Hallo Zusammen,
folgendes Problem habe ich.
Rebflächen sind gepachtet, waren vor Neuanpflanzung mit Reben ein Obstgelände.
Das Grundstück wurde ca. 1973 von meinem Onkel gepachtet und gerodet.
Daraufhin stellte er einen Antrag zur Neuanpflanzung mit Reben. Antrage wurde von Ihm gestellt und für Ihn genehmigt.
Diese Reben wurden von mir in Rahmen einer Hofübergabe mitübernommen bzw. gepachtet.
Wem gehören nun die Pflanzrechte, dem Eigentümer oder dem Pächter als Antragsteller????
Danke für Eure Anworten.
