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Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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13 Beiträge • Seite 1 von 1
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Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon Omega659 » Di Mär 13, 2018 15:39

Mein Sohn will einen Nissan Navarra Pickup kaufen.
Dieser soll haupsächlich im Betrieb laufen. Der Händler hat eine LKW zulassung angeboten.
Angeblich Sonntagsfahrverbot Fahrtenschreiber bei Anhängebetrieb, dafür kein Ärger mit Schadstoffklassen und evt. Dieselfahrverboten.
Hat das jemand schon mal gemacht und kennt sich damit aus ?

Viele Grüße : Omega 659
Omega659
 
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Re: Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon berlin3321 » Di Mär 13, 2018 15:58

Also Fahrtenschreiber m.W. nach nur wenn das Zuggewicht über 3,5 t. Sonntagsfahrverbot mit LKW Zulassung ja, da gab/ gibt es m.W. nach eine Veränderung, musste die Tante :google: mal fragen, ich glaube, Freizeitanhänger sind jetzt erlaubt.

Also Boots- Pferde- und Wohnanhänger.

Ach so, und EG Kontrolgerät (so heißt das ja jetzt) nur bei gewerblichen Verkehr. Fährste für Dich am Sa Sand oder ´nen Umzug ist kein Kontrollgerät erforderlich.

Schadstoffklasse und Fahrverbot weiß ich nicht. Versicherung sollte man fragen, evtl. ist die LKW Zulassung teurer.

Fraglich könnte auch die Kfz- Steuer sein. Einige Finanzämter haben die Dinger gern nach Hubraum besteuert obwohl LKW im Normalfall nach Gewicht besteuert werden.

Wie das jetzt beim Zoll läuft? Keine Ahnung.

MfG Berlin
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Re: Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon Jm010265 » Di Mär 13, 2018 16:41

Ist es ein Double Cab oder ein KingCab. Ich hatte einen KingCab als LKW zugelassen. Null Probleme....
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Re: Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon kolbenalm » Di Mär 13, 2018 16:57

:(
Zuletzt geändert von kolbenalm am So Jan 09, 2022 20:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon DST » Di Mär 13, 2018 17:12

Sonntagsfahrverbot gilt nur für Anhängerbetrieb bei Lkw Zulassung.

Egal ob Pkw, oder Lkw, bei gewerblich mit Anhänger ist Kontrollgerät eigentlich Pflicht, jedoch gilt im Umkreis von 100km Umkreis die sog. handwerkerregelung, da geht es ohne Kontrollgerät.

Habe VW T5, war vorher als Lkw zugelassen, jetzt Pkw.
Haftpflicht war bei Lkw wesentlich teurer, da sehr viele T5 als Lkw laufen und eine höhere Schadenshäufigkeit haben als die T5 mit Pkw-zulassung.

Also vorher mal Steuer und Versicherung abchecken, ob die Lkw zul. Sinn macht.

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon Family Guy » Di Mär 13, 2018 20:11

kolbenalm hat geschrieben:Du kannst ein Stromaggregat oder einen Hochdruckreiniger fest aufbauen und den Pickup als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen.
Bei uns haben einige das getan,sieht man am grünen Kennzeichen


Ist dummes Zeug, das grüne Kennzeichen gilt für die (landwirtschaftliche) Zugmaschine, aber alles sehr angreifbar.
LKW Zulassung mit schwarzem Kennzeichen ist problemlos, Sonntagsfahrverbot gilt ab 7,5 t, so groß ist der Nissan ja nicht.
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Re: Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon Nijura » Di Mär 13, 2018 20:47

Richtig dass das Sonntagsfahrverbot erst ab 7,5t GM gilt, ABER für ALLE LKW-Gespanne. Wir leben in D. Auf die Kleinigkeiten kommt es an. PKW mit Anhänger, no Problem, LKW mit Anhänger, Big Problem. Ausnahmegenehmigung(habe gehört 150€ einmalig) oder Strafe riskieren, aber diese sind teuer. Gerade und vor allem für den Halter. Vorallem ist den Ordnungshüter egal wie versteuert, sondern was in der Zulassung steht! Also Vorsicht bitte.

Gruss Franky
Lebe dein Leben.

Meine Kleinanzeigen bei Ebay http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-best ... Id=4471126

Wir züchten Irish Cobs(Zigeunerpferde von Irland)
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Re: Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon JueLue » Di Mär 13, 2018 21:44

Wir haben einen Caddy als LKW zugelassen.

Vorteil am Rande: wechselnde Fahrer jünger 21Jahre (Azubis) erhöhen die Versicherungskosten nicht.

Sonntags fahren nur ohne Anhänger, sonst sehr teure Strafen für Fahrer und Halter.

Für uns war die LKW-Zulassung deutlich günstiger, weil die Versicherung sonst sehr reingehauen hätte.

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Re: Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon berlin3321 » Mi Mär 14, 2018 5:53

Hier ist wieder viel Halbwissen unterwegs.

Wie bereits von einigen geschrieben, LKW mit Anhänger >----> Sonntagsfahrverbot.

EG Kontrollgerät, Vorschriften:

Auszustatten sind:

Nutzfahrzeuge in der Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t


Möglicherweise wurde das Gewicht neu in 2,8 t geändert.

Ausnahmen:

2,8 bis 3,5 t:

Sie sind von den Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen.
Sie benötigen kein EG-Kontrollgerät.
Ist ein EG-Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut, müssen Sie es nicht benutzen.

3,5 bis 7,5 t:

Sie sind innerhalb der Nahzone von den Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen. –
Verlassen Sie die Nahzone, muss ein Kontrollgerät eingebaut sein und betrieben werden. Dann sind auch die Lenkzeitvorschriften zu beachten


Nahbereich:

Bedeutsam für viele Betriebe ist die Ausweitung der Nahzone. War diese bisher auf einen Umkreis von 50 km Luftline um den Betriebsstandort definiert, gelten seit März 100 km Luftline.


Quelle: https://www.wirtschaftswissen.de/einkau ... sbetriebe/

Und wie schon geschrieben es gibt neben der Ausnahmegenehmigung für 150 € eine Ausnahmeregelung für Bootsanhänger, Wohnwagen und Co.

Das Verbot gilt seit 19.10.2017 ausdrücklich nur noch für gewerbliche Fahrten. Privatfahrten z.B. mit einem Wohnwagen, Pferdeanhänger zu Sportzwecken oder Anhänger zu Umzugszwecken sind erlaubt.


Quelle: https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... -ausnahmen

Grüne Nr hat auch die selbstfahrende Arbeitsmaschine oder der Anhänger mit Häcksler, Betonpumpe oder der Freizeitanhänger für Boote oder Pferde.

Ich hab´s oben schon geschrieben, wie auch DST und andere, einfach mal die Kosten checken (Steuern, Versicherung) was günstiger ist, dabei eben auch mögliche Einschränkungen beachten.

Ach, mir fällt gerade ein, es gibt auch noch die Ferienverordnung:

Die Ferienreiseverordnung bezieht sich, ebenso wie das Wochenendfahrverbot, auf Lkw über 7,5 Tonnen sowie auf Lkw mit Anhängern. Es besagt, dass Lkw in den Sommermonaten in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August an allen Samstagen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Das Ferienfahrverbot für Lkw hat jedoch nicht unbeschränkte Geltung. Es gilt nur auf bestimmten Strecken bzw. Streckenabschnitten [...]



Und nicht zu vergessen, auch für Feiertage gilt das Fahrverbot:

Als Feiertage im Sinne des § 3 StVO gelten in Deutschland gemäß Absatz 4:

Neujahr

Karfreitag

Ostermontag

Tag der Arbeit (1. Mai)

Christi Himmelfahrt

Pfingstmontag

Fronleichnam (jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hesssen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)

Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)

Reformationstag (31. Oktober – jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

Allerheiligen (1. November – jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)

1. und 2. Weihnachtsfeiertag

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/ferienr ... _einzelnen

MfG Berlin
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Re: Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon Family Guy » Mi Mär 14, 2018 7:08

MarlboroMann hat geschrieben:
Family Guy hat geschrieben:Ist dummes Zeug, das grüne Kennzeichen gilt für die (landwirtschaftliche) Zugmaschine


Und Warum haben zB. Betonpumpen grüne Nummer? hmm... Selbstfahrende ARbeitsmaschine :P
Grün bedeutet nicht immer automatisch Landwirtschaft :klug:


Ja du hast recht, mein "dummes Zeug" bezog sich auf das Ammenmärchen, mittels verschraubten Hochdruckreinigers eine selbstfahrende Arbeitsmaschine zu kreieren.
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Re: Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon countryman » Mi Mär 14, 2018 8:56

Family Guy hat geschrieben:
MarlboroMann hat geschrieben:
Ja du hast recht, mein "dummes Zeug" bezog sich auf das Ammenmärchen, mittels verschraubten Hochdruckreinigers eine selbstfahrende Arbeitsmaschine zu kreieren.


Es mag sein dass es solche Fahrzeuge gibt, zB im Einsatz von Reinigungsfirmen. "Einfach so" dürfte das heutzutage wirklich nicht mehr abgestempelt werden. Bei solchen "Sparmodellen" wird ganz genau hingeschaut.
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Re: Pickup für den Betrieb als LKW zulassen ?

Beitragvon Nijura » Mi Mär 14, 2018 20:54

3,5t GM ist EU Gesetz/Richtlinie, 2,8t GM Nationales Gesetz/Richtlinie. EU schreibt Fahrtenschreiber vor, National geht es von 2,8t bis 3,5t auch mit schriftlichen Aufschrieb......

So habe ich das mal in der Berufskraftfahrer Ausbildung gelernt und nach meinem Wissen ist das immer noch so.

Also müssten eigentlich alle LKW ab 2,8t schriftliche Aufzeichnung über die Arbeits und Pausenzeiten mitführen.........

Was das Halbwissen über die Grünen Kennzeichen angeht, da empfehle ich die StVZO. Dort ist genau beschrieben was eine Arbeitsmaschine ist und was nicht. Wir hatten an den Zugmaschinen beim Fräsdiensr auch grünen Kennzeichen, wir hatten ein 2000l Wasserfass auf dem Schwanenhals unseres Aufliegers und eine Wassersprühleiste unter der Zugmaschine, Wasserwagen:-) Genauso ist dort beschrieben was ein Wohnmobil ist und was ein Werkstattwagen.....

Wer lesen kann, der kann das auch umsetzen. Natürlich kann man heute alles nach vollziehen. Wenn die Fahrzeuge zu 100% für etwas anderes genutzt werden, als der Zulassungszweck, kann man das heute alles nachweisen.

Uns wurde mal ein Kran stillgelegt, weil zu schwer. LKW Fahrgestell 4 Achsen 36tGM. Verstand ich nicht, da ich der Meinung war, pro Achse 10t Achslast, 38t GM in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.....aber in der StVZO gib es einen Passus, Fahrzeuge mit 4 Achsen davon 2 gelenkt dürfen nur 32t GM haben.......4t überladen, war ein teurer Spass, aber wie sagt schon ein alter Spruch: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Im übrigen mein Chef wusste das auch nicht. Dagegen haben unsere anderen Kran auf Krangestell mit 4 gelenkten Achsen eine ausnahmegenehmigung bis 48t GM gehabt...12t Achslast....was ein Schwachsinn, Irrsinn oder Bürokratenakt in D.

Somit interessiert mich das nicht mehr und ich miste einfach "meine" Pferde und habe meine Ruhe. Verdiene den Mindestlohn und gut ist. Kein Ärger, kein Stress und viiiiiel Muse und Lebensfreude während der Arbeit.
Lebe dein Leben.

Meine Kleinanzeigen bei Ebay http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-best ... Id=4471126

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