Hab da mal eine Frage. Ich bin mir mit dem Pachtvertrag über zu pachtende Grundstücke mit dem Verpächter einig.
Nur möchte der Verpächter, da er selber noch eine kleine Landwirtschaft betreibt ein Sonderkündigungsrecht in den Vertrag aufnehmen. Dieses Sonderkündigungsrecht kann vom Verpächter jederzeit zum Ende jeden Pachtjahres ausgeübt werden, wenn der die Grundstücke wieder selber bewirtschaften möchte. Also zur Selbstbewirtschaftung.
Mir als Pächter gefällt das nicht, da ich somit keine Sicherheit über die Fläche habe da jedes Jahr gekündigt werden kann.
Ist so ein Sonderkündigungsrecht für Verpächter in einem Pachtvertrag eigentlich üblich ? Ich hab noch nie davon gehört.
