Hallo
erst mal zur Schilderung der Situation.
Wir leben auf dem Land, in einer Gemeinde, die ausdrücklich an dem Status „Dorf“ festhält, obwohl sie von der Infrastruktur und der Größe her, den Staus „Stadt“ erlangen könnte. In den Wohngebieten finden sich sowohl Handwerksbetriebe, wie auch noch vereinzelt Bauern.
Selbst habe ich mein Haus in einem Wohngebiet aus den 60er Jahren mit einem sehr hohen Rentneranteil.
Leider muss ich einer Erwerbsarbeit nachgehen und kann somit erst nach Feierabend oder am Wochenende die anfallenden Gartenarbeiten bzw. das Holzhacken erledigen.
Nun fühlt sich ein benachbartes Frührentnerpaar durch diese Arbeiten extrem gestört. Sie sind der Meinung, dass man gefälligst am Wochenende (samstags) nicht arbeiten sollte, und sonst auch nur zwischen 9 und 12 Uhr, und zwischen 15 und 18 Uhr Arbeiten verrichten dürfte, die mit Geräuschen verbunden wären. Die arme Frau könne Nachts nicht schlafen, und müsse die Gelegenheit haben, in der Mittagszeit auf ihrer Terrasse den Nachtschlaf nachzuholen. Selbst das Klappern eines Mülltonnendeckels ist in den selbst definierten Ruhezeiten für diese Leute nicht zu ertragen.
Hinzuzufügen ist, dass es in der Gemeinde keine Ruhezeitverordnung gibt und das damit Bayerische Immissionsschutzgesetz gilt. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand sind die Ruhezeiten in Bayern so festgelegt, dass zwischen 20 Uhr und 7 Uhr DAUERHAFT ruhestörende Arbeiten zu unterlassen sind. Motorgetriebene Maschinen dürfen in dieser Zeit nicht betrieben werden. Gibt es eine allgemeine Regelung für die Mittagsruhe?
Was ist z.B. mit einem handbetriebenen Spindelmäher für den Rasen? Oder dürfen Arbeiten wie Holzhacken (in einen Schuppen) oder sonstige Gartenarbeiten ohne Motorgeräte auch in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder ab 6 Uhr morgens erledigt werden. (Es stört ja schon, wenn man abends noch mal seine Gemüsebeete pflegt).
Gerade wenn man als Pendler erst gegen 18 Uhr oder 18.30 Uhr von der Arbeit heimkommt und vor 7 Uhr morgens aus dem Haus muss, ist die Zeit für Gartenarbeiten sehr begrenzt und im Sommer ist es zum Glück lang hell. Samstags steht Waldarbeit an.
Wie ist das nun: Hat das Frührentnerpaar Anspruch auf „Grabesruhe“ in der Mittagszeit, ab 18 Uhr, und samstags sowieso, da „der Samstag ja kein Werktag“ ist? Andere Leute würden ihre Gartenarbeiten ja auch zu vernünftigen Zeiten erledigen!
(Meine Geduld und Bereitschaft zur Rücksichtsnahme ist erledigt, da ich mit übelsten (Drecksau etc) Beschimpfungen konfrontiert werde; unabhängige Zeugen für so etwas findet man ja nicht, da sich alle aus sog. Nachbarschaftsstreitigkeiten raushalten)
Gruß