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Radlader auf öffentlichen Straße

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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14 Beiträge • Seite 1 von 1
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Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon em300 » Mo Jul 25, 2016 16:36

Hallo zusammen,

bin neu hier und komme aus Oberbayern.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe mir vor kurzen einen Radlader Atlas AR52d zugelegt.
Mit diesen müsste ich jetzt auf der öffentliche Straße fahren. Keine Transportarbeit also Leerfahrt.
Die Geschwindigkeit liegt bei 20 km/h.
Bin Privat besitze also weder Gewerbe noch Landwirschaft.

Was muss ich alles beachten um keine Probleme mit der Polizei usw. zu bekommen.
Also logisch Licht, Hupe,... muss funktionieren.

Fragen stellen ich mir z.B.
- muss ich einen Aufkleber mit Name und Adresse aufbringen ? Privatadresse ?
- Brauch ich eine Rundumleuchte/Blinkleuchte auf dem Dach ?
- Wie wird so ein Radlader versichert, Privathaftplicht ? :roll:
- Gibts sonst irgendwas wichtigen zu beachten ?

Danke euch :D
em300
 
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon Tatanka » Mo Jul 25, 2016 16:55

Hallo,

damals bin ich wegen eines 18t Anhängers direkt zum Straßenverkehrsamt gegangen und habe mich dort erkundigt wegen Nummernschild, Zulassung, Geschwindigkeit usw.

Du wirst hier nun wieder min. 30 verschiedene Antworten bekommen und nach dem Würfeln die Beste aussuchen dürfen.

Geh mit den Papieren (Fahrzeugschein / Zulassung) zum Amt, die geben Dir die Auskunft die du brauchst.

Gruß,

Markus
Tatanka
 
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon fun_jump » Mo Jul 25, 2016 17:01

em300 hat geschrieben: - muss ich einen Aufkleber mit Name und Adresse aufbringen ? Privatadresse ?

Ja mindestens auf der linken Seite des Fahrzeuges muss ein fester Aufkleber (kein Magnetschild oder ähnliches) mit Name und Adresse angebracht werden. Wenn du keine Firmenadresse hast, dann musst du natürlich deine Privatadresse angeben.

em300 hat geschrieben: - Brauch ich eine Rundumleuchte/Blinkleuchte auf dem Dach ?

Meines Wissens nach ist das keine Pflicht, würde aber bei Straßenfahrten wenns Dunkel ist oder in schlecht beleuchteten Gebieten (Wälder) sicherlich nicht schaden.

em300 hat geschrieben: - Wie wird so ein Radlader versichert, Privathaftplicht ?

Bis 20km/h BbH brauchst du keine Versicherung, im Schadensfall bist du über die Betriebshaftpflicht- bzw. deiner Privathaftpflichtversicherung versichert.

em300 hat geschrieben: - Gibts sonst irgendwas wichtigen zu beachten ?

Immer Vorsichtig und vorausschauend fahren. Kurven nicht zu schnell nehmen und NIEMALS Last in der Schaufel auf öffentlichen Straßen transportieren. Das wäre dann nämlich Güterverkehr wodurch die Steuerbefreiung entfällt und du somit Steuerhinterziehung betreiben würdest.

Ach ja, das alles gibt es auf hier nachzulesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstfahrende_Arbeitsmaschine

Grüße
Jens
fun_jump
 
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon countryman » Mo Jul 25, 2016 17:28

Das Problem ist, auch bei Behörden bekommst du alle Arten von Antworten :-)
Ich empfehle immer wieder die Broschüre "Landwirtschaftliche Fahrzeuge..." vom AID. Dort kommen auch Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Sfa) vor.
-bis 20 km/h zulassungsfrei, kein Kennzeichen.
-20 km Schild und Betriebserlaubnis erforderlich! Entweder eine Allgemeine BE vom Hersteller oder ein Gutachten welches vom örtlichen Amt abgestempelt wird (wird oft vergessen)
-Die Nutzung von Rundumleuchten ist streng genommen nicht erlaubt, außer wenn es behördlich vorgeschrieben wird (bestimmte Ausnahmen davon gibt es inzwischen)! Also höchstens sparsam im Baustellenbetrieb einsetzen, nicht bei Normaler Transportfahrt.
-Versicherung: Normalerweise werden Sfa in die Betriebshaftpflicht aufgenommen. Keinesfalls sind sie automatisch irgendwo eingeschlossen schon gar nicht in einer Privathaftpflicht! Also unbedingt mit deinem Versicherungsmann/frau besprechen. Du haftest mit deinem gesamten Vermögen bei Unfällen!!!! (da sind ausnahmsweise mehrere Rufzeichen erlaubt)
-selbstverständlich muss die Maschine in einem verkehrssicheren Zustand sein, einschließlich Licht und Bremsen.
-Steuern werden auch bei Privat nicht fällig, solange keine Transportfahrten durchgeführt werden.
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon yogibaer » Mo Jul 25, 2016 18:07

Noch etwas sehen die Leute in den Silber/blauen Autos gar nicht gern: Fahrten ausserhalb der Baustellen mit der Palettengabel in Arbeitstellung sowie wenn eine Schaufel mit Zähnen angebaut ist die dann schön ihr "Gebiss" zeigt. Bei Schaufeln ohne Zähne wird meist noch weggeschaut. Auf dem sicheren Gleis (Vorschrift!) fährt man wenn ein gebogenes Blech die Schneide und eventuell Zähne abdeckt.
Gruß Yogi
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon S.L HolzMOD » Mo Jul 25, 2016 20:42

Hallo,
Das Fahrzeuge bis 20kmh bei der privaten Haftpflicht mitversichert ist würde ich aber davor mit deiner Versicherung abklären, das dies auch wirklich in den Bedingungen drin steht.
Ich arbeite hauptberuflich als Bankkaufmann und wir kriegen das ja auch dies und das von unseren versicherungs-Spezialisten mit, aber das dies dabei wäre habe ich noch nicht gehört, das heist aber gleich nicht das es dies nicht gibt.
Ich würde davor aber nachfragen, nur auf Nummer sicher gehen.

VG
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon Claus Z » Mi Jul 27, 2016 15:41

Servus,
Bin auch grad am überlegen mir nen Radlader zuzulegen allerdings ab Herbst mit Landwirtschaftlichen Betrieb.
Hab dann bei unserem Allianzvertreter angerufen. Bei denen ist der Lader nicht in der Haftpflicht mit drin.
Zusatzversicherung kostet 60 Euro im Jahr.
Claus Z
 
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon waelder » Mi Jul 27, 2016 15:47

Hallo

In der Betriebshaftpflicht meiner Frau sind 3 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit drin (R&V)
„Integration ist eine Bringschuld des Eingewanderten“
Wer sich nicht Integriert muss wieder gehen
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon Kugelblitz » Mi Jul 27, 2016 16:47

Er ist aber Privat. Wurde auch unterstrichen!
Da wird es dann auch keine Betriebshaftpflicht geben.....

Wenn du eine ABE zum Fahrzeuge hast, kannst du es erstmal im "Öffentlichen" Straßenverkehr "bewegen".
Arbeits und Baumaschinen bis 20 Km/h sind von der Zulassungspflicht befreit.( entsprechendes Gutachten "ABE"vorausgesetzt)
Soweit vorhanden, kannst die Maschine auf der Straße bewegen.

Eine Versicherung, ist da keine Pflicht!
Ist sone kleine Grauzone!
Um dich aber selbst abzusichern, würde ich bei deiner Versicherung mal anfragen.
In der Regel, läuft sowas über die private Haftpflicht. Hast du nichts, haftest du mit Leib und Leben!

Nahme und Adresse draufpappen ist quatsch!
Die 20 muss draufstehen.
Kugelblitz
 
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon Claus Z » Mi Jul 27, 2016 17:08

Sorry, meine Antwort war auf Privat bezogen und nicht auf einen Betrieb ist wohl etwas falsch rüber gekommen. :oops:
Das Angebot war übrigens von letzter Woche also relativ aktuell.
Claus Z
 
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon Kugelblitz » Mi Jul 27, 2016 17:16

Betrieb oder privat, musst du mit deiner Versicherung klären.
Im Zweifelsfall halt wechseln.
Kugelblitz
 
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon em300 » Sa Aug 06, 2016 8:14

ok super danke :wink:

Der Radlader wurde jetzt in meine Privathaftplficht mit aufgenommen, kostet 2 € mehr im Jahr :D

Möchte noch in den Achsen und Getrieben das Öl tauschen.
In meinen schlauen Heft als ÖL "Fuchs Renogear HLS90" ... oder Tranself BM-LS 90
Kann damit nichts anfagen.
Welches ÖL kann ich verwenden ? GL4 oder GL5 ?
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon countryman » Sa Aug 06, 2016 10:51

Bei Fuchs gibts einen Ölwegweiser, der kennt einen Atlas 52C :-)
Und empfiehlt aktuell Titan Gear LS90
http://fuchs-eu.lubricantadvisor.com/advice.aspx?lang=ger&type=a9cbef1ae54f7694551f6850db2f9067
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Re: Radlader auf öffentlichen Straße

Beitragvon em300 » Mi Aug 17, 2016 11:50

Super danke.

Fuchs,Liqui Moly und wie sie alle heißen haben alle Ölwegweisen, das habe ich gar nicht gewusst.
Super danke.


Leider hat sich bis jetzt eine neue Frage aufgetan.
Bei meinem Armaturenbrett ist ein grüner Zugschalter, finde ich aber in der Betriebsanleitung nichts darüber.
Habe noch nicht rausgefunden für was der sein soll :?:
Haben den andere Atlas Radlader auch oder ist der nachgerüstet ?
http://www.stifler.bplaced.net/eicher/IMG_5486.JPG
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