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selber Schnaps brennen

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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14 Beiträge • Seite 1 von 1
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selber Schnaps brennen

Beitragvon Kräutersammler » Sa Aug 11, 2007 21:39

Hallo,
weis von Euch jemand, ob es eigentlich erlaubt ist, selber Schnaps zu brennen ?
Ich glaube, für den eigenen Gebrauch ist das Ok, bin mir aber nicht so ganz sicher.
Und wo kann man so eine kleine Schnapsbrennanlage kaufen ?
Oder gibt's wo Baupläne zu selberbasteln ?

Ich würde mich sehr über Antworten von euch freuen.
LG. Claus'i
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Beitragvon Eddy_70 » Sa Aug 11, 2007 23:40

Hallo,

was ich weiß ist es veboten selber zu brennen, außer du meldest es an .....alles andere wäre schwarz Brand

Es geht halt da auch wieder mal um Steueren (Brandweinsteuer) die der Staat kasiert :evil: .....sie nehmen ja so weinig ein die armen Teufel

Gruß

Edwin
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Der Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können!!
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Beitragvon Takar » So Aug 12, 2007 9:53

Hallo

Mit diesen kleinen Tischbrennereien, darf man nur "Wein" brennen in kleinen Mengen zum Hausgebrauch, für mehr sind diese Anlagen eh nicht geeignet.

Alles andere wäre Schwarzbrennen und kostet ne gute Stange Strafzoll, grössere Brennkessel darf man eh nur kaufen, mit der Vorlage eines Brennrechtes.

Frank
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Beitragvon euro » So Aug 12, 2007 10:30

http://www.regals.net/alcohol/still.htm
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Beitragvon Kräutersammler » Sa Aug 18, 2007 15:07

Hallo Leute, danke für Eure Antworten,
aber gestern habe ich erfahren, das es für den Hausgebrauch doch erlaubt sein soll.

Wer hat den nun recht ?

Ich wünsche Euch noch ein schönes Wochenende.
LG.Claus'i
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Beitragvon Fendt 230GT » Di Aug 21, 2007 15:09

gefährlich => Methanol
Ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden!

Holder, die Kraft die nichts schafft!!
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Beitragvon Schrauber » Di Aug 21, 2007 21:28

Moin,
so weit ich weiß darf man 30l bennen, aber nichts verkaufen,nur verschenken wenn was über hast. Kessel kannste doch selber bauen, has kein Opa mehr der das noch versteht?

Gruß Schrauber
MfG
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selber brennen.....

Beitragvon Septembermorning » Mi Aug 22, 2007 16:05

ist ja interessant was es da zu lesen gibt. Ich hab ein Brennrecht für 300 Liter reinen Alkohol und darf selbst brennen ;-) Bin sozusagen eine Kleinbrennerin :D
Die Idee mit dem Eigenbedarf ist klasse aber den Zoll freuts sicher nicht.Ich muss mindestens 5 Arbeitstage bevor ich meinen Brennkessel anfeuer beim Hauptzollamt (abfindungsbrennereien) in Stuttgart eine Brenngenehmigung beantragen.Wie sich die Sache aber in anderen Bundesländern verhält weiss ich auch nicht.Hier in Baden ist es jedenfalls so.
.... eigentlich bin ich ganz anders-
ich komme nur so selten dazu.
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Beitragvon Takar » Mi Aug 22, 2007 16:19

Hallo

Selber brennen ist ilegal und Steuerhinterziehung.
Das ist so !

Nur aus bereits versteuertem Alkohol (z.B. Wein) darf man für den Hausgebrauch in kleinst Mengen selbst brennen.

30 Liter reiner Alkohol ist schon viel und in keinster weise eine kleinst Menge.

Beim Brennen oder Destilieren wird immer in reinem Alkohol gemesen, nie die "Schnapsmenge".

Frank
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Beitragvon Schrauber » Mi Aug 22, 2007 19:40

Moin,
ich lag falsch,Takar hat recht es ist nicht erlaubt.
Schaut mal bei Google rein, da steht einiges über Brennen.

Gruß
MfG
Schrauber

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Beitragvon Fulcrum » Di Aug 28, 2007 17:45

Brennen ohne Brenngenehmigung ist mit Sicherheit verboten und ist auf jeden Fall, wie oben schon geschildert, Steuerhinterziehung.

Ich denke mal der Threadersteller meint ob er als Stoffbesitzer auftreten kann und bei einem Brennereibesitzer im Lohn seine Maische destilieren darf.
Es gibt in Deutschland in vielen Landwirtschaftlichen Betrieben Abfinungsbrennereien. In diesen darf der Brennereibesitzer jährlich bis zu 300ltr/Alk erzeugen.
Das andere sind Stoffbesitzer und das ist eigentlich jeder der einen oder mehrere Obstbäume besitzt.
Diese können jährlich bis zu 50ltr/ALk bei einem Brennereibesitzer destillieren lassen. Allerdings nur aus selbsterzeugtem Obst.
Im Gegensatz dazu darf der Brennereibesitzer auch Obst zukaufen und dieses in der Brennerei verwerten.
Wie es sich mit dem Brennen von mehligen Stoffen (Kartoffeln,Korn) verhält kann ich leider nicht sagen

Gruß Fulcrum
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Beitragvon Frankenbauer » Di Aug 28, 2007 22:14

Stimmt fast, außer daß die rein landwirtschaftlichen Brennereien auch kein Material zukaufen dürfen, das dürfen erst die gewerblichen, die Menge von 300l Weingeist pro Jahr stimmt bei beiden. Verkaufen darf jeder incl. Stoffbesitzer.
Auch wir Bayern müssen in Stuttgart anmelden.
Ein Tip für Stoffbesitzer: Seid vorsichtig bei wem ihr brennen lasst und lest Euch Eure Anmeldungen sorgfältig durch, hier wurde einer mit verknackt, weil er blanko unterschrieben hatte und der Brenner ein bißchen überschüssiges Material von sich mitgebrannt hat. Pikant dabei der Stoffbesitzer war arbeitslos und verfügte mittels Alkohol jetzt über ein Einkommen.
Ach ja: Landw. Berufsgenossenschaft wird beim Brennen auch noch fällig.

Gruß

Werner
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Beitragvon Fulcrum » Di Aug 28, 2007 23:15

Frankenbauer hat geschrieben:Stimmt fast, außer daß die rein landwirtschaftlichen Brennereien auch kein Material zukaufen dürfen, das dürfen erst die gewerblichen,


Warum ist dann in der Abfindungsanmeldung,
http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vord ... cht_ms.pdf

entweder mit "ja" oder "nein" anzukreuzen ob die Stoffe selbstgewonnen sind?

Weil ich zukaufen darf!

Nur wenn ich das vereinfachte Lohnbrennen mache, darf ich keine Stoffe zukaufen. Aber das ist ein anderes Kapitel.
In der darauf folgenden Spalte muss ich ebenfalls entweder "ja" oder "nein" ankreuzen ob die Stoffe ausländisch sind.
Nur mal so als Beispiel: Traubenweinhefe aus dem Elsass ist nun mal zugekauft und die darf ich als Brennereibesitzer verarbeitet.

Gruß Fulcrum
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Beitragvon Frankenbauer » Di Sep 25, 2007 23:34

Den Beweis, daß man nicht einfach so mal brennen darf dürfte folgender Artikel liefern:
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichung ... index.html

Gruß

Werner
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