Angeregt von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale frage ich mich, ob der Selbstbehalt von 350 Euro bei der Steuerrückerstattung auf Agrardiesel nicht ebenso verfassungswidirg ist.
zur Begründung:
Bei einer Steuerrückerstattung von derzeit 0,2148 Ct/L muss man mindestens 1863 Liter beziehen und verbrauchen, bevor einem die ersten 50 Euro zurückerstattet werden (kleinere Beträge werden nicht ausbezahlt). Ein Kleinbauer mit vielleicht 10 - 15 ha LN bleibt dabei voll auf seine Kosten sitzen, wird also zu 0% entlastet, während ein größerer Betrieb, der genau 10.000 Liter kauft und verbraucht mit 1798 Euro entlastet wird (2148 - dem Selbstbehalt von 350 Euro).
Dies verstößt mAn gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und ist daher verfassungswidrig. Das ist in meinen Augen absolut vergleichbar mit der alten regelung zur Pendlerpauschale, die das BVerfG kassiert hat.
Wie seht Ihr das?