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Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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13 Beiträge • Seite 1 von 1
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Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon chrissi1 » Mo Sep 25, 2023 15:33

Hallo,

ich habe Mäharbeiten für eine Firma durchgeführt.

Wie muss ich meine Rechnung als 13a Landwirt schreiben?`

Nettobetrag
+ 9 % MwSt
Bruttobetrag

Ist das so korrekt?

Danke schon mal.
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon T5060 » Mo Sep 25, 2023 15:50

Nettobetrag + 19% und die Mehrwertsteuer abführen.
So ist es korrekt.
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon chrissi1 » Mo Sep 25, 2023 16:03

Bei 13a ist es doch so, dass die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen berechnet wird und daher keine MwSt abgeführt werden muss oder?

Noch kurze Info, das gemähte Gras von der Wiese der Firma ist für meinen landwirtschaftlichen Betrieb.
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon T5060 » Mo Sep 25, 2023 18:49

chrissi1 hat geschrieben:Bei 13a ist es doch so, dass die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen berechnet wird und daher keine MwSt abgeführt werden muss oder?

Noch kurze Info, das gemähte Gras von der Wiese der Firma ist für meinen landwirtschaftlichen Betrieb.


Schreib die 9% hin und gut ist es, bei dir kommt eh kein Prüfer vorbei und wenn einer vorbei kommt, dann läuft das als Versehen und du zahlst halt die paar € nach.
Wenn du 19 % berechnest musst du die abführen, das ist Fakt.
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon chrissi1 » Mo Sep 25, 2023 18:54

Wenn ich Getreide oder Rinder verkaufe, dann stehen ja auch die 9 % auf den Abrechnungen.

Wo ist bei den Mäharbeiten jetzt der Unterschied?
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon egnaz » Mo Sep 25, 2023 19:25

Mehrwertsteuer hat nichts mit der Gewinnermittlung/Einkommensteuer zu tun.
In der Regel wird bei Landwirten die Mehrwertsteuer pauschaliert. Die Einnahmen werden zur Zeit pauschal mit 9%Mehrwertsteuer beaufschlagt. Dafür braucht und darf die Mehrwertsteuer nicht mit dem FA abgerechnet werden.
Rein theoretisch müsste der 13a Landwirt auch zur Regelbesteuerung wechseln können. Dann muss er aber Bücher führen, was man bei 13a eigentlich nicht braucht.
Denk drann, 40% der Einnahmen aus Lohnarbeit müssen bei der Gewinnermittlung nach 13a als Einnahmen angegeben werden.
Gruß Eckhard
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon chrissi1 » Mo Sep 25, 2023 19:34

Danke für die ausführliche Info.

Aber handelt es sich bei den Mäharbeiten um eine Lohnarbeit?

Wie geschrieben, dass gemähte Gras wurde von mir geerntet.
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon egnaz » Mo Sep 25, 2023 19:43

Lohnarbeit ist es, wenn du eine Rechnung stellst un deswegen Geld bekommst.
Wenn du für dich mähst, stellst du dir doch nicht selber eine Rechnung aus.
Gruß Eckhard
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon chrissi1 » Mo Sep 25, 2023 19:49

Ok, also ist es aber erstmal korrekt, wenn ich 9 % MwSt ausweise.

Den Rest regele ich dann über meine Steuererklärung, richtig?

Muss ich auf der Rechnung noch einen Zusatzsatz bzgl. der 13a Regelung angeben?
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon egnaz » Mo Sep 25, 2023 20:04

Noch einmal: Mehrwertsteuer hat nichts mit Einkommensteuer zu tun.
Du nimmst an der Pauschalierung der Mehrwertsteuer teil und weist auf deinen Rechnungen 9% Mehrwertsteuer aus, die du nicht mit dem FA abrechnest. Das gilt auch für Lohnarbeit, die mit deinen Maschinen für andere Landwirte, für Arbeiten der Urproduktion ausgeführt werden.
Also Schnee schieben für die Gemeinde geht nicht mit der Pauschalierung.
Gruß Eckhard
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon langholzbauer » Mo Sep 25, 2023 20:51

Hallo,
Schreib auf die Rechnung " Mahd und Beräumung zur eigenen landwirtschaftlichen Verwertung"!
Die MwSt. mit 9% stimmt dann, weil es so keine gewerbliche Dienstleistung ist.
Und die betriebliche Steuernummer mit einem Hinweis auf lw. Ust- Pauschalierung gehört genau so , wie die Bankverbindung und der Leistungszeitraum auf eine ordentliche Rechnung.

13a ist Einkommensteuerrecht und hat auf der Rechnung nichts zu suchen.

Gruß...
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon baer-thomas » Di Sep 26, 2023 6:47

Hallo. Meiner Meinung nach ist zwingend 19% anzusetzen.und zwar weil du die Arbeit für einen Gewerbebetrieb und nicht für einen anderen landwirt machst. Ich geb den Vorrednern nicht recht wenn die einen anderen Text schreiben nd dann 9% ansetzen. Die 19% mwst musst du dann ans Finanzamt abführen. Hast du keinen Steuerberater?
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Re: Rechnungsstellung - 13a Landwirt

Beitragvon langholzbauer » Di Sep 26, 2023 8:39

https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 45584.html

Die oben beschriebene Tätigkeit fällt unter Par. 1 Abs. 1Nr.1 siehe enthalten Link .
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