Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Di Okt 28, 2025 20:41

PKW Anhänger an Einachsschlepper

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon eifel12 » So Okt 20, 2013 20:31

Hallo,

ich werde mir in kürze einen Einachsschlepper zulegen, um ein kleines Feld zu Pflügen und um Hauptsächlich Brennholz aus dem Wald zu holen.
Ich habe mich für einen Einachser entschieden, weil ich für einen richtigen Traktor einfach keinen Platz habe.

Nun zu meiner Frage, kann man einen PKW Anhänger auch irgendwie an einen Einachser machen?

Ich frage deshalb, weil ein PKW Anhänger (ungebremst) vorhanden ist und wenn es da eine möglichkeit gäbe, müsste ich mir nicht noch einen Anhänger für den Einachser kaufen.

Schöne Grüße

Eifel12
eifel12
 
Beiträge: 8
Registriert: Di Sep 17, 2013 16:48
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon gutili » So Okt 20, 2013 21:02

Hallo!

Also das geht sicher! Du mußt nur eine starre Verbindung mit dem Anhänger herstellen. Über die Kugel alleine geht das nicht.

Wenn du die Kugel verwendest, brauchst du noch einen zweiten Punkt am Anhänger. Aber das sollte ja nicht das Problem sein, hier was zu konstruieren.

Aber es gäbe noch eine Möglichkeit. Du machst dir ein Stützrad mit einer Kugelkupplung an den Einachser, dann kannst du den Anhänger ganz normal mit der Kupplung verwenden und hast einen engeren Wenderadius.

Grüße
Lukas
PS: Anbauplatte für Schneepflug Gr. 3 zum selber anschweißen abzugeben
https://www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/marktplatz?orgId=20083326
Benutzeravatar
gutili
 
Beiträge: 381
Registriert: Mi Okt 08, 2008 18:39
Wohnort: Tirol
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon Favorit » So Okt 20, 2013 21:09

Hi,

das sollte rein legal möglich sein! Rein praktisch wäre natürlich eine Bremse besser, aber Hänger bis 750kg (Lof:3to) brauchen offiziell keine eigene Bremse.
Der Einachser, den Du (noch) als PKW-Hänger bezeichnest, bringt von der Lichtanlage alle Erfordernisse mit...
Natürlich muß deine Zugmaschine den Strom liefern, also Generator für 12V und entspr. Stecker.
Ich kenne die aktuellen Regeln nicht 100%ig, aber ich denke, Einachser sind immer noch von der Zulassung befreit(?), sofern es nachgewiesene LoF-Zwecke sind (kein TÜV, BE dabei haben).
Wenn das härter geworden sein sollte, könntest Du z.B. immer noch 20km/h-SFA machen...
Was ein LoF-Zweck ist, wird von den BL leider verschieden restriktiv gehandhabt. Ziemlich cool ist es z.B. in Bayern /da reicht dein Äckerchen schon...). Die Befreiung ist zu beantragen!

Du kannst dich in den einschlägigen Einachserforen über die verwendeten Kupplungssysteme informieren und welche Kombinationsmöglichkeit für KK50-anhängerseitig da in Gebrauch sind.
Fuck the EU
Favorit
Fendt Spezialist
 
Beiträge: 5532
Registriert: Do Dez 09, 2004 15:35
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon eifel12 » So Okt 20, 2013 21:15

Hallo

wenn ich ein Stützrad dran mache, kann ich dann immer noch auf dem Schlepper bzw. dem Anhänger sitzen, oder ist das dann nicht mehr möglich?

Gruß

Eifel12
eifel12
 
Beiträge: 8
Registriert: Di Sep 17, 2013 16:48
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon Mondbauer » So Okt 20, 2013 23:02

Einachsschlepper sind "Deichselgeführte Arbeitsmaschinen",mit Anhänger sind sie Zugmaschinen und du brauchst dafür das kleine Versicherungskennzeichen(Mofa Nummernschild).Dein Anhänger muß bremsbar sein,weil du sonst ganz schnell zum Böschungshobel wirst.Einen Kugelkopf an die Zugmaschine "bastel"ist nicht sinnvoll weil dieser Starr an der Maschine befestigt sein müßte.Bei dem Anhänger mußte also die Zugvorrichtung entfernt werden und eine Halterung zu der an der ZUgmaschine passend ausgeführt sein.Die meisten holen sich vom Schrott eine Achse von einem Kleinwagen,da ist deine Bremse schon dran,und bauen ihren Anhänger darauf auf.Beleutung Zugmaschine und Anhänger müßen auch sein.
Einfache Regel,wenn du hinter der Maschine läufst und sie dabei steuerst kein Kennzeichen,wenn du auf irgendeine Art Anhänger sitzt und mit fährst brauchst du das Versicherungs Kennzeichen.
Mondbauer
 
Beiträge: 647
Registriert: Do Jun 13, 2013 18:24
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon Mondbauer » Mo Okt 21, 2013 20:52

Zulassung oder Nichtzulassung hat nichts damit zu tun ob du auf öffentlichen Straßen lange oder kurze Strecken fährst :wink: Ist wie schwanger oder nichtschwanger,ein bischen schwanger gibts nicht. :mrgreen:
Mondbauer
 
Beiträge: 647
Registriert: Do Jun 13, 2013 18:24
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon Djup-i-sverige » Di Okt 22, 2013 7:46

Bis 20km/h als selbstfahrende Arbeitsmaschine zu versichern ( über die private Haftpflicht) und deinen Autoanhänger kannst Du auch noch mitnehmen.


Ich bin mir nicht 100% sicher, aber mir war als das selbstfahrende Arbeitsmaschine und Anhänger nicht zusammengehen...

Kann mir auch nicht vorstellen das Sowas:
http://www.ebay.de/itm/Yanmar-YM1410E-T ... 58a4f0d8cd

soviel mehr Platz als ein Einachser braucht..
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
Djup-i-sverige
 
Beiträge: 9499
Registriert: Do Apr 08, 2010 13:18
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon Kobold59 » Di Okt 22, 2013 8:15

Hallo zusammen,

Anhänger an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sind auf wenige Ausnahmen beschränkt. So durfte z.B. früher eine Dampfwalze jederzeit einen Kohle- oder Wasserwagen ziehen, weil sie das zur Dampferzeugung braucht. Oder moderne Mähdrescher ziehen ihr Schneidwerk hinterher, sonst wären die Straßen nicht breit genug.
Eine Nutzlast (z.B. Holz oder Steine) darf eine Arbeitsmaschine nicht befördern, sonst wäre sie eine (steuerpflichtige!) Zugmaschine.
Das gilt nur auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf einer abgesperrten Baustelle darf auch ein Radlader Materialanhänger ziehen.

Gruß Reinhard, der auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine betreibt (15er Deutz mit Seilwinde).
Kobold59
 
Beiträge: 97
Registriert: So Aug 24, 2008 23:02
Wohnort: 56412 Ruppach-Goldhausen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon Milchtrinker » Di Okt 22, 2013 8:28

... die Sache mit den 6 km/h und Zulassungsfreiheit wurde doch ersatzlos gestrichen !!!
Milchtrinker
 
Beiträge: 2795
Registriert: Fr Okt 03, 2008 15:38
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon Favorit » Di Okt 22, 2013 14:35

Hi,

2011 ist der §18 STVZO erloschen. Was hier allerding Einige nicht checken, ist daß seither die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr /FZV exisiert:

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn... .... ...

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind:

1. folgende Kraftfahrzeugarten:

a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g) Elektronische Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 2097) in der jeweils geltenden Fassung,

2. folgende Arten von Anhängern:

a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d) Arbeitsmaschinen,
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g) Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes,
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
.
.
.
25km/h
.
.
.
Disclaimer: Nicht jeder Anhänger ist automat. eine Sitzkarre aber die Sitzkarre benötigt keine separate BE...

Zweitens:
Eine LoF-SfA bis 20km/h benötigt eine BE (dabei), aber keine Zulassung und damit keinen TüV! Es darf 1 Hänger des Betriebes mitgeführt werden!
Bed.: 3(!) 20km/h-Schilder (seitl./hinten) und Name und Anschrift des Betriebes (mit Tel. od. Internet) auf der linken Seite deutlich angebracht und: Eintragung des Anhängegewichtes in der BE, sowie typgeprüfte Kuppl. ...
Hintergrund: Es wird hierbei davon ausgegangen, daß das betreffende Fahrzeug hauptsächlich innerhalb der Betiebsflächen betrieben wird; eine gelegentliche Benutzung von Straßen, bzw. ein Wechsel auf best. kurzen Abschnitten ist dann gestattet. Unter diesen Gesichtspunkten funktioniert das auch mit Staplern und Rad-/Baggerladern...
Die ev. Notwendigkeit einer Police ist mit der Versicherugnsgesellschaft abzuklären - gell, wenn Du da schon schwer blechst mit x Schleppern und Anhängern, kann es sein, daß Du erreichen kansnt, daß die SfA soo mit durch geht...
=>Jeder, Der nachweislich weiß, daß das nicht mehr gilt, bitte mit Nachweis hier posten!
(alles was ich jetzt gerade gefunden habe, 1 pdf. von Niedersachen und eines von der Rennleitung BW, deutet darauf hin, daß das weiterhin gilt...).

Mit einem anderweitg zugelassenen Hänger (schwarz), z.B. PKW, sollte der Einachser auch gehen - wer das genau weiß, kann das viell. nochmal bestätigen.
Fuck the EU
Favorit
Fendt Spezialist
 
Beiträge: 5532
Registriert: Do Dez 09, 2004 15:35
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon eifel12 » Di Okt 22, 2013 17:53

Hallo,

ich habe soeben eine schriftliche Frage an die für mich zuständige Kreisverwaltung gesendet, bzgl. der Zulassung.
Dort werde ich dann demnächst hoffentlich darüber eine genaue Auskunft bekommen.

Das war aber nicht meine ursprüngliche Frage, bei meiner ursprünglichen Frage ging es allein darum, ob ich mir für einen Einachsschlepper einen Aufsitzanhänger kaufen muss, oder ob ich dafür auch meinen schön vorhandenen PKW Anhänger nutzen kann. Einen Sitz auf den PKW Anhänger bauen ist dabei das kleinste Problem.
Mein PKW Anänger ist neu, den habe ich vor ca. zwei Monaten als "Neufahrzeug" gekauft, es ist aber ein ungebremster. Übrigens, wenn e weite hilft der Hersteller des Anhängers ist Stema.

Und zu der Fahrstrecke auf öffentlichen Straßen, grob geschätzt sind es ca. 400 -500 m die ich damit auf öffentlichen Straßen zurück legen müsste,
danach bin ich schon auf Forstwegen.

Schöne Grüße

Eifel12
eifel12
 
Beiträge: 8
Registriert: Di Sep 17, 2013 16:48
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon Favorit » Di Okt 22, 2013 18:07

Hi,

das wird, wie gesagt, höchst wahrscheinlich legal möglich sein. Sobald Du den LoF-Zweck nachgewiesen hast und zulassungsfrei ziehen kannst, ist es möglich, mit dem 100km/h-PKWHänger so schnell zu fahren, wie es die Bauart des Einachsers zuläßt. Wichtig ist ein genehmigtes Kupplungsystem, das die KK50-anhängerseitig integrieren kann.
In der BE des Einachsers wird vermutlich eine Anhängelast gebremst/ungebremst vermerkt werden. ->da mußt Du dich dran halten, auch wenn der Hänger eigentlich mehr Last aufnehmen könnte.
Fuck the EU
Favorit
Fendt Spezialist
 
Beiträge: 5532
Registriert: Do Dez 09, 2004 15:35
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon eifel12 » Di Okt 22, 2013 18:17

Hallo,

kurz nachgefragt:

Woher bekomme ich das Kupplungssystem oder wie baue ich eins?

Was heißt KK-50 und was beudeutet LoF-Zweck?

Schöne Grüße

Eifel12
eifel12
 
Beiträge: 8
Registriert: Di Sep 17, 2013 16:48
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon Unimog 411 » Di Okt 22, 2013 18:21

Hallo Favorit,

genauso ist es, aber noch ein paar Anmerkungen/Bemerkungen :wink:
wenn man die Gesetzes-/Verordnungstexte als Zitat einbindet ist es schöner, weil man dann gleich sich, was man persönlich dazu geschrieben hat
Favorit hat geschrieben:...2011 ist der §18 STVZO erloschen. Was hier allerding Einige nicht checken, ist daß seither die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr /FZV exisiert: ...
Der §18 StVZO wurde bereit zum 01.03.2007 aufgehoben und ist in der ab dem 01.03.2007 veröffentlichem FZV aufgenommen.

Favorit hat geschrieben:...Zweitens:
Eine LoF-SfA bis 20km/h benötigt eine BE (dabei), aber keine Zulassung und damit keinen TüV! Es darf 1 Hänger des Betriebes mitgeführt werden! ...
Mit dem Anhänger dürfen aber weiterhin nur Güter transportiert werden, die zum Betreiben der SfA dienen. So wie es "Kobold59" schon beschrieben hat.

Favorit hat geschrieben:...Zweitens:
...
Bed.: 3(!) 20km/h-Schilder (seitl./hinten) ...
An lof-Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite (siehe StVZO §58).
Darüberhinaus entfällt es bei lof-Zugmaschine mit einer bHG von nicht mehr als 32 km/h komplett.

Gruss Lutz
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: PKW Anhänger an Einachsschlepper

Beitragvon Favorit » Di Okt 22, 2013 19:29

Hi,

danke für die Ergänzungen - das Teamwork im Landtreff funktioniert mal wieder eimamfrei... :wink:

LoF-Zweck: Die Landwirtschaft ist von der KFZ-Steuer befreit und hat verbesserte TÜV-Bedingungen (z.B. nur alle 24Monate bei 40km/h).
Zusätzlich gibt es das Zulassungsfrei-Segement, das bei Standart-Schlepper vor allem bei Anhängern mit Folgekennzeichen von Bedeutung ist. Die Vorteile leigen auf der Hand.
Der Punkt:
Den LoF-Zweck (darunter fallen übrigens auch Fischzucht und Imkerei...) muß man beantagen. Die Bedingungen sind leider von BL zu BL verschieden - in Bayern z.B. genügt die leichteste solche Tätigkeit, während etwa das benachbarte Thüruingen 2ha Land voraussetzt. Noch übler im einzelfall ist der Nahweis einer land/forstwirtschaftlichen Gewinnaussicht...!

An erster Stelle steht also immer die Frage: Kriegen wir die LoF-Bedingungen!
Wenn ja, bedeutet es bei deinem Einachser keinerlei Nummernschildpflicht...
->Auf dem Antragsformular steht hinten ev. eine Crashkursanleitung.

KK50=PKW-Kugelkopf /in Angrenzung zu KK80 im Profi-LoF.
->Die Leute in den diversen Einachserforen wissen das besser, als wir... :idea:
Fuck the EU
Favorit
Fendt Spezialist
 
Beiträge: 5532
Registriert: Do Dez 09, 2004 15:35
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: 210ponys, Bing [Bot], Google Adsense [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki