Hallo.
ich wollte mal fragen ob das rechtens ist das man das reh vor ort zerlegt und die gedärme(Magen,etc)dort liegen lassen darf,oder muß der jäger dafür sorge tragen das vor ort nichts zurückbleibt?
joachim
Aktuelle Zeit: Fr Apr 26, 2024 16:39
Morpheus hat geschrieben:Du solltest dir eher die Frage stellen warum du mitten auf der Wiese Warst ?
Zufällig mit dem Hund unterwegsgewesen ?
aber ich möchte niemanden vorverurteilen aber die Frage ist in meinen Augen genau so gerechtfertigt wie die frage nach der Entsorgung.
Dschingis_Khan hat geschrieben:Herz und Lunge koche ich für mich selbst. Milz und Schlund für den Hund. Der Pansen kommt in den Misthaufen
Ford8210 hat geschrieben:Warum der Aufbruch nicht im Wald oder Feld zurückbleiben sollte ergibt sich aus § 5 Tierkörperbeseitigungsgesetz, sowie aus dem Seuchengesetz.(...)
Gesetzeskonform wäre es jedenfalls den Aufbruch zu verlochen und zwar so, daß mindestens 50 cm Erde darüber liegt (gemessen bis zur Lochkante oder aber die Beseitigung in einer TBA.
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