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Rechtliches bei Eigenbauten

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Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon christian willert » Di Mai 19, 2015 21:57

Hallo,

Ich baue als hobby nebenbei Anbaugeräte verschiedenster Art.
Ich machs gerne und verdiene auch was dabei.
Nun, was ist wenn mich jemand Anzeigt da ich dkese maschinen nicht nur für den eigengebrauch baue? Grundsätzlich baue ich sie nur auf kundenwunch, also keine serien usw.
Aber was passiert mir wenn ein Unfall passiert mit einer Maschine die ich gebaut habe auch wenn sie nicht den Unfall herbeigeführt hat? Ich habe nicht die möglichkeit als Privatperson diese Maschinen mit eoner CE norm zu versehen.
Kann man sich anderweitig absichern? Was passiert wenn Abzeige erstattet wird? Ich glaube es gibt sicherlich viele die der selben Beschäftigung nachgehen, und sich auch mit diesem problem konfrontieren müssen.
Mfg chris
christian willert
 
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon schnucke34 » Mi Mai 20, 2015 6:45

Kurz und derb.
Dann bist du am Arsch.
Mögliche Anzeigen:
1. Schwarzarbeit
2. Steuerhinterziehung
3. Sozialkassenbetrug
4. Verstoßes gegen gesetzlich vorgeschriebene Richtlinie.
5. Fahrlässige Körperverletzung (wenn mal was passiert und dine Maschine auch nur indirekte beteiligt ist.

Sobald du Geld für etwas verlangst betreibt du ein Gewerbe. Hast du das Angemeldet?
schnucke34
 
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon Hobby-Bauer » Do Mai 21, 2015 21:46

Hallo,

wenn das Gewerbe angemeldet ist, wäre eine Betriebshaftpflichtversicherung ratsam.

Gruß
Hobby-Bauer
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon Topgun » Mo Jun 08, 2015 17:12

Da würde ich mich nicht auf Meinungn aus dem Internet verlassen.

Abgesehen davon nur weil du etwas baust und verkäufst hat das noch lange nichts mit
1. Schwarzarbeit (kommt auf die Menge und die heufigkeit an)
2. Steuerhinterziehung (Auch als normaler Arbeiter kannst du bei der Steuererklärung einnahmen aus Selbstständiger Arbeit versteuern)
3. Sozialkassenbetrug (???)

Es kommt wie immer in Deutschland drauf an wie oft und in welchem umfang du das machst.

4. Verstoßes gegen gesetzlich vorgeschriebene Richtlinie (Du kannst deinen Metallschrott verkaufen wem du willst und was der damit mach ist seine Sache)
5. Fahrlässige Körperverletzung (würde ich eher dem unterstellen der damit arbeitet und nicht der das mal gebaut/gebastelt hat)

Nur weil ich Geld verlange habe ich noch lange kein Gewerbe.....
da gibts so Fachbegriffe wie Gewinnerziehlungsabsicht/ Nachhaltigkeit/ Liebhaberrei und so weiter.

Das ist nicht mal im HandelsGesetzBuch eindeutig geklärt. Als Kleingewerbetreibender kannst du über 50t Euro im Jahr umsetzen zum Beispiel.

Ich würde mal mit einem Anwalt drüber reden. Es gibt Private Haftpflicht und Rechtschutzversicherungen bei denen ein Kleingewerbe mitversichert ist (die nicht mal teurer sind). Je nach dem in welchem Umfang du das betreibst währe ein Kleingewerbe vieleicht das richtige für dich.

Beste Grüße Duzak
Topgun
 
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon schnucke34 » Mi Jun 10, 2015 12:53

1. Habe ja geschrieben " ,mögliche" Vergehen.
2. Auch ein Kleingewerbe benötigt in Deutschland einiges an Bürokratie und Anmeldungen.
3. In Deutschland gibt es Dinge wie Produkthaftung , Gewärleistungspflicht usw.
Ab dem Moment wo ich für etwas Geld verlange, gehe ich Verpflichtungen ein.
In Deutschland (EU) kommst du aus denen durch nix raus!!!!!
Ansonsten kann ich dem Voeschreiber nur recht geben. Bessere Auskunft bekommst du sicherlich bei einem Profi. Ein Betriebswirt. Meister und Techniker hat selten Jura studiert und kennt eben nur die Praxis.
schnucke34
 
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon Birlbauer » Mi Jun 10, 2015 13:02

Die steuerliches Aspekte lasse ich mal weg. Selbst wenn der Kunde keine Rechnung will, gehe ich mal davon aus, dass Du das Geld ordentlich versteuerst ...

Produkthaftung / CE-Kennzeichnung: Beliebtes Spiel im Anlagenbau war es zumindest, eine Anlage auszuliefern und dem Kunde zu sagen, dass der er den nötigen Schutzzaun bitte selbst dranbauen möchte, wäre viel billiger, weil man selbst ja mit dem Wasserkopf etc. den eigentlich nur überteuert anbieten kann. Folge: Da eine halbfertige Anlage ausgeliefert wurde konnte, durfte und musste keine CE Kennzeichnung stattfinden. Die hatte dann der Kunde selbst zu übernehmen. Wenn Du nur Halbfertigprodukte erstellst (und wenn nur fünf Bolzen fehlen) bist schon auf der etwas sicheren Seite.
Im Idealfall hast Du den Schweißerschein. Auf jeden Fall nur als Eigenbau und zur Verschrottung oder Ausschlachten verkaufen.

Grüße,

Manfred
Birlbauer
 
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon Schweißfachmann1 » Mi Sep 16, 2015 20:07

Hallo Christian Willert,
zu Deiner Frage was bei einer Anzeige passiert, hängt vom Sachverhalt der Anzeige ab. Einige Schlagworte sind ja schon gefallen wie, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit etc. auch wurden einige davon kommentiert mehr oder weniger recht oder schlecht. Aus technischer Sicht bist du grundlegend wenn du etwas herstellst (ein Produkt), Hersteller und in deinem Fall auch Inverkehrbringer, denn du fertigst es und veräusserst dies. In diesem Fall gilt schon einmal das Produkthaftungsgesetz, sind bei deinen Produkten bewegliche Teile verbaut und unter Umständen fremdkraftbetrieben, dann kann auch noch die Maschinenrichtlinie Richtlinie 2006/42/EG zur Gältung kommen. Diese Regelwerke beschreiben, dass das Produkt sicher sein muss und von ihm auch keine Gefahr ausgehen kann bzw. darf. In einem Schadensfall wird in aller erster Sache mal nach formaljuristischen Fehlern gesucht, kommt man zu dem Schluß, dass hier ein gältendes Regelwerk herangezogen werden kann, sollten diese auf jeden Fall eingehalten werden. Wird z.B. bei einem Lastaufnahmemittel ein Schweißnachweis gefordert und du hast diesen nicht sieht es beim Versagensfall einer Schweißverbindung schon mal sehr schlecht aus. Kann man kein Regelwerk heranziehen kommt oft der Ausdruck "anerkannte Regel der Technik" in den Ring was die Situation auch nicht unbedingt verbessert, da wird ein Gutachter zu Rate gezogen der dies dann überprüft wie und nach welchen Kenntnissen gefertigt und Konstruiert wurde. Ich will jetzt keine Angst verbreiten aber wer Produkte herstellt und diese in Verkehr bringt sollte verher im Klaren sein, dass es auch hier einiges an Pflichten zu erfüllen gibt. Aus steuerlicher Sicht sieht es auch so aus, wer neben seinem Haupterwerb Einkünfte hat, darf und muss diese in der Steuererklärung angeben in wie Hoch dass dort eine Steuer abzuführen ist hängt wieder von der Höhe der Einkünfte ab aber hier würde ich auch wie beschrieben Rat beim Fachmann suchen. Nicht nur aus reiner Gewinnerziehlung siend die Stundensätze in den Einschlägigen Betrieben so horent hoch.
Viel Spass beim Bauen und Veräußern, mein Rat machs für dich selbst da ist das Risiko schon hoch genug.
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon Schweißfachmann1 » Mi Sep 16, 2015 20:37

Fast vergessen, zu der Aussage " ich kann doch nicht als Privatperson diese Maschinen mit einer CE Norm versehen"
...????
Wer das nicht kann, darf die gebauten Maschinen nicht in Verkehr bringen !!!!!
Kurz zu der CE Norm, da handelt es sicher um das CE Zeichen? Dieses CE Zeichen macht erkenntlich, dass ein gefertigtes Produkt nach den in der Konformitätserklärung aufgeführten Regeln und Richtlinien hergestellt wurde.
Dies Regelt wiederum die CE Norm. Die gennnte Erklärung erstellt der Hertseller eines Produktes und versichert dies mit seiner Utreschrift auf diesem Dokument.
Z.B. Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie müssen nach diesem Regelwerk konstruiert und Hergestellt werden, was auch eine Dokumentation, kurz eine Sammlung aller anfallenden Dokumente, mit sich zieht, z.B. eine Gefährdungsanalyse, Konformitätserklärung, Dokumente über die Verwendung nicht fertiger Maschinen mit den einzelnen Nachweisen,...... usw. Hier reicht aber nicht. : Ich sag dem Kunden mal da must du selbst den Schutz anbauen, dies Muss in einer schriftform passieren und die halbfertige Maschine darf nicht in Betrib gesetzt werden können. Z.B. im einfachsten Fall kann ich nicht einen Elektromotor mit einem Schalter und einer Verkabelung inkl. Stecker versehen, eine Schleifscheibe aufschrauben die Schutzvorrichtung und den Standfuß weglassen und dann dem Kunden sagen nun die maschine ist halb fertig, den Rest mach mal selbst.... so einfach ist das nicht. Der Elektromotor im Inzelnen z.B. wäre ohne Verkabelung und Schleifscheibe eine halbfertige Maschine.
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon schanzlin_power » So Sep 20, 2015 14:55

1. Hast du ein Gewerbe ?
2. Hast du in diesem Gewerbe einen Meistertitel oder ähnliches?
3. Die Maschinen die du Baust entsprechen der CE Richtline ?
4. Du bist Sachkundig mit den Geräten wo du Baust?

Wann die vier Punke zutreffen darft du auch eine CE-zeichen aufbringen .
Wichtig ist nicht nur das Zeichen sondern auch den Konformitätserklärung.
(Dieses Gerät ist nach den Maschienrichtlinien .... gebaut )
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon matzi » Mo Sep 21, 2015 18:56

Was aber vergessen wurde: die CE Kennzeichnung verlangt zwingend eine Bedienungsanleitung. Immer in der Landessprache des Zielmarktes.

Es müssen also 3 Sachen vorhanden sein: CE Kennzeichnung, Konformitätserklärung u. Bedienungsanleitung. Fehlt Eine, ist alles nichtig.
matzi
 
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon Heady » Di Sep 22, 2015 19:33

Benötigt man für Maschinen und Werkzeuge für den Forsteinsatz ( z.b. Holzspalter, Rückezangen, Kräne, Harvester, etc.) die eigens gebaut und im eigenen Betrieb eingesetzt werden ebenfalls eine CE Kennzeichnung mit Dokumenten: Konformitätserklärung, Risikobewertung und Handbuch/Bedienungsanleitung? (Falls noch weitere Dokumente benötigt werden bitte mitteilen)

Gibt es spezielle Maschinenrichtlinien für Forstgeräte?
Sind die benötigten Maschinenrichtlinien öffentlich zugänglich, bzw wo kann man diese einsehen?
Heady
 
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon Schweißfachmann1 » Mi Sep 23, 2015 11:48

Hallo Heady,
also zu der Maschinenrichtlinie habe ich oben erwähnt kannst du über Google nachsehen ebenso das Produkthaftungsgesetz. Einach das Wort mal eingeben Bei der Ma- Richtlinie einfach mal so eingeben "Richtlinie 2006/42/EG "
Nun zu Deiner Frage im eigenen Betrieb, da kannst du alles einsetzen was dir lieb ist solange kein Unfall damit passiert, oder du gewerblich damit arbeitest und die BG dir das nicht untersagt. Sobald beim Betrieb mit den Eigenbauten ein Schadensfall eintritt, sieht die Sachlage anders aus. Da mir der Zeitrahmen gerade nicht ausreicht werde ich später noch genaueres schreiben.
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon Schweißfachmann1 » Mi Sep 23, 2015 17:06

Hallo Heady,
wie versprochen zu deinen Fragen. Auszug aus dem Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG einfach mal im WWW eingeben, sind nur 4 Seiten
§ 1 Haftung
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine
Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte
Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch
bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.
Das ist unabhängig von der Tatsache ob der Hersteller, Privatperson oder (eine Juristische Person, Betrieb, Firma) ist.
Sollte jeder mal nachlesen der Interesse an Eigenbauten hat und wissen möchte was passiert wenn es zu einem Schadensfall kommt.
So zur nächsten Frage "Gibt es spezielle Maschinenrichtlinien für Forstgeräte?"
Es gilt zunächst einmal die Maschienrichtlinie 2006/42/EG und das in der ganzen EU!!!!! Sollte es zu dem oben genannten Verfahren aus einem Schaden heraus kommen dann wird diese Richtline weil "Maschine" als Geltendes Regelwerk herangezogen.
Für Land und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge evtl. auch Maschinen sofern dort geregelt, gibt es je nach Bauart auch noch ein weiteres Regelwerk 2003/37/EG
Frage 2:
Diese Regelwerke sind alle öffentlich zugänglich und juristischer Maßstab im Schadensfall, wer baut zum Zwecke der Benutzung und erst recht wenn er Inverkehrbringer ist, sollte diese kennen und nach denen handeln.
Es gilt zwar das Sprichwort, wo kein Kläger da kein Richter, was im Schadensfall aber niemanden hilft. Keine Versicherung wird ein Schadensersatz leisten, wenn gegen diese Werke grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurde.
Alles was in den Beiträgen zuvor an Begrifflichkeiten genannt wurde wie CE - Konform, Gefahrenanalyse, Betriebsanleitung ..... usw. ist in der Maschinenrichtlinie beschrieben und es sind auch weitere Verweise dort aufgeführt. Inhalt ca 136 Seiten allerdings nicht einfach zu lesen. :-)
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon Schweißfachmann1 » Mi Sep 23, 2015 17:30

Topgun hat geschrieben:Da würde ich mich nicht auf Meinungn aus dem Internet verlassen.

Abgesehen davon nur weil du etwas baust und verkäufst hat das noch lange nichts mit

Nur weil ich Geld verlange habe ich noch lange kein Gewerbe.....
da gibts so Fachbegriffe wie Gewinnerziehlungsabsicht/ Nachhaltigkeit/ Liebhaberrei und so weiter.
Beste Grüße Duzak

Hallo Topgun:
Zitat gilt für den gesamten Beitrag, habe nur der Länge wegen eingekürzt.
Ich möchte eigentlich keinen Beitrag massregeln doch dieser ist in allen Punkten leider falsch.
Die Fragen vom Autor sind eindeutig darauf bezogen, dass er ein Produkt fertigt und es gegen Bezahlung zum Zwecke der Benutzung veräußert. " ich verdiene auch etwas dabei, baue nur auf Kundenwunsch, baue als Privatperson....
und darüber hinaus fragt er noch wie er sich im Schadensfalle absichern kann...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Benutzer eines solchen Gerätes im Schadensfall vorm Richter sagt.: Ich habe die Maschine beauftragt nach meinen Vorstellungen zu Bauen, Konstruktion Werkstoffe und Schutzvorkehrungen sind von mir zu verantworten. das wäre nämlich der einzigste Fall den Kopf in Punkto Schadenersatz aus der Schlinge zu ziehen, allerdings wäre dann auch der Benutzer Automatisch Schadensersatzpflichtig. In Punkto Schwarzarbeit etc. müsste er noch weitere Hürden überwinden, Nachbarschaftshilfe greift nicht automatisch.
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Re: Rechtliches bei Eigenbauten

Beitragvon langer711 » So Dez 06, 2015 12:25

Steuerliche Dinge lass ich mal ganz raus.
Ich geh auch davon aus, das sich der "Erfinder" eines Gerätes nach bestem Wissen bemüht hat, das Produkt sicher zu bauen.
Auch geh ich davon aus, das Produkt in bester Qualität ist.

ABER: jetzt lassen wir doch mal gedanklich mit dem Produkt eine Person zu Schaden kommen:

Liege ich eigentlich recht in der Annahme, das mittlerweile bei Schadenersatzansprüchen so lange im Dschungel der Gesetze gewühlt wird, bis eine zahlungskräftige Person (Eigentümer von Haus und Boden) bezahlt ?
Ich denke dabei nicht an Sachschäden, sondern z.B. an lebenslange Rente aufgrund eines Unfalls mit einem Gerät.
Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob das Gerät verkauft, verliehen oder verschenkt wurde.

Ich denke, das selbst eine Haftpflichtversicherung zunächst erstmal zahlt, aber sich das Geld bei groben Verstößen wiederholt.
Wo dann eine "Fahrlässigkeit" zum "groben Verstoß" wird oder gar zum "Vorsatz" wird dann ein Gericht entscheiden.
Zum teuren Rechtsstreit kommt aber auf jeden Fall.


Was bleibt einem kleinen Tüftler als letzte sicherste Möglichkeit übrig?
Kurz und knapp: Wo nix ist, kann man nix holen.


Jedenfalls ist das die momentane traurige Erkenntnis meinerseits.

Der Lange
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