Müsste doch zulässig sein ein PKW Anhänger ohne Tüv und Zulassung ,aber mit 25 km/h Schild und maximaler Geschindigkeit von 25 km/h im Strassenverkehr zu fahren .Auch am PKW für landwirtschaftliche oder private Zwecke.
Der berühmte Kugelkopf mit Prüfzeichen an der Ackerschiene am Schlepper ebenso ,wenn die Ackerschiene solide und zuverlässig gegen Verdrehen und Ausheben des Krafthebers gesichert ist .
Oder seh ich das falsch ?
