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Selbstvermarktung von Fleischpaketen

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Selbstvermarktung von Fleischpaketen

Beitragvon quadrainer » Do Jul 02, 2009 19:53

Hallo,
ich hätte ein paar Fragen über die Direktvermarktung von Fleischpaketen.
Ich habe Angusrinder die ich im Schlachthof schlachte und bei einem zugelassenen Metzger in 10 kg Fleischpakete (mit Hackfleisch) zerlegen lasse.
Was muß ich alles beachten ? Steuerlich, Verpackung, Dekleration usw.

Im Voraus schon vielen Dank für hilfreiche Antworten.

MfG Rainer
quadrainer
 
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Beitragvon SHierling » Do Jul 02, 2009 19:55

http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wue ... index.html
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Beitragvon Manfred » Do Jul 02, 2009 22:40

Plus Hackfleischverordnung. Die kann den Spaß ganz schön verkomplizieren. Wie kriegt man die am ehesten in den Griff? Wenn der Metzger das Hackfleisch verpackt und schockfrostet?
Jemand hier, der Erfahrung mit gesetzteskonformer Hackfleischvermarktung hat?
Manfred
 
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Re: Selbstvermarktung von Fleischpaketen

Beitragvon Rumpsteak » Di Jul 07, 2009 17:11

Die "Hackfleischverordnung" gibt es nicht mehr. Wenn Du aber Hackfleisch frisch verkaufen willst musst Du es am Tag der HERSTELLUNG verkaufen. Du kannst es natürlich auch verpacken, dann muss aber ein Verbrauchsdatum drauf sein. Du kannst das ganze natürlich auch einfrieren und als "TK Ware" anbieten, dann musst Du aber ein Mindesthaltbarkeitsdatum drauf haben und angeben bis wann es zu verbrauchen ist.

Frisch darf die Temperatur 4°C nicht überschreiten und gefrohren nicht über - 18 °C. Beim transport darf die "TK Ware" glaube ich bis -15°C hoch gehen..aber nur kurz.

Die "Hackfleischverordnung" gilt aber nicht nur für das typische Hack. Die ist nämlich auch für: Erzeugnisse aus zerkleinertem Fleisch,zerkleinerte Innerreien,Fleischstücke die mit "Steakern" behandelt wurden..usw.
Rumpsteak
 
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Re: Selbstvermarktung von Fleischpaketen

Beitragvon DanielS. » Di Jul 07, 2009 22:04

Rumpsteak hat geschrieben:Die "Hackfleischverordnung" gilt aber nicht nur für das typische Hack. Die ist nämlich auch für: Erzeugnisse aus zerkleinertem Fleisch,zerkleinerte Innerreien,Fleischstücke die mit "Steakern" behandelt wurden..usw.


Koteletthacker geht aber auch, oder?? :wink:
Du hast natürlich das Recht auf deine eigene Meinung, auch wenn sie falsch ist.
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Re: Selbstvermarktung von Fleischpaketen

Beitragvon Rumpsteak » Di Jul 28, 2009 18:30

DanielS. hat geschrieben:
Rumpsteak hat geschrieben:Die "Hackfleischverordnung" gilt aber nicht nur für das typische Hack. Die ist nämlich auch für: Erzeugnisse aus zerkleinertem Fleisch,zerkleinerte Innerreien,Fleischstücke die mit "Steakern" behandelt wurden..usw.


Koteletthacker geht aber auch, oder?? :wink:



Ein "Steaker" (Mürber) und ein Koteletthacker sind zwei verschiedene Dinge..was willst Du nun wissen ?
Rumpsteak
 
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