Hallo
Ich mäste jährlich 2 Schweine für den Eigenbedarf. Jetzt hatte ich schon mehrmals anfragen ob ich noch für ein paar Bekannte und Verwandte ein paar Schweine mitmästen würde. Wie ist das ganze rechtlich einzustufen. Ich muss ja die Übernahme der Schweine melden und eine Stichtagsmeldung abgeben. Soweit sogut.
Nur wie sieht das mit dem Bestandsregister aus wenn ich Schweine verkaufe. Ich muss ja dann die Abnehmer mit Betriebsnummer im Bestandsrgiester angeben (Und meine Abnehmer haben als Privatperson natürlich keine Betriebsnr.) Reicht es da wenn ich einfach "Verkauft" ins Betriebsregister schreibe oder müssen die Käufer mit Namen aufgeführt werden ?
Eine weitere Frage die sich stellt ist wie die Schlachtung abläuft. Ich habe natürlich kein EU Schlauchthaus. Wäre es legal wenn ich das Schwein verkaufe und dann meine Räumlichkeiten zur Verfügung stelle damit der Käufer selbst eine Hausschlachtung durchführen kann.
Vielen dank schonmal für eure Antworten
Swine
