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Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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14 Beiträge • Seite 1 von 1
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Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon julius » Di Okt 14, 2014 16:46

Hab da mal eine Frage. Ich bin mir mit dem Pachtvertrag über zu pachtende Grundstücke mit dem Verpächter einig.
Nur möchte der Verpächter, da er selber noch eine kleine Landwirtschaft betreibt ein Sonderkündigungsrecht in den Vertrag aufnehmen. Dieses Sonderkündigungsrecht kann vom Verpächter jederzeit zum Ende jeden Pachtjahres ausgeübt werden, wenn der die Grundstücke wieder selber bewirtschaften möchte. Also zur Selbstbewirtschaftung.
Mir als Pächter gefällt das nicht, da ich somit keine Sicherheit über die Fläche habe da jedes Jahr gekündigt werden kann.

Ist so ein Sonderkündigungsrecht für Verpächter in einem Pachtvertrag eigentlich üblich ? Ich hab noch nie davon gehört.
julius
 
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon Ferengi » Di Okt 14, 2014 17:01

Ich würds nicht machen.
Es sei denn die Pacht ist sehr niedrig.

Oder du machst es wie die Gemüsebauern.
1-2 Jahre lang raus holen was geht, ohne Rücksicht auf Verluste.
Und dann halt wieder abgeben.

Wie ist denn der jetzige Zustand der Flächen?
Vielleicht sucht er nurn Doofen, der ihm die Flächen wieder in Ordnung bringt. :wink:
Ferengi
 
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon Osceola » Di Okt 14, 2014 18:28

Also ich werde bei den von mir Verpachteten Flächen auch so etwas in der Art reinsetzen . So quasi zum Eigenbedarf allerdings denke ich mir 1 - 2 Jahre Frist müssen es Fairnesshalber schon sein allein wegen der Planung .
Osceola
 
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon The Judge » Di Okt 14, 2014 18:49

Man kann so ziemlich jede mögliche und unmögliche Klausel in seine Verträge aufnehmen, so lange diese nicht gegen geltendes Recht und "Gute Sitten" verstoßen :klug:
Kommt halt darauf an, was den Vertragsparteien eine entsprechende Klausel wert ist. So ein Sonderkündigungsrecht sollte sich auf jeden Fall im Pachtpreis widerspiegeln. Das bedeutet also aus deiner Sicht: Je kürzer die Kündigungsfrist desto geringer der Pachtpreis.
The Judge
 
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon County654 » Di Okt 14, 2014 19:05

Hallo Julius,
die Alternative, bei Nichtzustimmung wird sein, das Landwirt Huber aus dem Nachbardorf die Fläche kriegt :shock:
Es kommt halt auf den Umfang der Flächen im Verhältnis zu deiner bisherigen Bewirtschaftung an.
Ich habe von einer Partei seit etwa 7 Jahren auch Flächen mit Sonderkündigungsrecht gepachtet. Bislang ging von 20 ha eine Fläche (0,5 ha) für ein Jahr zurück eine andere dauerhaft (1,5 ha).
Im Gegenzug kam in letzten Jahr nochmals 10 ha hinzu.
Fazit :arrow: Ich kann gut mit der Lösung leben.
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
County654
 
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon julius » Di Okt 14, 2014 19:38

Der Zustand der Grundstücke ist extrem gut. Es sind Flächen mit Ackerstatus auf denen derzeit mehrjähriges Kleegras und mehrjährige Luzerne steht. Da wird beim Umbruch einiges an Nährstoffe über die nächsten Jahre nachgeliefert.

Und wenn der Pacht ab 2015 beginnt, müßte ich von der EU in 2015 als Bewirtschafter die neuen Zahlungsansprüche kostenlos übertragen bekommen ? Oder ist das noch nicht sicher ? Die müßten dann ja auf jeden Fall in meinem Besitz verbleiben, auch wenn der Pacht 2016 wieder zurückgehen würde ?
julius
 
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon JuliaMünchen » Di Okt 14, 2014 22:14

Da würde ich gar keinen Vertrag machen und nur einen mündlichen Pachtvertrag abschließen. Dann hat jede Partei das Recht die Pachtsache nach Ablauf eines Pachtjahres wieder zurückzubekommen bzw. abzugeben.
JuliaMünchen
 
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon julius » Di Okt 14, 2014 22:43

JuliaMünchen hat geschrieben:Da würde ich gar keinen Vertrag machen und nur einen mündlichen Pachtvertrag abschließen. Dann hat jede Partei das Recht die Pachtsache nach Ablauf eines Pachtjahres wieder zurückzubekommen bzw. abzugeben.


Ohne Vertrag kann der Verpächter aber die Grundstücke jederzeit kündigen und sofort einem anderen Pächter weiterverpachten.
Wäre für den aktuellen Pächter noch blöder.
julius
 
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon Falk » Mi Okt 15, 2014 5:42

Ein mündlicher pachtvertrag hat 2 jahre kündigungsfrist!!!
Woher soll Ich wissen was Ich denke, bevor Ich nicht gehört hab was Ich sage!?
Falk
 
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon ujs123 » Do Okt 16, 2014 16:33

Falk hat geschrieben:Ein mündlicher pachtvertrag hat 2 jahre kündigungsfrist!!!



§585a BGB

und

§594a BGB

den anderen mal zum nachlesen zu empfehlen

:klug: :google:

Uli
Bin wie ich bin...
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon speeder » Do Okt 16, 2014 16:52

ujs123 hat geschrieben:
Falk hat geschrieben:Ein mündlicher pachtvertrag hat 2 jahre kündigungsfrist!!!



§585a BGB

und

§594a BGB

den anderen mal zum nachlesen zu empfehlen

:klug: :google:


(1) Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform.


... und wie, außer als zweijährige Kündigungsfrist, ist dieser Satz deiner Meinung nach zu interpretieren????

Kündigung z.B. am 7.1.2015 führt zu einer Rückgabe der Fläche zu Ende 2016, also noch 2 Ernten...

Uli
Warum nur, warum sind die Dummen so sicher, und die Gescheiten so voller Zweifel....?
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon ujs123 » Do Okt 16, 2014 16:55

So wie Falk geschrieben hat hört sich das schon fast richtig an :D

Aber die anderen Antworter sollten ab und zu mal versuchen mit Wissen zu glänzen :shock:
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon CarpeDiem » Do Okt 16, 2014 20:27

Unendlich lang ist die Liste der Pachtgeschichten im hiesigen Forum, offenbar lauter Pächter unter sich, sozusagen. Irgendwann werden sie noch schreiben "und wenn sie nicht gestorben sind, dann pachten sie noch heute"!!!
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Re: Pachtvertrag Sonderkündigungsrecht

Beitragvon julius » Mi Okt 22, 2014 11:39

Das mit dem Pachtvertrag hat sich auch erledigt. Während ich wegen diesem Sonderkündigungsrecht noch überlegte, hat mich ein anderer Kollege im Preis überboten und diesen Preis bezahl ich sicher nicht.
julius
 
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