Hallo,
wo beantrage ich einen Sachkundenachweis zum Schlachten? Ich wollte versuchen ihn ohne Prüfung zu beantragen.
Macht man das beim Landwirtschaftsamt oder beim Ministerium oder wo?
Aktuelle Zeit: Di Apr 07, 2026 15:17
Kälbchen hat geschrieben:Hallo,
wo beantrage ich einen Sachkundenachweis zum Schlachten? Ich wollte versuchen ihn ohne Prüfung zu beantragen.
Macht man das beim Landwirtschaftsamt oder beim Ministerium oder wo?
Kälbchen hat geschrieben:Hallo,
wo beantrage ich einen Sachkundenachweis zum Schlachten? Ich wollte versuchen ihn ohne Prüfung zu beantragen.
Macht man das beim Landwirtschaftsamt oder beim Ministerium oder wo?
7) Die zuständige Stelle kann von einer Prüfung absehen, wenn
1. der erfolgreiche Abschluß eines Hochschulstudiums der Tiermedizin oder der Fischereibiologie,
2. eine bestandene Abschlußprüfung in den Berufen Fleischer/Fleischerin, Tierwirt/Tierwirtin mit dem Schwerpunkt Geflügelhaftung, Tierpfleger/Tierpflegerin der Fachrichtung Haustierpflege oder Landwirt/Landwirtin oder
3. der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zu einem anderen Beruf, die die erforderliche Sachkunde vermittelt, nachgewiesen wird und keine Bedenken hinsichtlich der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten bestehen.
§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
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