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Sachkundenachweis Schlachten

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Sachkundenachweis Schlachten

Beitragvon Kälbchen » Di Okt 07, 2008 11:18

Hallo,
wo beantrage ich einen Sachkundenachweis zum Schlachten? Ich wollte versuchen ihn ohne Prüfung zu beantragen.
Macht man das beim Landwirtschaftsamt oder beim Ministerium oder wo?
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Re: Sachkundenachweis Schlachten

Beitragvon hans g » Di Okt 07, 2008 11:23

Kälbchen hat geschrieben:Hallo,
wo beantrage ich einen Sachkundenachweis zum Schlachten? Ich wollte versuchen ihn ohne Prüfung zu beantragen.
Macht man das beim Landwirtschaftsamt oder beim Ministerium oder wo?

soweit ich weiss,beim veterinäramt.
hans g
 
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Re: Sachkundenachweis Schlachten

Beitragvon Rumpsteak » Di Okt 07, 2008 15:40

Kälbchen hat geschrieben:Hallo,
wo beantrage ich einen Sachkundenachweis zum Schlachten? Ich wollte versuchen ihn ohne Prüfung zu beantragen.
Macht man das beim Landwirtschaftsamt oder beim Ministerium oder wo?


Und wie willst du es anstellen ihn ohne Prüfung zu machen ? Da kann ja jeder kommen und sagen: Ich kann schlachten, gebt ihr mir einen Schein ? :roll:
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Beitragvon SHierling » Di Okt 07, 2008 16:14

Es geht entweder Prüfung oder Vorlage von einer der in der VO genannten Ausbildungen, also Landwirt, Tierwirt, ... Zeugnis sollte reichen, evtl wollen sie dann noch ein "Fachgespräch", also kurze Abfrage der entsprechenden Vorschriften, was darf man, was nicht, wie und wann Fleischbeschau, wie betäubt man was, und das wars.
Eine Bekannte von mir ist mal gefragt worden, wie man ein Kaninchen festhält beim Betäuben - solange man da nicht grade "an den Hinterbeinen" sagt, oder andere grobe Schnitzer macht, merken die dann schon, woher man kommt und was man kann.
Ohne Ausbildungsnachweis bekommst Du den Schein imho auch nur für bestimmte Tierarten - halt Kaninchen und Geflügel, was man "üblicherweise" so zu Hause hat.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Beitragvon JonnyD2250 » Mo Okt 27, 2008 12:32

Wann braucht man den so einen Schein?
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Beitragvon Hauke schidt » Mo Nov 03, 2008 1:19

Moin Jonny,

das ist hier schon oft im Forum erfragt worden. Nutze mal die Sufu.

Generell ist das im §4 TierSchlV beschrieben:

(1) Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
(2) 1Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.....


Das ist hier ja ein Schweineforum und hier bei uns werden üblicherweise Hausschlachtungen mit einem Schlachter gemacht, weil man son Ding ja nicht allein händeln kann und nicht unbedingt alle "Schlachtwerkzeuge" (fällt rechtlich auch unter Fähigkeiten) selber im Haushalt hat. Ich kenne nur noch eine Familie, die wirklich allein schlachtet, aber der Tierarzt ist für die Fleich/Trichinenschau anwesend.

Und wer sich jetzt streiten will, dieser Tierarzt hat eine Schlachterlaubnis. Ist aber rechtlich im privaten Bereich nicht zwingend erforderlich.

Wenn es bei Dir um Geflügel geht, such mal im Geflügelforum.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon SHierling » Mo Nov 03, 2008 9:18

Der Tierarzt braucht ja auch nicht unbedingt einen Schein:
7) Die zuständige Stelle kann von einer Prüfung absehen, wenn
1. der erfolgreiche Abschluß eines Hochschulstudiums der Tiermedizin oder der Fischereibiologie,
2. eine bestandene Abschlußprüfung in den Berufen Fleischer/Fleischerin, Tierwirt/Tierwirtin mit dem Schwerpunkt Geflügelhaftung, Tierpfleger/Tierpflegerin der Fachrichtung Haustierpflege oder Landwirt/Landwirtin oder
3. der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zu einem anderen Beruf, die die erforderliche Sachkunde vermittelt, nachgewiesen wird und keine Bedenken hinsichtlich der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten bestehen.

Die Ganze Diskussion dreht sich immer nur um Leute, die zwar Tiere halten und auch Schlachten wollen, aber eben keinerlei wie auch immer geartete Ausbildung dazu haben. Und für die gilt auch nicht die Schlacht-VO, sondern das ganz normale Tierschutzgesetz:
§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
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Beitragvon Hauke schidt » Mo Nov 03, 2008 14:51

Moin,

eigentlich mische ich mich nicht mehr in laienhafte Rechtsunkenntnis ein, aber hier wird die Sache langsam gefählich.

Jeder, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schlachtet, muss ein Sachkundenachweiss besitzen. Sobald ein Tierarzt im Schlachthof mit der Schlachtung zu tun hat (und nicht nur mit der Fleischkontrolle) muss er im Besitz einer gültigen Schlachterlaubnis sein.

Im allgemeinen ist zur Erlangung der Schlachterlaubnis eine Prüfung vorgesehen. Von dieser Prüfung kann bei bestimmten Berufen abgesehen werden (Tierarzt, Landwirt, Tierwirt ...) wenn glaubhaft dargelegt werden kann, das die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten schon in einer z.B. vorrigen Ausbildung erlangt wurden. In dem Fall ist die zuständige Behörde berechtigt, den Sachkundenachweiss auch ohne Prüfung herauszugeben.

Bei Berufen wie Schlachter beinhaltet die Ausbildung den Sachkundenachweiss.

Sobald aber platt gesagt, jemand mit Schlachten sein Geld verdient (das macht auch der Hausschlachter, der zu seinen Kunden fährt), benötigt besagte Person einen Sachkundenachweiss (die unter gewissen Umständen auch ohne Prüfung herausgegegeben werden kann)

Solange aber jemand platt gesagt, nur zum Eigenbedarf schlachtet, benötigt er keinen Sachkundenachweiss.

Definitiv benötigt ein Landwirt eine Schlachterlaubnis, wenn er Schweine oder Hühner im geschlachteten Zustand verkauft und diese Schweine und Hühner selber schlachtet. Alternativ kann er auch die Schlachtung abgeben, an eine Person mit einen Sachkundenachweiss (z.B. örtlicher Schlachter).

Wer aber alles zu Hause hat (weil er vielleicht das komplette Schlachtbesteck vom Onkel geerbt hat) und Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, benötigt zum Eigengebrauch kein Sachkundenachweiss. (bei im Gesetzt genannten Tieren).

Speziell gibt es für Schlachtstäten noch weitere Regellungen, wer alles bei mehreren Personen einen Sachkundenachweis benötigt

Wer aber aus "Die zuständige Stelle kann von einer Prüfung absehen, wenn" ein "man braucht nicht unbedingt einen Schein" macht, also die Worte Prüfung und Sachkundenachweiss nicht auseinander hält und dazu noch nicht gesetzes konforme "Rechtsberatung" anbietet, bewegt sich von Strafmaß evtl schon im Bereich bei denen der Gesetzgeber min. 1 Jahr Freiheitsentzug vorsieht.

Grüsse
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