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Priveligierter Landwirt

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Priveligierter Landwirt

Beitragvon winzer_lauf » Mi Sep 28, 2011 21:42

Hallo Zusammen,

wie ist die genaue Definition für einen Priveligierten Landwirt??

Es interessiert mich da ich den Betrieb im Nebenwerb (2 ha Weinbei + 3 ha Obst) betreibe.

Danke für eure Antworten

Gruß
winzer_lauf
 
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Re: Priveligierter Landwirt

Beitragvon Ford8210 » Do Sep 29, 2011 4:59

Privilegiert ist ein Landwirt per se immer. Das Problem ist, daß man hierzu einen landwirtschaftlichen Betrieb haben muß. 5 ha Grund zum Wein und Obstbau allein reicht nicht. Dieser Betrieb muß bei der land- und forstwirtschaftlichen BG als solcher gemeldet und anerkannt sein.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Priveligierter Landwirt

Beitragvon Jet 3 » Do Sep 29, 2011 6:17

Dachte immer das wird über den "Haupterwerb" definiert .Z.B beim Bau eines Altenteilerhauses .
Voll und Zuerwerb ja ,Nebenerwerb nein .
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Re: Priveligierter Landwirt

Beitragvon Cybister » Do Sep 29, 2011 6:31

Ford8210 hat geschrieben:Privilegiert ist ein Landwirt per se immer. Das Problem ist, daß man hierzu einen landwirtschaftlichen Betrieb haben muß. 5 ha Grund zum Wein und Obstbau allein reicht nicht. Dieser Betrieb muß bei der land- und forstwirtschaftlichen BG als solcher gemeldet und anerkannt sein.


Bei 5ha bist Du *immer* Bg-pflichtig, es sei denn es ist anerkanntes "Unland". Oder verpachtet.
Zumindest in RLP ist das privilegiegierte Bauen ein Abenteuer, Du musst a) die Erwerbsabsicht *nachweisen* und b) nach ein paar Jahren kann es Dir passieren, dass die z.B. Maschinenhalle abgerissen werden soll, wenn es bei der "Absicht" geblieben ist...
Einem Freund ist das so passiert, er hatte schon die Abrißverfügung auf dem Tisch.

Gruss,
Michael
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Re: Priveligierter Landwirt

Beitragvon basko » Do Sep 29, 2011 6:40

----wir haben 11,5 ha wiese und wald. die wiesen sind verpachtet. aus dem wald hole ich mir holz für den winter. die flächen sind der bg gemeldet und es werden beiträge erhoben. würde es sich lohnen den "hof" eintragen zu lassen? wenn ja, mit welchen konsequenzen?
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Re: Priveligierter Landwirt

Beitragvon Ford8210 » Do Sep 29, 2011 14:19

Es ging einzig und allein um die Frage was ein privilegierter Landwirt ist. Nicht, ob man einen Altenteiler bauen darf. Für die Privilegierung, die sich einzig und allein auf die Tätigkeit eines Landwirtes bezieht, ist es völlig egal, ob im Nebenerwerb oder Haupterwerb.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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