Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Sa Apr 04, 2026 17:50

Rechnungsstellung als 13a Landwirt

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
6 Beiträge • Seite 1 von 1
  • Mit Zitat antworten

Rechnungsstellung als 13a Landwirt

Beitragvon Haertsfelder » Mo Nov 21, 2016 15:25

Hallo zusammen.
Ich hätte da eine Frage vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich habe im September Silomais ab Feld verkauft.Nun gehts ans abrechnen und der Käufer meinte ich solle ihm eine Rechnung schicken. Nun die Frage: Kann ich als 13a Landwirt Rechnungen erstellen`???,oder reicht es wenn ich eine Quittung
unterschreibe dass ich den Betrag erhalten habe .Bei dem Abnehmer handelt es sich um ein Lohnunternehmen incl.Agrarhandel.Und wenn ich nun eine Rechnung erstellen kann auf was muß ich achten?.
für eure Bemühungen besten Dank im voraus.

Haertsfelder
Haertsfelder
 
Beiträge: 327
Registriert: Do Jun 23, 2005 21:51
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Rechnungsstellung als 13a Landwirt

Beitragvon egnaz » Mo Nov 21, 2016 20:36

Ich denke der Lohnunternehmer wird mit einer Quittung nicht zufrieden sein.
Deine Rechnungen müssen fortlaufend nummeriert werden. Sie müssen die Anschrift von Verkäufer und Käufer haben. Außerdem muss noch das Datum und deine Steuernummer angegeben sein. Wenn du die MwSt pauschalierst musst du noch 10,7% MwSt ausweisen.
Gruß Eckhard
egnaz
 
Beiträge: 2403
Registriert: Di Apr 17, 2012 21:41
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Rechnungsstellung als 13a Landwirt

Beitragvon Paule1 » Mo Nov 21, 2016 21:16

Wer an Biogaser verkauft/ wird sofort Buchführungspflichtig :idea:

Soryy -kleiner Scherz--frag Deinen 13a Steuerberater
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
Paule1
 
Beiträge: 14079
Registriert: Sa Dez 10, 2005 13:35
Wohnort: Franken 444 ü/NN in Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Rechnungsstellung als 13a Landwirt

Beitragvon kleinlandwirt » Di Nov 22, 2016 20:29

Auch als Landwirt mit Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) kannst und darfst du Rechnungen schreiben. Du darfst sogar offen Umsatzsteuer nach § 24 UStG ausweisen, wie egnaz das richtig geschrieben hat.

Einfacher ist aber, du lässt den Abnehmer die Rechnung (= Gutschrift) erstellen, er braucht von dir nur deine Steuernummer. Also genauso wie bei Viehhändler, Lagerhaus oder Molkerei.
kleinlandwirt
 
Beiträge: 159
Registriert: Do Apr 24, 2008 19:46
Wohnort: Niederbayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Rechnungsstellung als 13a Landwirt

Beitragvon marius » Mi Nov 23, 2016 22:42

Haertsfelder hat geschrieben:Hallo zusammen.
Ich hätte da eine Frage vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich habe im September Silomais ab Feld verkauft.Nun gehts ans abrechnen und der Käufer meinte ich solle ihm eine Rechnung schicken. Nun die Frage: Kann ich als 13a Landwirt Rechnungen erstellen`???,oder reicht es wenn ich eine Quittung
unterschreibe dass ich den Betrag erhalten habe .Bei dem Abnehmer handelt es sich um ein Lohnunternehmen incl.Agrarhandel.Und wenn ich nun eine Rechnung erstellen kann auf was muß ich achten?.
für eure Bemühungen besten Dank im voraus.

Haertsfelder


Führt ein Unternehmer eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ohne Unternehmereigenschaft aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung auszustellen.

Du musst also eine Rechnung ausstellen. Da dein Gegenüber Buchführung hat, musst damit rechnen das irgendwann einem Steuerprüfer deine erstellte Rechnung in die Hände fällt.

Rechnungen müssen folgende Daten nach geltendem Recht enthalten.

-Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
-Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
-Ausstellungsdatum der Rechnung
-Fortlaufende Rechnungsnummer
-Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
-Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
-Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt/netto/brutto
-Der jeweils anzuwendende Steuersatz muss in Rechnungen angeben werden.
-Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung.
-Grund einer eventuellen Steuerbefreiung (z.B. Kleinunternehmerregelung)

Du musst also fortlaufende Rechnungsnummern verwenden. Vorsicht das du niemals dieselbe Rechnungsnummer 2 x verwendest sonst bekommst du Probleme oder sagen wir Stress mit dem Finanzamt. Du darfst also eine vergebene Rechnungsnummer niemals mehr vergeben auch nicht in den nächsten Jahren. Das wissen viele erst wenn dann das Finanzamt anklopft...
Zuletzt geändert von marius am Mi Nov 23, 2016 22:58, insgesamt 1-mal geändert.
marius
 
Beiträge: 6653
Registriert: Do Mai 06, 2010 18:51
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Mi Nov 23, 2016 22:57

Wow, bravo. Hier lese ich wirklich den ersten Beitrag von Marius in dem er die Landwirtschaft nicht verunglimpft!
Flecki_aus_Bayern
 
Beiträge: 948
Registriert: Sa Mai 05, 2007 8:18
Nach oben


Antwort erstellen
6 Beiträge • Seite 1 von 1

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Ackersau, Bing [Bot], Google [Bot], Sönke Carstens, tk8574

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki