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Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon difra » Do Dez 05, 2024 22:38

Hallo zusammen,

offensichtlich wurde heute das Jahressteuergesetz verkündet, denn ab morgen gilt dann der Pauschalierungssteuersatz von nur noch 8,4 %.
Zum 01.01.2024 sinkt er dann nochmals auf 7,8 %.
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/durchschnittssteuersatz-sinkt-zum-6122024-auf-84_168_635646.html

Wird dann bei sehr vielen auf eine Optierung rauslaufen, heißt dann aber auch, heuer - noch in der Pauschalierung - noch viele Produkte verkaufen und z. B. keinen Diesel mehr kaufen, sondern erst nächstes Jahr. Oder (bischen kompliziert) darauf achten, dass der MwSt- Betrag der Dieselrechnung mehr als 1.000 € beträgt, dann kann auch bei einem Kauf heuer die MwSt zurückgeholt werden ==> Steuerberater fragen

Ich finds verückt, dass sich da im Gesetzgebungsverfahren niemand hinstellt und sagt, die erste Senkung macht doch keinen Sinn , da die nächste Kürzung schon beschlossen ist.
Trotzdem schönen Abend
Franz
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon schakschirak » Fr Dez 06, 2024 0:09

Was noch beschlossen werden soll ist das Gebrauchtmaschinen die verkauft werden mit 19 % Umsatzsteuer angesetzt werden und diese Steuer muss ans Finanzamt abgeführt werden.
Das wären bei 10 000 Nettopreis und Brutto 11 900 Euro dann 1900 Euro die das Finanzamt einfordert beim Maschinenverkauf. Bisher konnte der Bruttopreis incl Steuer vom Pauschalierer behalten werden.
https://www.landundforst.de/betrieb/bet ... len-571086
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon rundumadum » Fr Dez 06, 2024 8:37

Ist das Pauschalieren nicht schon jetzt sinnbefreit?

Also wo sinnvoll zeitnah, Geräte im zuge der Umstellung erneuern...
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon schakschirak » Di Dez 10, 2024 23:11

Eine Frage an Experten.
Maschinenverkauf aus dem landw. Betrieb unterliegt derzeit noch 8,4 % Umsatzsteuer bei Pauschalierer.
Welche Umsatzsteuer setz ich auf der Rechnung an wenn ich einen gebrauchten Schlepperaustauschmotor und Getriebe aus der Landwirtschaft raus verkaufe ? Wären Ersatzteile.
Oder als Beispiel gebrauchte Schlepperreifen wären dasselbe.
Sind das auch die 8,4 % oder 19 % ?
Wie habt ihr sowas als Pauschalierer abgerechnet ?
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon difra » Mi Dez 11, 2024 7:42

Hallo,
als Pauschalierer weist du nie 19 % MwSt auf deinen Rechnungen aus, falls du es doch tust, freut sich zwar dein Geschäftspartner, aber du musst die zuviel ausgewiesene ans Finanzamt abführen. Dies kommt z. B. mit Kontrollmitteilungen vom Finanzamt deines Geschäftspartners auf. Kommt rel. häufig vor.
Also gebrauchte Maschinen oder Maschinenteile immer mit 8,4 %, außer sie wurden vor dem 6.12.24 geliefert, dann warens noch 9%.
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon schakschirak » Mi Dez 11, 2024 18:31

Danke für die Info. War mir unsicher weil es Maschinenteile sind aber dann die 8,4 % und nicht 19 %.
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon jan187 » Do Dez 12, 2024 13:18

muss dann bei einem Wechsel von der Pauschalierung zur Regelbesteuerung ab 1.1.25 und einem Verkauf von Getreide noch in 2024 das Geld auch noch in 2024 auf meinem Konto sein, oder reicht es, wenn die Lieferung und Rechnungsdatum in 2024 erfolgt und das Geld erst z.b. Mitte Januar 2025 überwiesen wird?
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon strokes » Do Dez 12, 2024 14:00

Entscheidend ist Rechnungsdatum
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon 2810 » Do Dez 12, 2024 19:19

strokes hat geschrieben:Entscheidend ist Rechnungsdatum


Wessen Rechnung :?:
Die wenigsten Bauern schreiben Rechnungen, die meisten Handelspartner würden da erst einen
Lachkrampf bekommen.
Schon mal der Südzucker oder einer Molkerei eine Rechnung geschrieben, oder der Baywa ?

Zum o.a, Rechnungsdatum behaupte ich, dass dies falsch ist.
Als Winzer bekomme ich von meiner Kellerei für die Lieferung eines Jahrgangs im Zeitablauf
von 3 bis 4 Jahren mehrere Abschlagszahlungen.
So aktuell im Sept 24 die Endabrechnung für die Lieferung Herbst 21.
Die MWSt darauf (bin Pauschalierer) 10,7%
Fazit: der Zeitpunkt der Lieferung ist entscheidend.
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon egnaz » Do Dez 12, 2024 19:59

10,7% ist schon lange her.
Bei der Mehrwertsteuer ist die Soll Besteuerung die Regel. Man kann auf Antrag auch die Ist Besteuerung wählen.
Bei der Sollbesteuerung zählt das Datum der Rechnung oder der Gutschrift.
Bei der Ist Besteuerung zählt der Zeitpunkt des Geldflusses.
Das Lieferdatum spielt bei der MwSt keine Rolle.
Gruß Eckhard
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon 2810 » Do Dez 12, 2024 20:19

egnaz hat geschrieben:10,7% ist schon lange her.
Bei der Mehrwertsteuer ist die Soll Besteuerung die Regel. Man kann auf Antrag auch die Ist Besteuerung wählen.
Bei der Sollbesteuerung zählt das Datum der Rechnung oder der Gutschrift.
Bei der Ist Besteuerung zählt der Zeitpunkt des Geldflusses.
Das Lieferdatum spielt bei der MwSt keine Rolle.


Das ist mir klar, dass die 10,7 % schon lange her sind.

Trotzdem gehe ich davon aus, dass die Kellerei korrekt handelt, indem sie mir
für Lieferung aus 2021 die damalige MWSt von 10,7% für die Restzahlung im Sept 24 vergütet.
Für mich zählt das Datum der Leistungserbringung als Grundlage für die geltende MWSt.
Ich weiß nicht, was die Kellerei mit dem FA ausgemacht hat
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon Stoapfälzer » Do Dez 12, 2024 20:33

Ich hätte jetzt auch gesagt Zeitpunkt der Lieferung ist entscheiden. Wenn ich Vieh am 05.12 verkaufe und die Abrechnung erfolgt am 15.12 will ich ja auch die 9% haben und nicht 8,4%.

Bin gespannt wie die Millchgeldabrechnung für Dezember dann aussieht.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon Fendt 308 ci » Do Dez 12, 2024 20:34

2810 hat geschrieben:
egnaz hat geschrieben:10,7% ist schon lange her.
Bei der Mehrwertsteuer ist die Soll Besteuerung die Regel. Man kann auf Antrag auch die Ist Besteuerung wählen.
Bei der Sollbesteuerung zählt das Datum der Rechnung oder der Gutschrift.
Bei der Ist Besteuerung zählt der Zeitpunkt des Geldflusses.
Das Lieferdatum spielt bei der MwSt keine Rolle.


Das ist mir klar, dass die 10,7 % schon lange her sind.

Trotzdem gehe ich davon aus, dass die Kellerei korrekt handelt, indem sie mir
für Lieferung aus 2021 die damalige MWSt von 10,7% für die Restzahlung im Sept 24 vergütet.
Für mich zählt das Datum der Leistungserbringung als Grundlage für die geltende MWSt.
Ich weiß nicht, was die Kellerei mit dem FA ausgemacht hat


Genau.
Das Lieferdatum zählt.
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon egnaz » Fr Dez 13, 2024 1:14

2810 hat geschrieben:
egnaz hat geschrieben:10,7% ist schon lange her.
Bei der Mehrwertsteuer ist die Soll Besteuerung die Regel. Man kann auf Antrag auch die Ist Besteuerung wählen.
Bei der Sollbesteuerung zählt das Datum der Rechnung oder der Gutschrift.
Bei der Ist Besteuerung zählt der Zeitpunkt des Geldflusses.
Das Lieferdatum spielt bei der MwSt keine Rolle.


Das ist mir klar, dass die 10,7 % schon lange her sind.

Trotzdem gehe ich davon aus, dass die Kellerei korrekt handelt, indem sie mir
für Lieferung aus 2021 die damalige MWSt von 10,7% für die Restzahlung im Sept 24 vergütet.
Für mich zählt das Datum der Leistungserbringung als Grundlage für die geltende MWSt.
Ich weiß nicht, was die Kellerei mit dem FA ausgemacht hat

Wie hast du denn 2021 die Mehrwertsteuervorauszahlumg und die Mehrwertsteuererklärung berechnet wenn du die Rechnung erst 2024 erhalten hast?
Gruß Eckhard
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Re: Pauschalierungssteuersatz sinkt ab 6.12.2024 auf 8,4 %

Beitragvon langholzbauer » Fr Dez 13, 2024 6:48

Der MwSt- Satz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Die USt Sollberechnung nehmen eigentlich nur bilanzbuchführende Unternehmen in Anspruch, weil diese auch Forderungen und Verbindlichkeiten inkl. derer beim FA verbuchen.
Wärend bei der Ist -Besteuerung erst im Jahr der Bezahlung mit dem FA abgerechnet wird.
Das macht dann im obigen Beispiel nur eine Zeile mehr in der jeweiligen Voranmeldung und dem Jahresabschluss, wo dann der Nettobetrag und der andere Steuersatz stehen.
Es ist ja bei den Auslandsumsatzsteuern genauso, wenn man nicht mit europäischer USt- Ident netto dort ein- oder verkauft.
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