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Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon BioLisel » Fr Jan 12, 2024 12:55

Hallo zusammen,
ich plane meine Pferde nach Hause zu holen.
Insgesamt dreht es sich um 5-6 Pferde, die ich in einem Offenstall in der Außenlage halten möchte.
Der Hof war ehemals eine aktive Landwirtschaft aber aufgrund Leerstand usw. ist das schon mindestens 10 Jahre her.
Der Unterstand des Offenstalls soll im ehemaligen Schuppen entstehen.
Weil mich alle irre machen will ich hier mal fragen:
Brauche ich für die private Pferdehaltung in der Außenlage eine Genehmigung?
Wenn ja, welche? Und wohin muss ich mich wenden?
Und was sollte ich noch beachten? Auch bzgl. einer evtl. anfallenden Paddockbefestigung.
Tierseuchenkasse und Mistentsorgung ist schon geklärt.
Liebe Grüße
BioLisel
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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon 038Magnum » Fr Jan 12, 2024 14:23

Servus,

Grundsätzlich bindend ist für dich das Tierschutzgesetz. Hier sind die Grundzüge grob umrissen. Bist du kein Land oder Pferdewirt kann je nach Region ein Sachkundenachweis erforderlich sein. Es ist nicht exakt definiert, wie deine Kenntnisse zur artgerechten Haltung nachgewiesen werden müssen.

Dann geht's weiter:

Bist du in einem Wohn-/oder Mischgebiet brauchst du auch wieder je nach Region ein Emissionsgutachten (nicht überall ist die Haltung von Großtieren erlaubt - Geruchsbelästigung der Nachbarn). Hier ist die Gemeinde bzw. deren Ordnungsamt Ansprechpartner.

Das Veterinäramt ist Ansprechpartner in Sachen Haltung (Viehverkehrsordnung/Meldepflicht) . Dein örtliches Bauamt gibt dir Infos, was du wie und wo bauen/aufstellen darfst (Stichwort Unterstände, Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden, etc.).

Das ganze wird regional extrem unterschiedlich behandelt. Manche Interessiert es kaum, da muss es lediglich beim VetAmt gemeldet sein, andere machen da recht hohe Auflagen.

Besten Gruß
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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon Manfred » Fr Jan 12, 2024 15:11

Ich denke, dass es BioLisel primär um die Frage des Baurechts für den Außenbereich geht,
sprich ob Sie den Hof im Außenbereich überhaupt für eine private Pferdehaltung nutzen darf wie geplant.
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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon fendt59 » Fr Jan 12, 2024 15:54

Mach dich zuerst mal schlau ab welcher Fläche du Landwirtschaft anmelden kannst ( Landwirtschaftskammer ) . Dann benötigst du eine befestigte Mistfläche nach Möglichkeit überdacht , wenn nicht , zusätzlich einen Güllebehälter . Bei uns im Saarland will der Mitarbeiter pro Pferd mindestens eine Fläche für 2 cbm Mist sehen , diese soll für 2 Monate vorhalten , danach kannst du den Mist in ein Außenlager bringen , wobei natürlich wiederum sehr viele Auflagen zu erfüllen sind , auch die Abgabe vom Mist muß dokumentiert werden . Andere Auflagen wurden bereits angesprochen .Ohne Genehmigungen kann das Ganze schnell aus dem Ruder laufen , zumal in der heutigen Zeit der Faktor Neid eine große Rolle spielt .
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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon 038Magnum » Fr Jan 12, 2024 19:54

Dem Einwand von Manfred folgend, antworte ich nochmal gezielter.

BioLisel hat geschrieben:... war ehemals eine aktive Landwirtschaft aber aufgrund Leerstand usw. ist das schon mindestens 10 Jahre her.

Das ist relativ irrelevant, wichtig ist, dass du eine Genehmigung für deine geplante Tierhaltung hast. Dies kann unter Umständen einen Antrag auf Nutzungsänderung der Gebäude beinhalten.

Brauche ich für die private Pferdehaltung in der Außenlage eine Genehmigung?

Ja.

Wenn ja, welche? Und wohin muss ich mich wenden?


Siehe zweiter Beitrag.


Tierseuchenkasse und Mistentsorgung ist schon geklärt.


Mistentsorgung kann (muss nicht, aber kann) ein Thema werden. Eine schriftliche Bescheinigung über die Abnahme/Entsorgung ist hier vorteilhaft. Die Lagerung des Mist's muss den aktuellen Vorgaben entsprechen. Also Mistlagerung im Freien ist als Nicht-Landwirt nicht möglich, entweder muss ein vor Regenwasser geschützter Lagerbehälter vorhanden sein oder eine genehmigte (!) Mistlagerstätte. Auch das wird regional extrem unterschiedlich behandelt. An dem Thema sind schon etliche Pferdehalter gescheitert.

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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon ChrisB » Sa Jan 13, 2024 11:15

Zuerst mit den Nachbarn sprechen, was Du vorhast ?
Auf dem Dorf gibt es Hühner, Hähne, Hunde, Katzen und allerlei Getier :D
Danach auf die Gemeinde, mit dem Bauamt sprechen?
Ist der ehemalige Hof Innerorts oder im Außenbereich,sind Eigentumsflächen vorhanden ?
Viel Glück bei der Arbeitsreichen Pferdehaltung, wir selbst haben 4 Pferde und noch Landwirtschaft :oops:
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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon langholzbauer » Sa Jan 13, 2024 12:33

Es geht um den Hof aus dem anderen Faden.
BioLisel hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe direkt ein diffuses Thema
Wir wollen eine Immobilie mit landwirtschaftlichen Nutzflächen (ca. 4ha) zur privaten Pferdehaltung kaufen.
Meine Eltern bewirtschaften einen Hof im selben Ort und haben jetzt erzählt, dass Haupterwerbslandwirte uns die Flächen mit einem Vorkaufsrecht "abnehmen" könnten.
Kann man dies durch Klauseln im Kaufvertag ausschließen?
Kann man die private Pferdehaltung als Grund zur Eigennutzung anführen um dies zu umgehen?
Ich denke nicht, dass jemand davon Gebrauch machen wird aber wir haben bald den Notartermin und sind nur wegen dieses Themas aufgeregt.
Ohne die Flächen käme die Immobilie auch nicht in Frage.
Danke schon mal für Eure Antworten

Also eine LW. Hofstelle.
Da sind die Details mit dem Vet.Amt und dem Bauamt in der Reihenfolge zu klären.
1. beim Vet.Amt was und wie darf muss und kann für die Pferde sein?

2. wie lässt sich das baulich integrieren?

3. baurechtliche Auflagen sind wie zu erfüllen?
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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon fendt59 » Sa Jan 13, 2024 12:45

also mit der Fläche von 4ha könntest du im Saarland Landwirtschaft anmelden . Das Vorkaufsrecht würde sich beim Landwirt auf das gesamte Objekt beziehen zum gleichen Preis wie im Kaufvertrag niedergeschrieben und falls es Bedingungen gibt , müssen auch diese erfüllt werden . Allerdings hat auch die Gemeinde ein Vorkaufsrecht und die können durchaus nur einen Teil der Fläche geltend machen , hat mein Bruder in Saarbrücken erlebt beim Verkauf eines Hauses , dort gibt es einen Stadtratsbeschluß , dass der Bürgersteig falls er zum Grundstück gehört zu einem festgesetzten Preis an die Gemeinde abgegeben werden muss .
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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon langholzbauer » Sa Jan 13, 2024 12:49

Der Kauf ist durch.
Ich hatte das nur zu Objektbeschreibung hier her kopiert.
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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon Pegasus_o » Mo Jan 15, 2024 13:29

Also, private Tierhaltung, auch die von Pferden, bedarf erstmal keiner Genehmigung und auch nur im Spezialfall (Raubtiere, Schlangen...) einen Sachkundenachweis. Pferde müssen aber angemeldet werden und der Halter braucht eine HIt-Nummer etc.

Bevor ich aber zu den verschiedenen Ämtern laufe und den Beginn einer privaten Tierhaltung melde, würde ich erstmal den Status der Hofstelle recherchieren. Möglichweise ruhte die Landwirtschaft dort nur und man kann sie wieder aufleben lassen. Dann ist vieles einfacher, Stichwort Bestandschutz .
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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon 038Magnum » Mo Jan 15, 2024 18:38

Pegasus_o hat geschrieben:Also, private Tierhaltung, auch die von Pferden, bedarf erstmal keiner Genehmigung...


Das stimmt so nur bedingt. Das Baugesetz bzw. Der Bebauungsplan einer Gemeinde kann dir das sehr wohl verwehren - also den Haltungsort, nicht die Haltung allgemein. Der Gewässerschutz gilt auch für private Haltung, somit muss deine Mistlagerstätte auch wieder vom Bauamt genehmigt werden. Die Optionen das zu umgehen, brauchen in der Regel auch wieder eine Baugenehmigung.


... den Status der Hofstelle recherchieren. Möglichweise ruhte die Landwirtschaft dort nur und man kann sie wieder aufleben lassen. Dann ist vieles einfacher, Stichwort Bestandschutz .


Das würde mich wundern, wenn das gehen sollte. Aktivierst du die Landwirtschaft wieder, bekommst du eine neue Nummer zugewiesen und dann würde §11 aus dem Tierschutzgesetz greifen und dann hast du die Behördengänge zwingend. Dann kommt auch der Sachkundenachweis ins Spiel. Das dürfte es ggf. verkomplizieren.
Auf landwirtschaftlichen Bestandsschutz zu pochen und private Pferdehaltung anzuführen halte ich für sehr gewagt.

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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon Pegasus_o » Mo Jan 15, 2024 22:40

038Magnum hat geschrieben:
Pegasus_o hat geschrieben:Also, private Tierhaltung, auch die von Pferden, bedarf erstmal keiner Genehmigung...


Das stimmt so nur bedingt. Das Baugesetz bzw. Der Bebauungsplan einer Gemeinde kann dir das sehr wohl verwehren - also den Haltungsort, nicht die Haltung allgemein.


Ob irgendetwas eingeschränkt ist oder in Varianten verboten ist, ist ein Unterschied zu" etwas muß genehmigt werden". Insbesondere muß im ersten Fall die entsprechende Behörde erstmal aktiv werden. Das kann lange dauern. Sehr lange...

dann würde §11 aus dem Tierschutzgesetz greifen und dann hast du die Behördengänge zwingend. Dann kommt auch der Sachkundenachweis ins Spiel.


§ 11 regelt Tierzucht für Tierversuche, Haltung in Zoos etc. Möchtest Du das vielleicht nochmal nachlesen?

Das Wiederauflebenlassen einer bestehenden Landwirtschaft ist das sicherste, um Anwohner und andere erstmal auszuschalten. Auf meinem Hof gab es auch eine mehrjährige Pause, die habe ich für beendet erklärt und Ruhe ist...Die Definition von "Landwirtschaft" ist für jede Behörde anders und manche Definitionen erfüllt man auch einfach so...
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Re: Pferdehaltung ehem. landw. Betrieb

Beitragvon 038Magnum » Do Jan 18, 2024 20:34

Pegasus_o hat geschrieben: Insbesondere muß im ersten Fall die entsprechende Behörde erstmal aktiv werden. Das kann lange dauern. Sehr lange...


Die Datenübermittlung vom VetAmt an die Zuständige Gemeinde dauert vier Werktage. Somit arbeiten zumindest in meinem Landkreis die Behörden zusammen und daraus wird ein "muss genehmigt werden".
Dass es Länder, Landkreise und Gemeinden gibt, wo das nicht so ist, glaub ich gern. Ist hier bei mir im Nachbarkreis auch schon komplett anders.


§ 11 regelt Tierzucht für Tierversuche, Haltung in Zoos etc. Möchtest Du das vielleicht nochmal nachlesen?


Du musst schon mehr als den ersten Absatz daraus googeln. §11-8-C plus folge Abschnitt ist aussagekräftig genug.

Das Wiederauflebenlassen einer bestehenden Landwirtschaft ist das sicherste, um Anwohner und andere erstmal auszuschalten. Auf meinem Hof gab es auch eine mehrjährige Pause, die habe ich für beendet erklärt und Ruhe ist...Die Definition von "Landwirtschaft" ist für jede Behörde anders und manche Definitionen erfüllt man auch einfach so...


Hof z.T. reaktivieren habe ich auch durch. Wie gesagt, hier muss auch für Altgebäude in Ortsrandlage zur Haltung von Tieren zwingend ein Emissionsgutachten erstellt werden. Bei Reaktivierung bleibt ja nichteinmal die ehemalige Betriebsnummer bestehen.

Aber wenn das bei dir so problemlos klappt: Glückwunsch ;-)
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