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Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon farmtech73 » Mi Apr 23, 2014 18:58

Wir haben unser jetzt fünfjähriges Pferd vor einem Jahr mit kleiner Ankaufsuntersuchung gekauft.Nach drei Monaten HUfgelenksentzündung.Nach einem halben Jahr konnten wir langsam wieder mit in die Runde führen und dann schritt reiten anfangen.Vor kurzen wurde festgestellt das er Kissing-Spines hat.Hat man damit Rückgaberecht?Hat da jemand Erfahrung ?
MfG farmtech73
Das Land ist nass der Boden wird weicher,
da hilft nur eins der gute EICHER
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon FWL » Mi Apr 23, 2014 19:12

http://www.pferdchen.org/Pferde/Haltung ... recht.html
Sonst gibts Anwälte, die Pferderecht machen! Ich glaub nicht, dass Du hier kostenlose verbindliche Rechtsauskunft bekommst(ist nämlich verboten!)!
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon Max M » Mi Apr 23, 2014 23:11

Privat oder vom Züchter?
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon keinbauer » Do Apr 24, 2014 9:27

FWL hat geschrieben:http://www.pferdchen.org/Pferde/Haltung/Pferderecht/Pferdekaufrecht.html
Sonst gibts Anwälte, die Pferderecht machen!

Wieso nennt man das ganze nicht einfach "stinknormales Kaufrecht", sondern es muss "Pferdekaufrecht" sein. Verdienen manche auf Pferderecht spezialisierte Anwälte dann weniger, wenn die Pferdefreunde merken, dass das jeder 08/15-Anwalt genauso regeln kann, oder will man einfach nicht akzeptieren, dass das Pferd hier rechtlich wie eine Sache und ein Gebrauchsgegenstand zu bewerten ist?
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon speeder » Do Apr 24, 2014 12:31

Es gibt seit 2004 kein spezielles Pferderecht mehr, Pferde unterliegen der normalen Sachmängelhaftung. Demzufolge gibt es zwar Anwälte mit Interessenschwerpunkt Pferd, aber keinen Anwalt für Pferderecht.

Also, wenn das Pferd von privat gekauft ist, kannst du es gleich lassen. Das wird nichts...

Wenn du es von einem gewerblichen Verkäufer hast, dann schau in den Kaufvertrag. Ist dort die Haftung auf ein Jahr reduziert, wird es ebenfalls schwieriger für dich. Wenn nicht, dann ist es an dir zu beweisen, dass der Mangel an der Sache (Pferd) bei Übergabe bereits vorlag. Dafür brauchst du die Stellungnahme eines Tierarztes und eine saubere Dokumentation über den Krankheitsverlauf. Wenn du das nicht kannst, investiere dein Geld lieber in ein neues Pferd als in einen Prozess. Nen Beisteller hast du ja schon... :(

Dies war KEINE Rechtsberatung. Ich bin kein Rechtsanwalt oder Sonstiges!
Warum nur, warum sind die Dummen so sicher, und die Gescheiten so voller Zweifel....?
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon Klauso » Fr Apr 25, 2014 6:27

Mion
Wie teuer war denn das Tierchen ?
Das wird wohl schwierig , da ja eine Ankaufuntersuchung akzeptiert wurde .
Am besten mal in Ruhe mit dem Verkäfer reden , wars ein Händler ?
Gruss Klaus
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon Nijura » So Apr 27, 2014 16:47

Auszug aus Wikki:

Wird ein Pferd, dass unter "Kissing spine" leidet, verkauft, ohne den Käufer hierauf hinzuweisen, kann dieser die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. http://openjur.de/u/305949.html
Allerdings ist dein Pferdekauf über ein Jahr her und du hast ein junges 4 jähriges wahrscheinlich ungerittenes Pferd gekauft oder? Ausserdem ist da noch die "kleine"AKU. Ganz schlechte Karten würde ich sagen. Du bist in der Beweisslast. Beweisse mal, dass dein junges Pferd Kissing schon beim Kauf hatte......fraglich, ob du das kannst.

Ich bin Hobbypferdezüchter und wenn du bei mir gekauft hättest................ich würde eine gütliche Einigung versuchen.
Lebe dein Leben.

Meine Kleinanzeigen bei Ebay http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-best ... Id=4471126

Wir züchten Irish Cobs(Zigeunerpferde von Irland)
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon Edith51 » Mo Apr 28, 2014 15:38

----------
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon Max M » Mo Apr 28, 2014 15:50

Edith51 hat geschrieben:----------

Hast ja nun weggenommen....hast wohl gemerkt das es Quatsch ist. :wink:

Ich denke, dass die genetische Veranlagung für Kissing Spines vererbbar ist. :wink:
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon speeder » Mo Apr 28, 2014 16:45

... vererbbar nur in dem Sinne, dass ein kurzer Rücken vererbt wurde, welcher anfälliger für Kissing Spines macht. Eine Vererbung der Krankheit gibt es in dem Sinne nicht.
Warum nur, warum sind die Dummen so sicher, und die Gescheiten so voller Zweifel....?
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon Max M » Mo Apr 28, 2014 21:09

Ich denke gerade das ein zu langer oder zu weicher Rücken ist prädestiniert für KS
Denke ich.
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon kerby499 » Mi Apr 30, 2014 12:21

Hat man damit Rückgaberecht?


Kurze Anwort: Nein
Lange Antwort: Nein, vergiss es
Wenn jemand mehr als 5000 Posts aufweisen kann heisst das nicht, dass er viel Ahnung hat, sondern nur, dass er zu allem seinen Senf geben muss
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon speeder » Mi Apr 30, 2014 12:37

Max M hat geschrieben:Ich denke gerade das ein zu langer oder zu weicher Rücken ist prädestiniert für KS
Denke ich.


Prinzipiell ist ein kurzer Rücken anfälliger, aufgrund des kleineren Wirbelzwischenraumes. Auch auf einen kurzen Rücken müssen ja 18 Brust und 6 Lendenwirbel passen... :wink:

Ein langer Rücken kann aber, bei auftretendem Senkrücken, natürlich auch Kissing Spines entwickeln...
Warum nur, warum sind die Dummen so sicher, und die Gescheiten so voller Zweifel....?
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Re: Rückgaberecht beim Pferdekauf.

Beitragvon Blümchen123 » Mi Jun 04, 2014 15:35

Da eine Ankaufsuntersuchung vor liegt, auch wenn es nur eine "kleine" ist,
hast du keine Chance. Wenn du zu einem Anwalt gehen willst, bringt
Dir das auch nichts, ausser das du viel Geld bei ihm lässt.
Was du machen kannst, (was bei uns viele Anwälte machen) einen kurzen
Anruf starten und fragen ob es Sinn macht.
LG
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