Geldregen für Solar-Pioniere: Wer alte Module ersetzt, soll richtig absahnen
Artikel von Gero Gröschel • Gestern um 16:30
Wer seine alten Module durch neue ersetzen will, profitiert vom Solarpaket I.
Im Zuge der bestehenden EEG-Förderung war ein Repowering bislang schwierig. Die Einspeisevergütung war an die Module geknüpft, die nur bei einem technischen Defekt, einer Beschädigung oder einem Diebstahl ersetzt werden durften. Ansonsten drohte ein Verlust des Anspruchs auf die Einspeisevergütung. Auch durfte die Gesamtleistung der Photovoltaik-Anlagen nach der bestehenden gesetzlichen Regelung durch einen Austausch der Module nicht erhöht werden.
Um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt das "Solarpaket I" vor. Es sieht vor, dass Betreiber ihre Anlage "repowern" dürfen. Das Solarpaket I ist das Ergebnis von Arbeitsgemeinschaften zur Photovoltaik, bei denen viele Fachleute ihre Erfahrungen aus der Praxis eingebracht haben. Weitere Maßnahmen sollen in einem "Solarpaket II" folgen.
Modernisierer müssen keine Verluste mehr befürchten
Mit den Solarpaketen sollen Hürden beim Ausbau der Solarenergie beseitigt und so der Ausbau weiter vorangebracht werden. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz soll bis 2030 eine Leistung von insgesamt 215 Gigawatt installiert sein. Um dies zu erreichen, muss der jährliche Ausbau von aktuell etwa 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt verdreifacht werden, wie die Webseite Energie-Experten schreibt.
Laut Solarpaket I soll beim Austausch von alten durch neue Module die Vergütungshöhe gleich gehalten werden. Dies gilt für den Leistungsteil, der schon vorher auf dem Dach war. Da die Einspeisevergütung stetig fällt, ist dies eine lukrative Regelung. Wer früher Photovoltaik-Anlagen funktionierende Module durch effizientere austauschen wollte, musste einen Verlust der Vergütung hinnehmen. Jetzt gibt es die gleiche Vergütung für mehr Leistung.
Ausbau der Leistung hat seine Grenzen
Wer glaubt, er könne seine alte, mit hoher Einspeisevergütung versehene Anlage, durch ein Repowering noch einmal vergolden, irrt aber. Denn dieser Anspruch ergibt sich wie bei jeder Neuanlage nach den übrigen Vorschriften des Gesetzes. Insbesondere kann eine massive Erweiterung der Leistung an die Teilnahme an einer Ausschreibung geknüpft sein. Wer aber nur eine moderate Leistungssteigerung und den Weiterbetrieb seiner Anlage plant, für den kann die Neuregelung des Repowerings Vorteile bringen.
Trotz allem sollte man sich vorher durchrechnen, ob es nicht wirtschaftlich ist, seine Altanlage abzubauen, abzumelden und eine neue PV-Anlage mit der zwei- bis dreifacher Leistung am gleichen Ort aufzubauen. Bei vielen PV-Anlagen auf dem eigenen Hausdach ist der Eigenverbrauch nämlich wirtschaftlich wichtiger als die Einspeisevergütung.
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