Hallo,
darf ich an die Ackerschiene per Kugelkopf einen PKW-Anhänger 750 kg anhängen/ziehen?
Man sagte mir das dies gesetzlich verboten sei, da diese Kugelköpfe nicht TÜV-abgenommen sind.
Könnt ihr dies bestätigen?
Grüsse
Harald
Aktuelle Zeit: Mo Apr 06, 2026 22:36
juergen515 hat geschrieben:Es ist grundsätzlich verboten Anhänger an der Dreipunkt zu befestigen.
wg. Eintragung der Kugel auf der starren Ackerschiene müsste man mal einen Ing. ins Gebet nehmen...immerhin ist das Teil ja genau zum Zweck des Ziehens von Lasten vom Hersteller vorgesehen worden.
Aber was dann als Antwort kommt wage ich mal so vorherzusagen: "OK dann legen Sie mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vor oder ein Festigkeitsgutachetn unter Einbeziehung der Materialgüte und der sicherlich inzwischen eingetretenen Ermüdung...".
Zugpendel hilft auch nicht weiter da meines Wissens in D in aller Regel auch nicht als Zugeinrichtung geprüft, daher nur für Arbeitsgeräte zu verwenden.
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