Hallo,
mit dem Trecker wollte ich eine kostenlose Planwagenfahrt mit ca. 20 Personen auf einem geschlossenen 2 Achsplanwagen durch die Feldflur machen und dann anschließend ein Lokal (Scheune) aufsuchen. Dort ist die Bewirtung von einem Gastwirt und anschl. geht es wieder zurück zum Ausganspunkt.
Lt. § 21 Abs. 2 STVO wäre dies zulässig. Hat da jemand Erfahrung oder gibt es da Probleme. Würde durchs Feld fahren - keine Hauptstr. - und dann Erklären wie die Feldfrüchte angebaut werden. Es sind meist Rentner und Leute aus der Stadt!
Weinbergbesichtigungen und Fahrten in der L.-Heide werden doch auch mit Schlepper durchgeführt!
Was muss ich dabei beachten. Bin Nebenerwerbslandwirt und Schlepper mit grüner Zulassung!
Danke für Eure Hilfe!
