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Prämien und Zahlungsansprüche

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Prämien und Zahlungsansprüche

Beitragvon Neuer » Di Jan 16, 2007 20:40

Hallo zusammen,

hoffe mir kann jetzt mal jemand weiter helfen ... Es geht um dieses ganze Durcheinander mit den Zahlungsansprüchen, und Prämienzahlungen durch die EU ... Hat da jemand nen Überblick wann man für was Ansprüche erwirbt ?? Was muss ich tun, damit ich Prämien beantragen kann ?? Meine Suche nach vernünftiger Literatur war bisher leider nicht erfolgreich ...
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Beitragvon Carsten » Di Jan 16, 2007 21:52

Hallo Neuer,

erstmal willkommen im Forum!

Schreib mal bisschen über deine Ausgangssituation. Betreibst du schon Landwirtschaft oder willst du erst einsteigen? Ackerland, Grünland? Fläche schon erworben oder gepachtet?
Gruß
Carsten
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Beitragvon Neuer » Di Jan 16, 2007 22:03

Die beste Antwort die nun von mir kommen kann ist "von allem ein bisschen" oder ?? ;)

Also möchte neu einsteigen, erstmal ist nur geplant forstwirtschaftliche Flächen zu kaufen, aber wenn man dann die nötige Ausrüstung zusammen hat, halt auch einen Schlepper und man Zeit für weitere Dinge findet kann man vielleicht auch immer mehr beim Thema Landwirtschaft einsteigen ... Nur habe ich halt von den ganzen Prämien und Zahlungsansprüchen keine Ahnung und würde da halt gerne mehr über eigentlich alles zu dem Thema erfahren ...
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Beitragvon automatix » Do Jan 18, 2007 13:31

für forstwirtschaftliche Nutzfläche gibts meines Wissens nichts von der EU.

http://www.landwirtschaftskammer.de/fac ... /index.htm

sagt eigentlich alles über die Zahlungsansprüche aus und wo die herkomen.

Wenn du keine Zahlungsansprüche hast, kriegst auch nix - entweder du mußt die Zahlungsansprüche beim Kauf von Ackerland miterwerben oder bei der Pacht mitpachten.
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Beitragvon KIMPPA24 » Fr Feb 09, 2007 14:33

Hallo!
Wir haben das gleiche Problem. Wir besitzen so ca. 10ha Acker/ Wiese. Bekommen wir da auch Fördergelder?Uns wurde gesagt erst ab 30 ha, stimmt das?
Würde mich über Antworten freuen !
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Beitragvon Anderl » Fr Feb 09, 2007 17:21

Hallo,
Zahlungansprüche gelten ab 1 ha. Problem an der Sache: Was war mit der Fläche ( 10 ha ) bisher ? Waren sie verpachtet ? Was hat der Pächter (?) mit der Fläche angebaut ? Gemüse, Stillgelegt, Getreide, Raps, Leguminosen etc. ? Wenn du das beantworten kannst kann ich dir evtl. weiterhelfen.
Mfg. Anderl
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Beitragvon KIMPPA24 » Mo Feb 12, 2007 17:15

Hallo!
Die 10 ha sind teilweise noch verpachtet ( bis Herbst 07). Es handelt sich um Grünland / Acker. War bis 2005 alles an einen Bauern verpachtet, der dafür auch Fördergelder bekommen hatte.
Angebaut hat er Roggen, Tritikale, Weizen u. Kartoffeln. Immer im Wechsel. Eine Fläche war auch Stilllegungsfläche.
Vielen Dank für Deine Hilfe schon im Vorraus :wink:
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Beitragvon Anderl » Mo Feb 12, 2007 20:19

Hallo,
Jetzt ist es etwas genauer. Jetzt kommt es an aus welchen Bundesland du kommst. Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Z. B. ich komm aus Bayern da gibts pro ha 299 € fürs Ackerland und 89 € fürs Grünland. Du must aber aufpassen die ZA besitzt in der Regel der Pächter auser es ist etwas anderes ausgemacht. Wenn du noch Fragen hast frag ruhig kein Problem.
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Beitragvon automatix » Di Feb 13, 2007 18:55

wenn schon länger verpachtet war, dann gehören die Zahlungsansprüche dem, der die Flächen 2002/2003 bewirtschaftet hat - es sei denn, es wurde schriftlich festgehalten, daß dem nicht so ist....
automatix
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Beitragvon H.B. » Di Feb 13, 2007 19:29

Er kann ja Zahlungsansprüche kaufen (im jeweiligen Bundesland). Nachfrage regelt den Preis.............



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Beitragvon KIMPPA24 » Do Feb 15, 2007 17:28

Hallo!
Also wir wohnen im Land Brandenburg (Potsdam Mittelmark).
Die Flächen waren "mündlich" verpachtet. Also ohne Pachtvertrag. Wie bekomme ich denn raus, ob der Verpächter die ZA hat?
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Beitragvon automatix » Do Feb 15, 2007 21:11

KIMPPA24 hat geschrieben:Hallo!
Also wir wohnen im Land Brandenburg (Potsdam Mittelmark).
Die Flächen waren "mündlich" verpachtet. Also ohne Pachtvertrag. Wie bekomme ich denn raus, ob der Verpächter die ZA hat?


wenn der Pächter die nicht hat, dann hat die keiner. denn nur Flächen, für die ein Mehrfachantrag gestellt wurde haben Zahlungsansprüche bekommen - und wenn der Pächter seine Anträge gemacht hat, dann hat er das mit aller Wahrscheinlichkeit auch für deine Flächen gemacht - ein schriftlicher Pachtvertrag war dazu nicht nötig und du solltest somit keine Chance haben, an die Zahlungsansprüche zu kommen - es sei denn, der Pächter überläßt sie dir freiwillig - (oder gegen bares)
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Beitragvon Spree » Mo Mär 24, 2008 22:13

Hallo!

[quote="Anderl"]Hallo,
Zahlungansprüche gelten ab 1 ha. ...
Mfg. Anderl[/quote]

Es geht hier also um Subventionen?!
"Prämien" wofür?
Was verbirgt sich genau hinter "Zahlungsansprüche"?

Welche Gesetzesgrundlagen sind dazu relevant?

mfg
freundliche Grüße
von Tom an der Spree
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Beitragvon Tyler Durden » Fr Mär 28, 2008 20:18

Hallo,

"Prämien" wofür?

Nunja grob gesagt für die Ziele die sich die gemeinsame Agrarpolitik gestzt hat:
1. die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern;
2. der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten;
3. die Märkte zu stabilisieren;
4. die Versorgung sicherzustellen;
5. für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.

Und mitlerweile auch dafür das du dich um solche sachen wie Cross Compliance kümmerst.


[/quote]Was verbirgt sich genau hinter "Zahlungsansprüche"?

Sind entkoppelte Prämien.Also keine produktionsgebunden Prämien, die wegfallen, wie:
Ackerprämie
Stärkekartoffelprämie
Saatgutbeihilfe
Schlachtprämie
Mutterkuhprämie
Sonderprämie für männliche Rinder
Milchprämie
usw...
Also für jeden Hektar den du bewirtschaftest steht dir ein Betrag, unabhängig von dem was du damit machst zur verfügung.


Welche Gesetzesgrundlagen sind dazu relevant?

in etwa diese:
Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 [ Vgl. Änderungsrechtsakte ]

Gruß Tyler
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And in the wither'd field where the farmer plows for bread in vain.
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