Hallo Zusammen,
wie ist die genaue Definition für einen Priveligierten Landwirt??
Es interessiert mich da ich den Betrieb im Nebenwerb (2 ha Weinbei + 3 ha Obst) betreibe.
Danke für eure Antworten
Gruß
Aktuelle Zeit: Di Apr 07, 2026 17:13
Ford8210 hat geschrieben:Privilegiert ist ein Landwirt per se immer. Das Problem ist, daß man hierzu einen landwirtschaftlichen Betrieb haben muß. 5 ha Grund zum Wein und Obstbau allein reicht nicht. Dieser Betrieb muß bei der land- und forstwirtschaftlichen BG als solcher gemeldet und anerkannt sein.
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