrag steht er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn die schriftliche Anfrage eines Vertragsteils ... nicht binnen 3 Monaten eingeht

oder jeweils um ein weiteres Jahr wenn nicht ein Vetragsteil spätestens 6 Monate vor Ablauf kündigt.

Also einmal Kündigungsfrist nach § 594a abs.1 BGB und einmal nach §594a abs. 2 BGB

Kann man sich das also aussuchen?????

ich denke mal das soll heissen, wenn keiner kündigt läuft er ewig weiter.
sollte ein vetragsteil zum 30.03 kündigen, läuft der vetrag am 30.09 desselben jahres aus.
die meisten veträge laufen allerdings, wenn sie zum jahresende gekündigt werden, normalerweise noch 1 oder 2 jahre weiter.
fedorow
 
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Beitragvon bimon » Sa Okt 04, 2008 9:52

In meinem Fall habe ich letztes Jahr Anfang September den Pachtvertrag zum 30.09.08 gekündigt.
Das akzeptiert der Pächter aber einfach nicht.

ja ja ich weiß dann muss sich wohl ein Anwalt drum kümmern :-(
Ich kann weil ich will was ich muss
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Beitragvon fedorow » Sa Okt 04, 2008 20:29

bimon hat geschrieben:In meinem Fall habe ich letztes Jahr Anfang September den Pachtvertrag zum 30.09.08 gekündigt.
Das akzeptiert der Pächter aber einfach nicht.

ja ja ich weiß dann muss sich wohl ein Anwalt drum kümmern :-(

kündigen mußt du aber per einschreiben :!: und dann in dem brief klarmachen bis wann du kündigst und das ab diesem zeitpunkt kein pacht mehr bezahlt wird, dann sollte es eigentlich ohne anwalt klappen, wenn er weiterhin pacht will, muß er zum anwalt. ich informiere mich in so einem fall immer im bauernverband, da ist auch der anwalt i.d.r. umsonst, mann muß aber mitglied sein.
fedorow
 
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Beitragvon bimon » So Okt 05, 2008 13:03

fedorow hat geschrieben:
bimon hat geschrieben:In meinem Fall habe ich letztes Jahr Anfang September den Pachtvertrag zum 30.09.08 gekündigt.
Das akzeptiert der Pächter aber einfach nicht.

ja ja ich weiß dann muss sich wohl ein Anwalt drum kümmern :-(

kündigen mußt du aber per einschreiben :!: und dann in dem brief klarmachen bis wann du kündigst und das ab diesem zeitpunkt kein pacht mehr bezahlt wird, dann sollte es eigentlich ohne anwalt klappen, wenn er weiterhin pacht will, muß er zum anwalt. ich informiere mich in so einem fall immer im bauernverband, da ist auch der anwalt i.d.r. umsonst, mann muß aber mitglied sein.


So hatte ich es gemacht - es interssiert nur einfach nicht
Was soll ich machen, ich kann ihn schlecht vom Feld ziehen......
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