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PKW Anhänger an Traktor verboten?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon killroy3210 » Do Okt 28, 2010 21:34

Hallo,

darf ich an die Ackerschiene per Kugelkopf einen PKW-Anhänger 750 kg anhängen/ziehen?
Man sagte mir das dies gesetzlich verboten sei, da diese Kugelköpfe nicht TÜV-abgenommen sind.
Könnt ihr dies bestätigen?
Grüsse
Harald
killroy3210
 
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Re: PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon cherokeexj » Do Okt 28, 2010 22:09

ich meine nur das die ackerschiene verdreh sicher sein muss.

gruß

sascha
cherokeexj
 
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Re: PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon juergen515 » Do Okt 28, 2010 22:18

Es ist grundsätzlich verboten Anhänger an der Dreipunkt zu befestigen.
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Re: PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon nasenwurzelsepp » Do Okt 28, 2010 22:40

juergen515 hat geschrieben:Es ist grundsätzlich verboten Anhänger an der Dreipunkt zu befestigen.


Es sei denn:

Die Ackerschiene ist - wie cherokeexj schon schrieb - gegen verdrehen gesichert und der Heckkraftheber lässt sich sperren, damit er beim Bremsen nicht von der auflaufenden Masse des Anhängers nach oben oder unten gedrückt werden kann.

Finde grad aber leider nichts Offizielles um das zu untermauern.
Hatten wir hier im Forum aber schon des Öfteren mal, auch mit den entsprechenden amtlichen Textpassagen.

Für Gewissheit einfach mal die Suche betätigen und etwas rumstöbern.
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Re: PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon Kuhtreiber » Fr Okt 29, 2010 0:57

Hallo killroy,

nach Aussage des Freundlichen vom TÜV ist der Dreipunkt keine geprüfte Anhängevorrichtung und somit verboten. Aber solange nichts passiert.......

Gruß Kuhtreiber

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Re: PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon countryman » Fr Okt 29, 2010 11:10

richtig, an der Dreipunkt oder Ackerschiene dürfen nur angebaute oder angehängte Arbeitsmaschinen gezogen werden, keine Transportanhänger. 1500kg Hochdruckpresse also gern, 750kg Anhänger dagegen nicht.
In der Praxis wurde bisher ein Kugelkopf auf der gegen Verdrehen gesicherten und in der Höhe arretierten Ackerschiene meist toleriert. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht darauf, wenn ein ganz scharfer Scheriff dir einen Strick draus drehen möchte wird er es können (wobei Verkehrsrichter letztlich auch nicht allen Blödsinn mitmachen...)
Nur passieren darf halt nichts.
Die Kugelköpfe aus den einschlägigen Katalogen haben ein Prüfzeichen drauf (Schlangenlinie oder e im Kreis), sieht schon mal gut aus :-)

Es gäbe noch die Möglichkeit eine prüffähige Anhängevorrichtung zu konstruieren, aber da sind wir schon mitten in einem der letzten Abenteuer unserer Zeit...
Zur Anbringung im Schlitten moderner Schlepper gibt es glaube ich was Geprüftes von Scharmüller?!
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Re: PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon Honk81 » Fr Okt 29, 2010 19:23

Was ist mit so ner Ackerschiene? Die ist ja gegen verdrehen sowie unbeabsichtiges hoch- oder runterfahren gesichert.
Darf ich da nen geprüften Kugelkopf reinhauen und gib Gummi? Vielleicht trägt mir mein TÜV Mensch das bei der Neuzulassung auch direkt ein?
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Re: PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon Ruzbacky » Fr Okt 29, 2010 19:32

hab dazu auch noch mal eine frage und zwar macht unser nachbar es so,
er schraubt den Kugelkopf nicht in die Ackerschiene sondern ins Zugpendel.
Das passt von der Höhe her gut und ist verdrehsicher und auch noch unvariabel in
der höhe...

wäre das erlaubt?
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Re: PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon countryman » Fr Okt 29, 2010 20:13

wg. Eintragung der Kugel auf der starren Ackerschiene müsste man mal einen Ing. ins Gebet nehmen...immerhin ist das Teil ja genau zum Zweck des Ziehens von Lasten vom Hersteller vorgesehen worden.
Aber was dann als Antwort kommt wage ich mal so vorherzusagen: "OK dann legen Sie mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vor oder ein Festigkeitsgutachetn unter Einbeziehung der Materialgüte und der sicherlich inzwischen eingetretenen Ermüdung...".
Zugpendel hilft auch nicht weiter da meines Wissens in D in aller Regel auch nicht als Zugeinrichtung geprüft, daher nur für Arbeitsgeräte zu verwenden.
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Re: PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon Djup-i-sverige » Fr Okt 29, 2010 20:17

wg. Eintragung der Kugel auf der starren Ackerschiene müsste man mal einen Ing. ins Gebet nehmen...immerhin ist das Teil ja genau zum Zweck des Ziehens von Lasten vom Hersteller vorgesehen worden.
Aber was dann als Antwort kommt wage ich mal so vorherzusagen: "OK dann legen Sie mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vor oder ein Festigkeitsgutachetn unter Einbeziehung der Materialgüte und der sicherlich inzwischen eingetretenen Ermüdung...".
Zugpendel hilft auch nicht weiter da meines Wissens in D in aller Regel auch nicht als Zugeinrichtung geprüft, daher nur für Arbeitsgeräte zu verwenden.


Kommt aber auch auf den Tüv´ler an...

Wenn man nur nen 750kg Anhänger dranhängen will, ne 3,5to Kugel hat und dann ganz lieb zuredet zeigen die auch technischen Sachverstand ( das Eisen ist so dick, aus Erfahrungswerte liegt die Belastungsgrenze ein vielefachs höher als wie 750kg Anhängelast, machen wir...)
Ist es natürlich so einer der nur Blätter ablesen kann, hat man verloren...
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
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Re: PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon Unimog_Bayern » Fr Okt 29, 2010 20:49

Hallo Zusammen,

habe dieses Problem am Unimog 406 durch die Sogenannten "Bodenkonstanten Ackerschiene" ein Zubehörteil von Mercedes gelöst. Zu dieser Ackerschiene gibt es von Mercedes eine Freigabe für Stützlast und unbegrenze Zuglast. Darauf noch einen geprüften Kugelkopf und alles ist ok.

Habe das ganze dann eintragen lassen und jetzt kann ich ohne schlechtes Gewissen fahren und mir kann keiner eine Strick daraus drehen.
Vorallem kann auch die volle Geschwindigkeit genutzt werden.

Eventuell gibt es von den anderen Herstellern auch friegaben für z.B. Zugpendel oder eben festgestellten HKH.


mfg Bernhard
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Re: PKW Anhänger an Traktor verboten?

Beitragvon holgi63 » Fr Okt 29, 2010 21:01

Hallo Leuts,

so komfortabel wie beim Unimog geht es mit Sonderzubehör beim Standardschlepper leider nicht. Unimog hatte (und hat, seit kurzem sogar wieder intensiver und besser werdend) von jeher eine sehr enge Zusammenarbeit mit Endkunden und Geräteherstellern und viele Freigaben für Sonderzubehör wurden bei den Behörden auf Kosten von Mercedes Benz erstritten, das begann mit der Übernahme des Unimog von Boehringer nach Gaggenau und ist definitiv einzigartig in Deutschland.

Aber am Zugpendel kann es eingetragen werden, an der verdrehgesicherten und gegen seitliches Schwingen gesicherten Ackerschiene auch, wenn die Hubstreben nicht an den Hubarmen, sondern an festen Punkten am Schlepper befestigt sind oder die Hubarme eine mechanische Sicherung gegen Heben/Senken haben, deren Festigkeit höher ist, als die Hubkraft des Schleppers.
Früher gab es Schlepper, die diese "Parkposition" für die Hubstreben sogar serienmäßig hatten, wie bspw. Schlüter, Fendt, IHC und andere. Verdrehgesicherte Ackerschiene bedeutet aber nicht, dass diese über dem Koppelbolzen einen Bügel hat, der das Überschlagen verhindert, aber 30° Drehwinkel zulässt, verdrehgesichert bedeutet fest! Richtig fest!
Als "Festigkeitsgutachten" reicht bei einem vernünftigen Ingenieur (siehe Stefans Beitrag) eine überschlägige Berechnung der am Hubwerk eingesetzten Werkstoffe und Materialstärken. Diesen Ingenieur sollte man vor dem Umbau gefunden haben. Das kann z.B. der Ingenieur sein, zu dem man schon viele Jahre die Maschinen zum TÜV bringt und dieser weiß, dass man kein Hallodri ist.
Wer allerdings regelmäßig mit halbblinden und einseitig bremsenden Schleppern mit ausgeschlagenen Lenk- und Spurstangenköpfen und immer 1 Jahr zu spät zu demselben fährt, hat von vornherein schlechte Karten...

Viele Ingenieure trauen sich nicht, Verantwortung zu übernehmen und sind deshalb nicht kooperativ, was man aber akzeptieren muss, diese armen Kerle werden selbst auch engmaschig überwacht und ihnen wird regelmäßig Angst vor Fehlentscheidungen gemacht...

Es geht übrigens auch ein zweiter Schlitten in der AHK, den man für diese Zwecke modifiziert, das ist die eleganteste, aber auch teuerste Variante. Auch bei älteren Schleppern gibt es Mehrlochleisten und oft ein zweigeteiltes Zugmaul. Ein zweites Zugmaul beschafft, das "Hinterteil davon ab" und dort mit einem Höhenversatz die Kugel dran geht auch.

FG
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