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Schweinenutztierhaltungsverordnung

Alles rund um das Borstenvieh.
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Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon 615 LSA Turbomatik E » Do Apr 15, 2021 4:08

Hab gestern von einem Berufskollegen mit Milchkühen erfahren daß er Gegebenheiten schaffen muss seine Kühe die Rindern/stören/rauschen einsperren zu können damit sie sich gegenseitig durch die vorhandene rausche nicht verletzen.
Ich dachte ich bin im falschen Film ! Als ich ihm dann erzählte das es bei den Sauen genau das Gegenteil ist viel auch er vom Glauben ab. Langsam glaube ich wirklich die verarschen uns doch alle!
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon Isarland » Do Apr 15, 2021 8:31

615 LSA Turbomatik E hat geschrieben:Hab gestern von einem Berufskollegen mit Milchkühen erfahren daß er Gegebenheiten schaffen muss seine Kühe die Rindern/stören/rauschen einsperren zu können damit sie sich gegenseitig durch die vorhandene rausche nicht verletzen.
Ich dachte ich bin im falschen Film ! Als ich ihm dann erzählte das es bei den Sauen genau das Gegenteil ist viel auch er vom Glauben ab. Langsam glaube ich wirklich die verarschen uns doch alle!

Das ist richtig und notwendig.
Eine stierige Kuh bringt eine fürchterliche Unruhe in den Stall. Zudem ist bei den aufreitenden Tieren die Verletzungsgefahr groß.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon 240236 » Do Apr 15, 2021 8:43

Isarland hat geschrieben:
615 LSA Turbomatik E hat geschrieben:Hab gestern von einem Berufskollegen mit Milchkühen erfahren daß er Gegebenheiten schaffen muss seine Kühe die Rindern/stören/rauschen einsperren zu können damit sie sich gegenseitig durch die vorhandene rausche nicht verletzen.
Ich dachte ich bin im falschen Film ! Als ich ihm dann erzählte das es bei den Sauen genau das Gegenteil ist viel auch er vom Glauben ab. Langsam glaube ich wirklich die verarschen uns doch alle!

Das ist richtig und notwendig.
Eine stierige Kuh bringt eine fürchterliche Unruhe in den Stall. Zudem ist bei den aufreitenden Tieren die Verletzungsgefahr groß.
Genau, das ist ja das Problem, was der TS bei den Schweinen beschreiben möchte. Da ist es nicht anders. Die Verletzungsgefahr ist bei Schweinen in diesem Stadium auch bekannt. Deshalb habe ich einen Außenauslauf auf Stroh gemacht um dieses Problem zu umgehen.

Ganz einfach: Es geht darum, daß man die Vorschriften so stark erhöht, daß viele freiwillig mit der Tierhaltung aufgeben. Das heißt: Weniger Tierhaltung, dadurch weniger Selbstversorgung, mehr Importbedarf und so schließt sich der Kreis. Die Industrie kann mehr Exportieren und diese Länder bezahlen ihre importierte Ware mit Agrargütern.
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon T5060 » Do Apr 15, 2021 9:31

Mir sortieren die Unruhigen auch raus. Seitdem haben wir keine Verluste mehr durch Beckengrätscher. Da drin kann ich auch gleich besamen. Man braucht eh einen Platz wo man auch mal eine mit Beinweh aufhebt
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon Porcex » Do Apr 22, 2021 8:47

Holz als organischem, faserreichen Beschäftigungsmaterial ist wohl noch erlaubt, wird aber nicht unbedingt gerne gesehen. Auf Dauer wird es in der gesetzlichen Haltung wie schon jetzt bei der ITW nur mit Stroh, Heu, Sägemehl, Jutesäcke, Naturseile o. ä. anerkannt. 12 Tiere pro Beschäftigungselement.
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon stehm » Mo Jun 07, 2021 18:46

In den Prospekten der Hersteller wird immer geschrieben, wenn man bei ITW teilnimmt bräuchte man für eine 13-er Bucht bspw. einen Pelletautomat + 2 Knabberrohre, da ein Knabberrohr bezüglich der Verordnung nur für 12 Mastschweine reicht.

Wieso kann man nicht den Automat für die gesetzlichen Vorgaben verwenden und das Knabberrohr mit Pressling für ITW (reicht für 20 Tiere)? Dann kommt man in einer 13-er Bucht doch auch mit einem Automat + einem Knabberrohr aus. Oder sehe ich da was falsch?
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon 714er » Mo Jun 07, 2021 19:53

Die Pelletautomaten reichen auch nicht immer für mehr als 12 Tiere gesetzlich gesehen.
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon elchtestversagt » Mo Jun 07, 2021 22:31

Soweit ich das verstanden habe, ist das Rauhfutterangebot bei ITW "zusätzlich" zum Gesetzlichen Standart und wird somit nicht eingerechnet.
So stand es zumindest im Schreiben, welches vergangene Woche eingeflogen ist. Das gilt bei ITW teilnehmenden Betriebe ab 1.1.2022.
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon Schulze87 » Di Jun 08, 2021 11:46

Hallo Stehm.
So wie du das schreibst ist es richtig.
Der Pelletautomat für die gesetzliche Seite und 1 knabberrohr dann für ITW.
Sodass das knabberrohr dann für 20 Plätze reicht.
Bei dem pelletautomat wird dann die auffangschale gemessen und danach richten sich die Plätze.
Die meisten werden für mehr als 12 Tiere reichen.
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon bauer hans » Di Jun 08, 2021 12:17

in meiner grossbucht von 50 bzw. 100 schweinen denke ich über eine "wohlfühlecke" mit stroh,heu oder maissilage nach.
wieviel cm2 muss ich da je tier vorhalten und wie hoch muss eine kante sein,damit die das material nicht auf den spaltenboden werfen??
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon elchtestversagt » Di Jun 08, 2021 17:10

Hier werfen einige zwei getrennte Verfahren durcheinander...
Das eine ist ITW, das andere Gesetzlich.
So stand es im Rundschreiben der ITW von vergangener Woche.
In einer 13er Bucht reicht die Knabberstange für ITW vollkommen aus, denn es können mehr dran. Das ist soweit richtig.
Aber die Gesetzliche Seite sieht je 12 Tiere eine Art org. Beschäftigungsmaterial vor, und so müssen nochmal zwei zusätzliche Angebote für die 13er Bucht zur Verfügung stehen. Das von ITW zählt nur dann dazu, wenn man kein ITW macht.
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon stehm » Do Jun 10, 2021 16:08

elchtestversagt hat geschrieben:Soweit ich das verstanden habe, ist das Rauhfutterangebot bei ITW "zusätzlich" zum Gesetzlichen Standart und wird somit nicht eingerechnet.
So stand es zumindest im Schreiben, welches vergangene Woche eingeflogen ist. Das gilt bei ITW teilnehmenden Betriebe ab 1.1.2022.

Ich verstehe ehrlich gesagt noch nicht, wie du das meinst.

Wenn ich den Automat (reicht laut meier-brakenberg gesetzlich für 36 Tiere (hängt auch von der Anbringung ab)) für das gesetzliche verwende, ist doch das gesetzliche erfüllt.

Zusätzlich bringe ich 1 Knabberrohr an, welches laut der Seite von meier-brakenberg bei ITW für 20 Tiere reicht.
Somit sollte doch beides erfüllt sein.
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon elchtestversagt » Do Jun 10, 2021 18:12

So wie du das schreibst, stehm, hast du die Gesetzliche Vorgabe erfüllt. Das ist richtig.
Machst du aber ITW mit, dann, und das steht nun explizid fest, musst du ZUSÄTZLICH zum Gesetzlichen Standart eine weitere Art der Abreichung Organischen Materials anbieten, ab 1.1.2022, und Gestzlich ist bei 13er Buchten zwei Arten.
Es ist vollkommen egal, ob du 10, 20 oder wie wir bei den breiten Raufen 50 Tiere lt. ITW dranpacken darfst.
Gesetzlich ist je 12 Tiere eine Organische Variante Pflicht. Also, Gesetzlich meinetwegen bei 13 Tiere eine Knabberstange und ein Holz. Machts du dann ITW mit, muss eine Raufe, oder ein Seil oder ein Jutesack oder eine zweite und dritte Knabberstange in die 13er Bucht.
Ist so.
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon stehm » Do Jun 10, 2021 19:03

Jetzt hab ich es verstanden, danke.
Da ist es vielleicht sinnvoller, auf 12 Tiere je Bucht zu reduzieren.
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Re: Schweinenutztierhaltungsverordnung

Beitragvon Schulze87 » Do Jun 10, 2021 19:42

Das stimmt so meiner Meinung nach nicht.
In der Werbung für zb den pelletautomaten von meier brakenberg steht doch immer die Angabe der Plätze.
Einmal für die gesetzliche Seite und daneben für ITW. So reicht eben dieser automat gesetzlich für 36 MS.
Ein knabberrohr reicht gesetzlich nur für 12 Tiere. Aber bei dem pelletautomaten wird die auffangschale gemessen und dann kommen die auf 36.
Wenn man bei 13 Tieren pro bucht einen pelletautomaten für ITW hat bräuchte man noch 2 knabberrohre für die gesetzliche Seite. Weil die ja nur für 12 Tiere zählen.
Wenn ich aber sage, der pelletautomat ist für das gesetzliche, reicht dann 1 knabberrohr für ITW. Dort reichen die ja für 20 Tiere. Sorum hat man ein knabberrohr gespart.
Ich bin mir da ziemlich sicher.
Gruß
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