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Rechnung Holzverkauf aus eigenem Wald

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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7 Beiträge • Seite 1 von 1
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Rechnung Holzverkauf aus eigenem Wald

Beitragvon franky_nea » Sa Sep 13, 2014 16:56

hallo zusammen,

folgende Situation:
- das Ackerland ist verpachtet
- der Wald wird selbst bewirtschaftet
- auf jedenfall unter der 17.500 Euro Grenze mit dem Umsatz

wenn ich aus meinem eigenen Wald (kein Handel/Zukauf) Holz (Brennholz 1m Scheite) verkaufen möchte, was muss ich bei Rechnungsstellung beachten, bzw. was muss alles auf die Rechnung, und muss ich Steuer ausweisen?

folgendes habe ich schonmal gefunden:
•Name und Adresse des Verkäufers
•Name und Adresse des Käufers
•Datum des Verkaufs bzw. der Rechnung
•Gegenstand des Verkaufs, eventuell nähere Beschreibung, wie Alter, Zustand, Menge etc.
•Gesamter Verkaufspreis
•eventuell Zusatz der Lieferung bzw. Bezahlung, z.B. „Ware erhalten am…“ und „Bezahlung erhalten am…“
•optional Unterschrift beider Parteien, wenn z.B. kein separater Lieferschein ausgestellt wird
•evtl. Bankdaten des Verkäufers

Es ist ja kein echter Privatverkauf, aber durch die 17.500 Euro Grenze doch recht ähnlich, oder?

Wäre nett wenn Ihr mit ein paar Tipps geben könnt. ;)

Danke und Gruss
Frank
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Re: Rechnung Holzverkauf aus eigenem Wald

Beitragvon fichtenmoped » Sa Sep 13, 2014 17:06

Hallo,
da gibts nicht viel zu beachten.
Rechnung schreiben brutto für netto, keine Mehrwertsteuer ausweisen wenns an einen Privatkunden geht. Verkaufst du Holz an ein Sägewerk kannst du 5,5 % MWSt. draufschlagen, der Säger kann die absetzen, du kannst die 5,5% behalten.
Aber alles schön bei der Einkommensteuer angeben ! ( :mrgreen: )

Gruß
Franz
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Re: Rechnung Holzverkauf aus eigenem Wald

Beitragvon yogibaer » Sa Sep 13, 2014 18:44

Hallo,
auf keinen Fall eine Rechnung unterschreiben bevor man nicht das Geld in der Tasche hat. Das Leistungserbringungsdatum muß angegeben werden.
Gruß Yogi
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Re: Rechnung Holzverkauf aus eigenem Wald

Beitragvon Waldschraat » Sa Sep 13, 2014 19:03

ganz klar - eigenbewirtschafteter Wald ist Land u Forstwirtschaft

Folge: Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuer Pauschalierung mit 5,5 Prozent - Keine Kleinunternehmer Regelung ohne vorherige USt-Option

also alle Daten in die Rechnung und keine Umsatzsteuer ans Finanzamt trotz der 5,5% -aber in Einkommenssteuer Erklärung angeben

Viele Grüße

W
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Re: Rechnung Holzverkauf aus eigenem Wald

Beitragvon franky_nea » So Sep 14, 2014 13:52

danke schonmal für die antworten. ;)

jetzt bin ich etwas verwirrt, also definitiv doch die 5,5% MwSt. ausweisen da LoF?
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Re: Rechnung Holzverkauf aus eigenem Wald

Beitragvon fichtenmoped » So Sep 14, 2014 15:48

5,5 % kannst du nur ausweisen und aufschlagen wenn du das Holz an einen Gewerbetreibenden verkaufst.
An Privatkunden geht es brutto für netto.

Franz
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Re: Rechnung Holzverkauf aus eigenem Wald

Beitragvon Waldschraat » So Sep 14, 2014 16:22

tut mir leid, aber der Umsatzsteuerausweis richtet sich nach der Unternehmer und Betriebseigenschaft des leistenden/liefernden Unternehmers. Die Unternehmereigenschaft des Abnehmers ist nicht von Bedeutung. Das erfährt jeder beispielsweise privat eine Wohnzimmereinrichtung kauft. Warum soll das bei der Holzlieferung anders sein.

Wer es ganz genau wissen will: § 24 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz: Lieferung von forstwirtschaftliche Erzeugnissen, ausgenommen Sägewerkserzeugnisse: 5,5 %

Gruß

W
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