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Rasse "Masthähnchen" für Eigenbedarf Platzbedarf,

Auch für das Federvieh haben wir hier einen Platz ;-)
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Rasse "Masthähnchen" für Eigenbedarf Platzbedarf,

Beitragvon Conni » Fr Okt 24, 2008 19:44

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, das ihr mir weiter helfen könnt.

Ich habe vor einigen Jahren schon mal Hühner (Legehennen) gehalten. Zwerg Wyandotten 3 Hühner, 1 Hahn

Ich würde gern wieder Hühner halten, diesmal aber zur Fleischgewinnung für den Eigenbedarf.

Ich möchte mich vorab aber gern er’s mal informieren, bevor ich ans Bauen gehe.
Geplant hatte ich eigentlich einen ca. 3 qm großen Stall mit Auslauf auf 2 kl. Stücken Wiese je ca. 40 qm als Wechselweide, oder auch als ein Stück 80 qm zu nutzen.


Wäre es sinnvoll für die Küken eine Henne, z.B. Seidenhuhn als Glucke zur Verfügung zu stellen? oder spricht etwas dagegen? Ich denke mir, das die Tiere sich bei einer richtigen Glucke wohler fühlen würden oder? Habe aber auch schon gelesen, das die Alttiere nicht zu Jungtieren sollen, da sie Krankheiten übertragen könnten.

Welche Rasse würde sich dafür eigen? Habe kein gesteigertes Interesse an Eiern.
Wäre es besser nur Hähne zu nehmen?

Wie lange müssten sie ungefähr "gemästet" werden, bis sie zur schlacht geeignet wären?

Ab welchem Alter fangen Hähne eigentlich das Krähen an?

Kann man auch gemischte Gruppen Hühner und Hähne zusammen halten? oder sind die Hähne dann nur im Stress und gehen aufeinander los?

Wie lange kann ich die Wiese nutzen, damit sie nicht Hühnermüde wird?
Über die Wintermonate sollen keine Tiere gehalten werden.

Hat jemand gute Büchertipps? habe schon einige gelesen, zumeist aber schon recht alte Auflagen.

Und hat jemand Tipps oder Seiten zum Stallbau?

Vielen Dank Conni
Conni
 
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Beitragvon estrell » Fr Okt 24, 2008 20:00

manno, du willst aber viel gleichzeitig wissen.
Zwergrassen scheiden wohl aus - du willst ja Fleisch - und vermutlich mehr als 600g per Tier?
Also nimmt man schwere Fleischrassen - da gingen zB Lachshühner oder Orpis, oder du nimmst richtige Masttiermixe die du irgendwo kaufst.
Glucken - da müssen die ja selber brüten - nachträglich unterschieben geht selten gut.
Bei 3m² (wenn du dich nicht vertan hast?) kannst du aber nicht viele Tiere halten - zu Beginn dürfen die ja nicht im Regen rausmüssen, nachher geht das nur auf Kosten des Fleischansatzes... wenn du nur 1 Huhn per m² rechnest, können die sich im Stall wenigstens noch bewegen, ist aber echt eng für die, aber drei Masttiere? Du dachtest bestimmt an mehr?

Hähne bringen nur geringfügig mehr Fleisch - genannt Tageszunahme - gesexte Küken sind teurer, beim Brüten geht das schlicht garnicht.

Das Buch von Alice Stern find ich gut für Anfänger oder das von Petz - da steht sowas alles aber auch drin.

Es gibt auch eine Hühnerhaltungsverordnung, da findest du genau den Platz angegeben, den man seinen Tieren im Stall zuweisen MUSS - ich hab eh viel zu viel und bin ehr dafür, tieren weit mehr Raum zuzugestehen, daher interessieren mich "Mindestmaße" nicht - musst daszu Shierling mal fragen, die weiss sowas.
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Beitragvon andiha » Sa Okt 25, 2008 7:28

hi conni,

kenne mich mit masthühner, bzw. ernährung & haltung von fleischhühner nicht so aus.

hier aber eine gute seite zum hühnerstallbau: http://chicken-palace.com/13801.html

gruß
andi
http://www.hint-horoz.de
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Re: Rasse "Masthähnchen" für Eigenbedarf Platzbeda

Beitragvon SHierling » Sa Okt 25, 2008 8:37

Conni hat geschrieben:Ich würde gern wieder Hühner halten, diesmal aber zur Fleischgewinnung für den Eigenbedarf.(...) Geplant hatte ich eigentlich einen ca. 3 qm großen Stall mit Auslauf auf 2 kl. Stücken Wiese je ca. 40 qm als Wechselweide, oder auch als ein Stück 80 qm zu nutzen.

Kommt drauf an, wie hoch Dein Eigenbedarf ist? Wenn Du das ganze nur über den Sommer machen willst, und zur Not (Vogelgrippe, Schlechtwetterphasen) die Ausläufe auch mit einer Plane abdecken kannst, oder vor dem Stall einen Kaltscharraum einrichten, kannst Du da 2x für 2-3 Monate jeweils 8-10 Masthähnchen (Hybriden) aufziehen, macht aufs Jahr ~alle 3 Wochen Hähnchen essen. Erlaubt wären auch mehr (33kg/m² Stallfläche = ca 10 Tiere je m²) - aber dann kannst Du dir genausogut Hähnchen kaufen.
Wenn Du weniger brauchst, kannst Du Rassehühner halten, doppelte Mastzeit = halbe Menge, macht alle 6 Wochen Hähnchenessen. An Rassehähnchen ist weniger Fleisch, vor allem weniger "wertvolle Teilstücke" (Brust, Schenkel), schmecken aber besser, und Du tust ein gutes Werk, wenn Du Dir dazu die überflüssigen Hähnchenküken von einem Züchter besorgst. Gibts auch im Versand als Eintagsküken oder älter, sortiert oder unsortiert, siehe oben.

Wäre es sinnvoll für die Küken eine Henne, z.B. Seidenhuhn als Glucke zur Verfügung zu stellen? oder spricht etwas dagegen? Ich denke mir, das die Tiere sich bei einer richtigen Glucke wohler fühlen würden oder? Habe aber auch schon gelesen, das die Alttiere nicht zu Jungtieren sollen, da sie Krankheiten übertragen könnten.
Nein, ist nicht sinnvoll, die Glucken nehmen fremde Küken sowieso nicht an. Was die Krankheiten angeht: das Impfprogramm bei gekauften Masthähnchen-Herkünften ist umfassend, vor allem, wenn man mit älteren Tieren anfängt (1-2 Wochen) - da passiert eher nichts, bei Privathaltern solltest Du nachfragen.

Welche Rasse würde sich dafür eigen? Habe kein gesteigertes Interesse an Eiern.
Siehe oben, ist eine Frage von Bedarf, Geld und Geschmack. Geeignet sind Lachshühner, Bresse, Cochin, Orpington, wenns viel Huhn sein soll auch Brahma, wenns weniger sein darf auch Vorwerk oder Dorkings, alles außer den reinen Legerassen. Aber Du solltest darauf achten, daß der Züchter auch die Leistung seiner Tiere kennt (und nicht nur das Endgewicht "irgendwann", viele Leute achten nur aufs Aussehen und wiegen nicht regelmässig.


Wäre es besser nur Hähne zu nehmen?
ist im wesentlichen eine Preisfrage und eine Frage der Rasse, viele Private Züchter können Hähnchen und Hühnchen bei den nicht kennfarbigen Rassen gar nicht unterscheiden, da bieten sich dann zB Bielefelder an.

Wie lange müssten sie ungefähr "gemästet" werden, bis sie zur schlacht geeignet wären?
Masthybriden 2-3 Monate, Rassehühner 5-7 je nach Rasse. Schlachterlaubnis hast Du?

Ab welchem Alter fangen Hähne eigentlich das Krähen an?
Vorher ;)

Kann man auch gemischte Gruppen Hühner und Hähne zusammen halten? oder sind die Hähne dann nur im Stress und gehen aufeinander los?
kann passieren, wenn sie zu alt werden, dauert dann ja aber nicht lange.

Wie lange kann ich die Wiese nutzen, damit sie nicht Hühnermüde wird?
Von dem Gedanken an "Wiese" würde ich mich verabschieden. Wechselauslauf ist wichtig, aber das da langfristig was wachsen wird, ist kaum anzunehmen und auch nicht sinnvoll, Hühner können Gras sowieso kaum verdauen und grade bei Masthähnchen wirkt zu viel Rohfaser schädlich, weil die "Fasern" die Verdaulichkeit des restlichen Futters noch herabsetzen. Hühner sind keine Weidetiere sondern Waldbewohner, wichtiger ist verteilte Deckung, also Büsche & Bäume (Laub liegenlassen!). Quitte zB ist dankbar für Hühnerkot.

Über die Wintermonate sollen keine Tiere gehalten werden.
das ist vernünftig :) :)

Hat jemand gute Büchertipps? habe schon einige gelesen, zumeist aber schon recht alte Auflagen.
Peitz, Hühner halten. Alice Stern finde ich nicht so gut, weil zT illegale Ställe drin stehen, und die Futterempfehlungen ziemlich - milde ausgedrückt - unphysiologisch sind (zB wird die Verdaulichkeit der Futtermittel überhaupt nicht berücksichtigt). Das selbe gilt für Impfen / Entwurmen - spätestens nach 2, 3 Jahren ist mit "Möhrchen" keinem Huhn mehr gedient und die Milben feiern fröhliche Urstände.

Und hat jemand Tipps oder Seiten zum Stallbau?

Jo, Claudias Chicken-Palace. Siehe oben.
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Beitragvon Conni » Sa Okt 25, 2008 10:50

Vielen Dank schon mal an Euch, das hilft mir schon sehr weiter :-).

Werde mich mal auf die Suche nach einem gebrauchten Exemplar von Peitz machen.

Stall ist noch nicht gebaut, wollte mich erst richtig gut informieren und dann entscheiden und anschaffen.

Schlachterlaubnis habe ich nicht, aber einen Bekannten, der Jäger ist, den werde ich mal fragen, an sonsten scheint es in unserer Gegend auch eine Lohnschlachterei zu geben, da könnte ich auch mal vorab anfragen.

Gruß Conni
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Beitragvon SHierling » Sa Okt 25, 2008 11:31

Wörtlich heißt das:
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig töten, müssen hierfür einen formellen Sachkundenachweis erbringen. Außerdem darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung getötet werden, in besonderen Ausnahmefällen nur unter Vermeidung von Schmerzen.

Guckst Du zB auch da:
http://www.ml.niedersachsen.de/master/C ... _I655.html
oder da:
www.tierschutz-tvt.de/merkblatt89.pdf

Wie die einzelnen AmtsVets das nun auslegen, ist anscheinend aber immer noch unterschiedlich, mancher kümmert sich, andere offenbar nicht. Im Zweifel bist Du (inkl. Deines VETs) aber bundesweit der Angeschissene, wenn Dir ein tierschützender Nachbar mangelnde Sachkunde unterstellt, deswegen gibts seit der letzten Änderung der Durchführungs-VOen zu dem Thema auch überall Kurse. Ist das selbe wie mit der "notwendigen Sachkunde" bei der Fütterung und Pflege, die hält ja auch keiner für nötig bis sie dann die Grundlage für das Tierhalteverbot ist.
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Re: Rasse "Masthähnchen" für Eigenbedarf Platzbeda

Beitragvon euro » Sa Okt 25, 2008 11:32

SHierling hat geschrieben:
Ab welchem Alter fangen Hähne eigentlich das Krähen an?
Vorher ;)



Hmm, Tns und Masthähnchen haben also Gemeinsamkeiten :wink:
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Beitragvon Hauke schidt » Sa Okt 25, 2008 14:53

Hallo Conni,

solange wie Du privat Hühner auf Deinen Grund und Boden schlachtest, brauchst Du keine Sachkundenachweiss zum schlachten. Du benötigts aber auf jeden Fall Sachkunde. Wenn Du die Hühner selber schlachten willst, musst Du es Dir im Zeifelsfall zeigen lassen.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon SHierling » Sa Okt 25, 2008 17:31

Hauke: und wie weist Du die Sachkunde im Zweifelsfall dann nach?
Nimmst Du ein Huhn als Beispiel ?

Thomas: wer im Verein züchtet, weiß und hat sowas im Allgemeinen auch, Und sich die Sachkunde bestätigen lassen, kost ja nix, wenn man sie hat. Kosten tuts nur, wenn irgendwann mal einer danach fragt und Du dann nix weißt. Und von den Leuten, die an solchen Tischen sitzen, können 3/4 ein Huhn nicht mal sachgerecht einfangen oder festhalten, jede Wette, die machen das auch noch wie zu Omas Zeiten. Kannst ja mal nachfragen, ob die auch alle immer unangeschnallt Auto fahren, in DM bezahlen, ihre Kinder schlagen ("das hat ihnen früher ja auch nicht geschadet!") oder - auch immer wieder beliebtes Beispiel - nicht impfen. Wurmkur gar nicht von zu reden, das hat man früher auch nicht gemacht.

Nur weil ein paar alte Säcke nichts dazulernen wollen, heißt das noch lange nicht, daß sowas auch sinnvoll ist - oder gar "besser" *shrug*. Ist doch ganz einfach: wers KANN, dem tut so ein Schein auch nicht weh. Und wers nicht kann, der sollte tunlichst seine Klappe halten - womit will er denn angeben?
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Beitragvon Hauke schidt » So Okt 26, 2008 3:05

Moin Wolff,

das ist eigentlich ne ganz einfache Sache, lässt sich auch schon mit dem juristischen Grundlagen, welches Dir jedes Studium vermitteln sollte (wenn es nicht sogar Grundwissen ist) nachvollziehen:

Ganz grob: Bei allem was Du machst, brauchst Du Sachkunde. Machst du etwas für oder in der Öffentlichkeit, benötigst Du oft einen Nachweiss Deiner Sachkunde. Diese Sachkunde wird oft im Vorfeld durch die berechtigte Stelle überprüft.

Beispiel:

Autofahren auf Deinen Privatgrundstück: Kein Tüv, kein Führerschein.
Beruflich muss sich der Arbeitgeber über den Besitz des Führerscheines informieren. Um den Führerschein zu bekommen, muss man zur Prüfung. Auch auf öffentlichen Strassen benötigst Du einen Führerschein.

Arbeiten mit der Tischkreissäge auf Deinen Privatgrundstück für private Zwecke: Kein Maschinenschein. Beruflich überzeugt sich der Arbeitgeber, ob Du in dessen Besitz bist, (die bestandene Prüfung zum Tischler/Zimmermannsgesellen beinhaltet dieses)

Stapler fahren auf Deinen Privatgrundstück: Kein Staplerschein. Gewerblich benötigts Du einen und bekommst ihn bei bestandener Prüfung. Auch für die Fahrt auf öffentlichen Strassen benötigst Du einen Staplerschein.

Das kanst jetzt mit dem Kettensägenschein, Schweissschein und der "Schlachterlaubnis" weiter führen.

Aber wie gesagt, Du benötigst Sachkunde. Hast Du keine, handelst Du (grob?) fahrlässig. Aber im Gegensatz zur beruflichen Ausübung wird sich keiner über Deine Sachkunde im Vorfeld erkundigen und die Exekutive greift erst bei einer Anzeige ein. Im Gegensatz zur beruflichen Ausübung oder Tätigkeiten in der Öffentlichkeit, ist auch keine exikutive Instanz ohne weiteres berechtigt eine allgemeine Kontrolle durchzuführen und handelt nur bei konkretem Verdacht. (Hach da fallen mir jetzt edliche Beispiele ein, aber lassen wir das).

Das ganze schriftlich zu erklären, dauert mir zu lange, der Gesetzgeber versucht aber hier verschiedene Bereiche gerecht zu werden: Bürgerliches Recht, Verbraucherschutz, Tierschutz, und und und. Die TierschlV wurde z.B. vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forst im Einklang mit u.a. dem Bundesministerium für Verkehr verordnet. Die rechtlichen Grundgedanken der Legislative sind aber ähnlich wie in vielen anderen Bereichen.

Da es ein Bundesrecht ist, soll das Gesetz in ganz BRD gleich behandelt werden. Dafür gibt es die Gesetzeskommentierungen. Die Legislative berücksichtigt aber, das wir alle Menschen sind und daher steht dir auch im Falle einer Auslegung entgegen der Kommentierung, der Rechstweg (Judikative) incl. seiner ganzen Hierarchie Amtsgericht, Landesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof offen (auch ein schönes seitenfüllendes Thema).

Aber wenn Du die TierschlV in der richtigen Reihenfolge liesst, ist das auch einfach zu verstehen:

"Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen."

Du brauchst Sachkunde um ein Tier u.a. zu töten. Auf einen Sachkundenachweiss wird hier nicht eingegangen.

"Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist."

Hier wird auf die berufliche Ausübung eingegangen und der Sachkundenachweis ist bei oben genannten Tieren erforderlich.

Wenn Du mehr wissen möchtest, kannst Du dir die Kommentierung zur TierschlV von denen kommen lassen, die beruflich damit zu tun haben. Aber richte dich wie bei vielen Kommentierungen auf mehrere 100 Seiten ein :-). Interesant ist dann auch der Gesetzvorentwurf der ersten, und evtl zweiten Lesung im Bundestag, der entgültige Gesetzentwurf, die ganzen Gutachten und und und.


Grüsse
Hauke
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