Moin,
da hat mich heute doch eine Meldung aufgeschreckt.
Wir wissen, das bei der Übertragung von Betriebsvermögen in Privat Steuern anfallen.
Und zwar auf die Differenz zwischen Erwerb und Übertragung.
Nun werden LW-Betriebe z.T. seit Generationen weitergegeben.
Ergo ist der Ankaufwert nahe Null.
Da ist dann die Differenz (Steuerlich betrachtet) besonders schmerzlich.
Privat gekaufte Immobilien waren bisher mit einer 10-Jahres-Haltefrist belegt.
Wurde nach 10 Jahren verkauft, war eine etwaige Wertsteigerung Steuerfrei.
Das soll sich gemäß Wahlprogramm der Grünen ab September ändern.
Dieses "Steuerschlupfloch" soll geschlossen werden.
Wenn also ein Selbständiger vor 40 Jahren für billig Geld eine Grundstück gekauft hat,
und z.B. in Eigenleistung über die Jahre ein schmuckes Einfamilienhaus zusammengestrickt hat,
ist im Falle des Verkaufs zwecks Alterssicherung dann die Differenz zu versteuern.
Bei einem Verkaufserlös von (sagen wir mal) 500'000,- EUR werden dann 50'000,- DM
Grunderwerb abgezogen.
Bei einer Einnahme von dann 475'000,- EUR sind dann rund 200'000,- EUR Steuern zu bezahlen.
Dann ist die Altersversorgung zur Hälfte futsch.
Der (Öko)Sozialismus kommt in großen Schritten.
Olli