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Heinrich B. hat geschrieben:ein Kollege von mir hat mal 20€ bei der Streife bezahlen müssen.Er war auf der Strasse an den Schalter für die Lampe gekommen. Und sie müßte in den Schein eingetragen werden, was sie aber nicht war. Er hat dann mal bei der LWK angefragt ob das stimmt und bekam diese Antwort ...Heinrich
GeDe hat geschrieben:Diese sche... Idi....Lampen hasse ich wie die Pest.Damit machen sich 95% nur lächerlich und meinen sie seien der Käs.
Family Guy hat geschrieben:GeDe hat geschrieben:Diese sche... Idi....Lampen hasse ich wie die Pest.Damit machen sich 95% nur lächerlich und meinen sie seien der Käs.
Müssen sowohl mit dem Mähdrescher als auch mit 3 m Maschine öfter 10km auf einer viel befahrenen Bundesstraße fahren dabei benutze ich, obwohl ich keinen Minderwertigkeitskomplex habe, fast immer die Leuchte. Es ist nicht die Maschinenbreite, die den Autofahrern Probleme bereitet, sondern die Geschwingkeitsdifferenz von 110 auf 40, beim Mähdrescher auf 20.
Beim Mähdrescher ist sogar die Auflage vom Landkreis, die Rundumleuchte anzustellen. Na ja , 3,49m breit..
blablubb hat geschrieben:ich kann mir einfach kaum eine verkehrskontrolle erdenken, dei der ein landwirt zur rechenschaft gezogen wird, weil er unerlaubter weise zur „sicherheit“ seine RUL an hatte um auf sein langsam Fahrendes Schlepperfahrzeug aufmerksam zu machen. Mag aber auch die Meinung eines durch RUL geblendeten Schafes sein;-) ich mach sie trotzdem regelmässig beim Einfahren auf Bundesstrassen oder in ähnlich unübersichtlichen Situationen an....