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Quad mit L Führerschein ?

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Quad mit L Führerschein ?

Beitragvon Claas-Bauer15 » Do Jul 01, 2010 19:10

servus..

bin 15jahre alt und besitze den L führerschein, würde mir gerne ein 50 ccm Quad kaufen!

Darf ich das 50ccm Quad wenn es auf 25 km/h gedrosselt ist fahren ?

Wenn nicht, wäre es vielleicht möglich das Quad auf die Landwirtschaft laufen zu lassen und somit wäre es ja eine Landwirtschaftliche Maschine ? !!

Manche nehmen schließlich auch Quads mit Anhänger für Wald und sonstiges=


bitte um viele antworten !!! möglichst schnell !

THX
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Re: Quad mit L Führerschein ?

Beitragvon Johnny01 » Do Jul 01, 2010 19:34

Du darfst keine Quads fahren, egal ob auf 25km gedrosselt oder nicht, da du den Führerschein der Klasse S benötigst, den du hast wenn du T oder B machst oder einfach einzeln S machst.
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Re: Quad mit L Führerschein ?

Beitragvon Claas-Bauer15 » Do Jul 01, 2010 19:39

ja ich darf aba ein LANDWIRTSCHAFTLICHES GEFÄHRT auf 25km/h fahren...

& wenn etz des quad auf landwirtschaft gemeldet ist ..gehört des doch auch dazu oda ned ?

und dan würde es doch unter die kategorie fallen ?

danke !
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Re: Quad mit L Führerschein ?

Beitragvon Malte » Do Jul 01, 2010 19:43

Keine Chance. Mit 15 außer LoF-Fahrzeuge bis 32 km/h nur dies:

Prüfbescheinigung für Mofas

Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Mofa-Ausbildung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (§ 5 FeV).
Fahrzeuge
(siehe § 4 FeV): einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Befristung: Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.
Sonstiges: Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (§ 76 Nr. 3 FeV).
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Re: Quad mit L Führerschein ?

Beitragvon Claas-Bauer15 » Do Jul 01, 2010 19:47

soll das heissen ..wenn ich mir eine Simson S51 auf 25 drossel darf ich nicht mal noch jmd. mitnehmen ??

wenn er über 7 ist =???
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Re: Quad mit L Führerschein ?

Beitragvon GüldnerG50 » Do Jul 01, 2010 20:07

Hallo.

Gugg mal:

Klasse L:
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#L

Gruß

Flo
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Re: Quad mit L Führerschein ?

Beitragvon Malte » Do Jul 01, 2010 20:12

Claas-Bauer15 hat geschrieben:soll das heissen ..wenn ich mir eine Simson S51 auf 25 drossel darf ich nicht mal noch jmd. mitnehmen ??

wenn er über 7 ist =???

GENAU !!
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Re: Quad mit L Führerschein ?

Beitragvon mad ass » Fr Jul 02, 2010 10:27

@claas bauer

ne gedroselte simson darfst du garnicht fahren, da du dafür keinen lappen hast!
nen quad als lw ist schon schwierig aber nen 50ccm mit versicherungszeichen :roll: und das mit 15 LUSTIG
erklär dann den grünen spaßbremsen mal was du mit 15 und nem 32 km/h lw schein auf nem 45 km/h gerät suchst welches für die lw völlig unbrauchbar ist viel spaß :shock:
das wars dann erstmal mit jedem führerschein :!:

klar kannst du mit nem quad anhänger ziehen

also bei 50ccm wäre dieser passend:

bobbycar.jpg
bobbycar.jpg (20.28 KiB) 3486-mal betrachtet


aber achte auf zgg stütz anhänge und achslasten

lg mad
Wie poste ich falsch: Nachdem ich Google und Wikipedia erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann!!!
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Re: Quad mit L Führerschein ?

Beitragvon Claas-Bauer15 » Mo Jul 05, 2010 18:23

kann man ein 110ccm quad auf so drosseln dass man es mit dem T bzw. S führeschein fahren kann ??

danke!
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Re: Quad mit L Führerschein ?

Beitragvon marder1 » Mo Jul 05, 2010 20:26

Ja auf 6 kmh! :)
Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung!
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