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Schlepper vermieten/verleihen,was ist zu beachten

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Schlepper vermieten/verleihen,was ist zu beachten

Beitragvon 612er » Mo Jan 03, 2022 23:03

Guten Abend und ein frohes neues Jahr euch noch.

Ich hab folgende Frage:
Habe seit paar Jahren ein Nebengewebe als Lohnunternehmen(Lohndrusch) angemeldet,das läuft für mich auch zufriedenstellend,habe auch einen Schlepper im Gewerbe mit drinnen.

Jetzt hätte ich dieses Jahr die Situation das ein bekannter einen Engpass hat und er meinen schlepper gerne wenn es eng wird bei mir für ein paar Stunden Mieten will.

Der Schlepper hat schwarze Kennzeichen und auch von der Versicherung hatte ich grünes Licht wenn andere damit fahren würden.

Meine Frage dazu ist kann ich ihm einfach eine Rechnung über mein Gewerbe schreiben wo drinnen steht (Beispiel): "Vermietung Schlepper 150 PS,50std a 28Euro Netto im Monat Mai"

Reicht das wenn man das so aufführt?Oder muss ein genaues Fahrtenbuch mit den genauen Stunden geführt werden?

Oder gibt es da was bestimmtes zu beachten?

Würde mich sehr über Erfahrungsberichte freuen.

Danke
Gruß
612er
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Re: Schlepper vermieten/verleihen,was ist zu beachten

Beitragvon Ratz und Ruebe » Mo Jan 03, 2022 23:17

Borgen bringt Sorgen!!☝️
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Re: Schlepper vermieten/verleihen,was ist zu beachten

Beitragvon FendtISBR » Di Jan 04, 2022 9:11

ich mache das seit Jahren so, wenn ich meine Schlepper an bekannte Landwirte vermiete. Vorher und nachher den Stundenzähler fotografiert und die Bh in Rechnung stellen nach MR Satz ohne Diesel.
Da hat noch keiner was gesagt, weder Finanzamt noch Buchführung.
Da bei mir als Nebenerwerbler die Schlepper sowieso nicht so viel laufen ist das ein nettes Nebeneinkommen. Aber natürlich nicht ohne Risiko des Schadens , wobei meine Schlepper alle Vollkasko versichert sind.
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Re: Schlepper vermieten/verleihen,was ist zu beachten

Beitragvon langer711 » Di Jan 04, 2022 9:25

Wird bei uns auch so gehandhabt
Bei kurzen Einsätzen wird der Diesel pauschal berechnet
„Maschine mit Sprit“
Bei längeren Einsätzen wird jeweils bei Übergabe voll getankt.

Es werden die Bh notiert und in einer Tabelle festgehalten die auf dem Schlepper liegt.
Einmal im Jahr werden die Notizen in eine Excel Tabelle „gehackt“ und eine Sammeltechnung erstellt.

Funktioniert seit Jahren reibungslos

Maschinenverleih funktioniert ohnehin nur mit Leuten, denen man grundsätzlich vertraut.
Eine Versicherung für den Fall, das einer mal das Mietobjekt in den Graben lenkt ist natürlich empfehlenswert.

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Re: Schlepper vermieten/verleihen,was ist zu beachten

Beitragvon Ger_hil » Di Jan 04, 2022 10:33

langer711 hat geschrieben:Wird bei uns auch so gehandhabt
Bei kurzen Einsätzen wird der Diesel pauschal berechnet
„Maschine mit Sprit“


Das kann aber Probleme bei der Agrardieselrückvergütung geben...
Eigentlich muss entweder derjenige Volltanken der den Schlepper genutzt hat, dann kann er das Angeben beim Antrag fürs Diesel, oder die Literzahl muss ausgewiesen werden, dann muss der Verleiher das bei seinem Antrag rausrechnen und der Leiher kann es angeben.
Er darf aber nicht mit Diesel fahren, den der Verleiher beantragt...
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Re: Schlepper vermieten/verleihen,was ist zu beachten

Beitragvon Oberfranke_91 » Di Jan 04, 2022 11:55

Ger_hil hat geschrieben:
Das kann aber Probleme bei der Agrardieselrückvergütung geben...
Eigentlich muss entweder derjenige Volltanken der den Schlepper genutzt hat, dann kann er das Angeben beim Antrag fürs Diesel, oder die Literzahl muss ausgewiesen werden, dann muss der Verleiher das bei seinem Antrag rausrechnen und der Leiher kann es angeben.
Er darf aber nicht mit Diesel fahren, den der Verleiher beantragt...


Zmd wenn man das Ganze über den Maschinenring abrechnet ist es überhaupt kein Problem. Da geht das alles seinen Gang und ist sauber ausgewiesen (zumal wenn man selbst über die MR-Software abrechnet).
Schon allein aus dem Grund würde mir es nie in den Sinn kommen anders vorzugehen.
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Re: Schlepper vermieten/verleihen,was ist zu beachten

Beitragvon wastl90 » Di Jan 04, 2022 12:27

Warum sollte das nicht gehen? Ich denke eine Autovermietung muss auch kein Fahrtenbuch oder ähnliches schreiben. Bei irgendwelchen Verrechnungen, die teilweise unrealistisch, mit Betrieben des gleichen Inhabers geschrieben werde, wäre ich jedoch deutlich vorsichtiger.

Ich würde auf die Rechnung schreiben:

Schlepper Miete 50 Std. a 28 Netto ....
Leistungszeitraum 5.5.22 bis 30.5.22

Den Leistungszeitraum würde ich genau angeben! Ob der nun in der ersten Woche die 50h fährt oder über die ganze Periode ist dann eigentlich egal.
Blöd wäre nur, wenn du den Schlepper mehrmals "im Mai" vermietest, dann kennt sich irgendwann keiner mehr aus - unter Umständen auch die Herren vom Finanzamt nicht mehr!
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Re: Schlepper vermieten/verleihen,was ist zu beachten

Beitragvon langer711 » Di Jan 04, 2022 13:08

Bei den Stunden der Maschinen "mit Diesel" wird eine separate Diesel-Rechnung erstellt.
Das Ganze erfolgt zwei mal im Jahr, jeweils von 1. Januar bis 30.Juni und vom 1 Juni bis 31 Dezember.
Natürlich muss man irgendwo eine Richtschnur finden, was den Verbrauch pro Stunde angeht.
Aber hier gehts nur um spontane Einsätze, wie "3 Stunden Frontladerarbeiten" oder "2 Stunden spritzen".
Wenns darum geht, 10 ha zu ackern, wird zum Wechsel voll getankt und fertig - dann gibts keine Diskussion.
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Re: Schlepper vermieten/verleihen,was ist zu beachten

Beitragvon wastl90 » Di Jan 04, 2022 14:37

Bei 50 Stunden erübrigt sich der Gedanke "mit Diesel" doch sowieso.
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