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SLVLG - Zwangsbeitrag

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon DerFranke » So Sep 08, 2024 19:35

Grüß Gott,

aufgrund eines unerwarteten Todesfalles nach der Corona-Impfung wurden wir plötzlich zum Hoferben. Die meisten Flächen sind verpachtet, aber es sind noch 8,4 Hektar Wald und 0,5 Hektar Grünland ( auf diesen stehen die Betriebsgebäude - ehemaliger Stall / Gerätehalle usw. ) in "Eigenbewirtschaftung".

Nun wurde meine Mutter als Erbin von der SLVLG angeschrieben wegen Zwangsbeitrag zur Berufsgenossenschaft. Ich habe gelesen der Mindestbetrag beträgt in Bayern 83 Euro im Monat ? Sie ist bereits Rentnerin. Also würde sie unter Umständen den ruhenden Bauernhof gleich auf mich übergeben wollen, ich bin selbstständig und freiwillig versichert bei der AOK und arbeitete außer zur Eigenversorgung mit Brennholz mit meinen verstorbenen Verwandten nicht erwerbsmäßig im Wald.

Nun wollte ich mal fragen welche Lasten da auf uns zukommen - je nachdem wer nun den Bauernhof nimmt - hoffe da kennt sich einer aus. Gerade bei mir käme wohl auch ein Wechsel in die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Frage wobei ich gehört habe die soll im Gegensatz zur AOK nicht so gut sein. Daher bin ich erstmal daran interesset den Hof wieder so fit zu machen, das die Gebäude erhalten bleiben und die Einsatzfähigkeit hergestellt wird. Die Landflächen sind sind alle um die 10 Jahre in Pachtverträgen gebunden.

Denn bei der kommenden Preisexplosion im Wald bzw. auch im Nahrungsmittelsektor aufgrund der Inflation ist ja ja nicht das dümmste zumindest sein eigenes Essen anbauen zu können, so wie es früher in jeder Bauernfamilie üblich war. Deshalb nimmt der Staat die Bauern ja auch so an die Kette mit dem Gesetz - denn wenn hier die Inflation durch die Decke geht und ich sags mal so "freundlich" "Woher bekommen sie sonst das Essen für die Leute die Ihnen dann die Hütte abfakeln ?" man muß ja schon naiv sein die Co2 Nummer noch zu glauben wenn man alles nach China Hin/Rückexportiert von der Kartoffel , der Schraube bis zum Schwein während man hier den Leuten die Daumenschrauben anlegt.

Oder wie sagte es Alois Irlmaier in seinen Prophetien zum 3 Weltkrieg mit den Russen
Nr.1 kurz vorher kommen viele fremde ins Land
Nr.2 Das Geld verliert mehr an mehr an Wert es herscht große Inflation
Nr.3 Bauer vom Waldvirtel "Wenn die ganze Lumperei aufkommt steht das Volk mit den Soldaten auf niemand soll ein hohes Amz begleiten man wird sie sogar am Fensterkreuz aufhängen"

Ging eigentlich um den SLVLG Beitrag - kam mir nun etwas sauer auf. Gleich erstes Schreiben und sofort eizugsermächtigung mitgeschickt, kurz nachdem es meinen Onkel an der Corona-Impfung erwirscht hat....
DerFranke
 
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon allgaier81 » So Sep 08, 2024 20:40

Moin, ich glaube der Laden den du meinst heißt SVLFG.

Aber vielleicht gibt es bei euch ja auch eine SLVLG.

Was soll dein langer Text? Willst du dich hier eher über Weltpolitik, EU Agrarpolitik oder Corona Politik unterhalten?

Du bist ja nicht der erste der sich sowas fragt und das kann man alles im Netz nachlesen.

https://www.waldhilfe.de/nebenkosten-von-waldeigentum/
https://www.svlfg.de/berufsgenossenscha ... -beitraege

Von der landwirttschaftlichen Krankenkasse kann man sich befreien lassen wenn man ein entsprechendes Einkommen außerhalb der Landwirtschaft erwirtschaftet.
Gruß, allgaier
allgaier81
 
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon Manfred » So Sep 08, 2024 21:24

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung umfasst 3 Versicherungen:
-Krankenkasse
-Alterskasse
-Berufsgenossenschaft

Wenn du anderweitiges Erwerbseinkommen hast, bist du idR bei der Krankenkasse versicherungspflichtig, auf die der größere Anteil des Erwerbs entfällt.
Dieser musst du dann über deine Einkommensteuerbescheide + sonstige Einkommensnachweise dein Gesamteinkommen belegen und aus diesem werden deine Beiträge ermittelt.

Von der landwirtschaftlichen Alterskasse kannst du dich befreien lassen, wenn du ein außerlandwirtschaftliches Erwerbseinkommen über der Minijob-Grenze hast.
Ein weiterer Befreiungsgrund kann sein, dass man bis zum Erreichen des Rentenalters die Mindest-Anwartszeit nicht mehr erreichen kann.

Die Berufsgenossenschaft ist eine Unfallversicherung für die Arbeit in der Landwirtschaft.
Diese musst du bezahlen, wenn du die Beitragsbemessungsgrenzen erreichst.
Die Kosten halten sich in Grenzen.

Falls du verheiratet bist, greift die Beitragspflicht auch für den Ehepartner.
Sprich ihr müsst euch dann beide von der landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen.
Verfügt deine Partnerin über kein ausreichendes Erwerbseinkommen für die Befreiung, wird sie Beitragspflichtig.
Die Befreiung greift frühestens mit Antragstellung. Sprich falls diese vergessen wird können unter umständen über Jahre Beiträge nachgefordert werden, wenn der Sachverhalt der Versicherung bekannt wird.

Daher am besten vor Hofübergabe bei der Versicherung melden und fragen, was für euch gilt und ob ihr euch von der Alterskasse befreien lassen könnt.
Und nach der Hofübergabe umgehend die entsprechenden Anträge stellen.

Für eine zeitnahe Hofübergabe spricht evtl. auch, dass im Falle der Pflegebedürftigkeit deiner Mutter die Sozialkassen bis zu 10 Jahre rückwirkend Ansprüche auf das übergebene Vermögen geltend machen können, zur Deckung der Pflegekosten.
"The man who reads nothing at all is better educated than the man who reads nothing but newspapers." Thomas Jefferson
Manfred
 
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon ChrisB » Mo Sep 09, 2024 7:41

Hallo Manfred,
Danke und Du bekommst 100 Punkte :wink:

Habe mehrere Bekannte, die wegen ein bischen Wald,
oder der Hausfrau, über Jahre damit gekämpft, oder deswegen mit der Ldw. aufgehört haben :regen:

Sollte man mit seinem Pächter klarkommen ?
Kann dieser auch sämtliche Gebäude und Wald, ebenfalls Pachten :klug:
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon DMS » Mo Sep 09, 2024 7:59

ChrisB hat geschrieben:Hallo Manfred,
Danke und Du bekommst 100 Punkte :wink:

Habe mehrere Bekannte, die wegen ein bischen Wald,
oder der Hausfrau, über Jahre damit gekämpft, oder deswegen mit der Ldw. aufgehört haben :regen:

Sollte man mit seinem Pächter klarkommen ?
Kann dieser auch sämtliche Gebäude und Wald, ebenfalls Pachten :klug:


Ja, schöner Beitrag. Das ist Germany, durch den Mindestbeitrag werden eben viele Kleinstbetriebe durch den Grundbeitrag im Verhältnis zu den Einnahmen hoch belastet. Zahlen oder aufhören, friss oder stirb. Vielleicht ändern sich die Zeiten, da ist man froh um jeden Betrieb, der etwas leistet. Aber das führt zu weit, der Gesellschaft gehts eben viel zu gut.
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
Es braucht weder Herrn noch Knecht, dann ist die Welt gerecht.
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon langholzbauer » Mo Sep 09, 2024 9:04

Das kann man sehen, wie man will.
Wenn ein Betrieb nichtmal die par € unvermeidbare Unfallversicherung abwirft, dann sollte man ihn aufgeben.
Das gilt für Land- wie Forstwirtschaft gleichermaßen.
Von Kranken- und Rentenversicherung kann man sich entsprechend befreien lassen.

Wenn man hier so die ganzen Themen der Hobby Land- und Forstwirte durchliest, kann einem manchmal schwindelig werden, was da in Technik und Gebäuden für Gelder versenkt werden.
Das möchte ich auch nicht weiter aufbauschen.

Aber dann sollten einem die Beiträge zu einer Unfallversicherung auch nicht zu schade sein, die neben dem Betriebsleiter selbst auch alle Helfer versichert.
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon Frankenbauer » Mo Sep 09, 2024 10:58

8,4ha Wald, das ist kein Hobby, das ist ein Betrieb. Nachdem es offensichtlich ausserlandwirtschaftlichess Einkommen gibt, geht es nur um die Berufsgenossenschaft. Die wahrscheinlich günstigste Unfallversicherung. Zusätzlich kann man dort unzählige Kurse kostenlos oder verbilligt besuchen, Nachteil könnten bei abgehenden Betrieben die UVV Kontrollen sein.
Ich bin in Zukunft mit ähnlich großer Ackerfläche drinnen und werde auch nicht versuchen raus zu kommen.

Gruß

Werner
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon egnaz » Mo Sep 09, 2024 11:36

Bei der Berufsgenossenschaft ist man Zwangsmitglied. Da gibt es keine Befreiungsmöglichkeit.

Die Befreiung von der Alterskasse muss gut überlegt sein. Die Rendite ist zwar nicht gut, wenn man seine eingezahlten Beiträge etwa nach 17Jahren Rente zurück erhält. Man kann jedoch die Beiträge voll von der Einkommensteuer absetzen, was bei privaten Rentenversicherungen praktisch nicht geht.
Gruß Eckhard
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon langholzbauer » Mo Sep 09, 2024 11:59

Die Befreiungsmöglichkeiten von der Alterskasse beinhalten i.R. eine andere ( gesetzliche) Altersvorsorge, die deutlich höhere Rentenansprüche aufbauen und genauso steuerlich abgesetzt werden kann. :wink:
Es sei denn, es geht um die " erwerbslose" Hausfrau als Ehepartnerin des Landwirts, der die Familie allein ernährt.
Damit tauchen wir aber schon in tiefere Details ein, die vermutlich weit über den aktuellen Klärungsbedarf des TE hinaus gehen.

Übrigens stellt die LSV( landwirtschaftliche Sozialversicherung ) regelmäßig in allen Regionen kostenlose Beratungstermine bereit.
Dort sitzen kompetente Leute, die sich in allen 3 Sparten der SV auskennen.
Dass diese gern vom Bauernverband in dessen Räumen abgehalten werden, sollte niemanden abschrecken, der mit dem BV nichts zu tun haben möchte.
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon egnaz » Mo Sep 09, 2024 13:36

Auch wenn man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann man als Lof Unternehmer zusätzlich in die Alterskasse einzahlen und dort einen Rentenanspruch erwerben. In der Regel lassen sich aber die meisten wegen der schlechten Rendite befreien. Hat man aber erst einmal die Befreiung beantragt, kommt man nicht so einfach in die Alterskasse zurück.
Das selbe gilt natürlich auch für den Ehepartner.
Alterskassenbeiträge sind genau wie die Rentenversicherungsbeiträge voll von der Steuer absetzbar. Riesterbeiträge nur bis zu 2100€ mit Verrechnung der Zulagen. Private Altersvorsorge ist gar nicht absetzbar.
Gruß Eckhard
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Sep 09, 2024 16:27

In diesem Fall wird nur die Berufsgenossenschaft fällig werden (ist Pflicht) und richtete sich nach Fläche und Art der Bewirtschaftung.
Krankenkasse und Alterskasse schicken jedes Jahr einen Fragebogen der ausgefüllt werden muss worin sie ihre Zuständigkeit prüfen.
Da der Hof sicher nicht euer Hauteinkommen ist sind die beiden dann nicht für euch zuständig außer ihr wollt dort versichert sein.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon schakschirak » Mo Sep 09, 2024 16:54

Da wird BG fällig
Wenn die Ehefrau nicht oder nur geringfügig ausser Haus beschäftigt ist mit unter 500 Euro im Monat dürfte für die Ehefrau Alterskassenbeiträge fällig werden mit 300 Euro im Monat.
Sollte man bei Alterskasse melden oder nachfragen sonst werden später hohe Nachzahlung fällig wenn die LAK nach 1 oder 2 Jahren drauf kommen und die Beiträge nachfordern.
Landwirtschaftliche Krankenkasse für beide nicht da die Ehefrau beim Ehemann kostenlos mitversichert ist bei der AOK
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon Wini » Mi Sep 11, 2024 14:24

Keine Sorge um Deine bestehende KV und RV. Bleibt alles so wie es ist, da Du außerlandwirtschaftlich mehr verdienst.
Einzig zur Unfallversicherung werden wohl Beiträge fällig.
Im Falles eines Unfalle im Wald kommst Du dann auch in eine gscheite Unfallklinik.

Gruß
Wini
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Re: SLVLG - Zwangsbeitrag

Beitragvon fasti » Mi Sep 11, 2024 19:46

Einen Unfall wünscht man sich natürlich nicht, aber falls doch lernst du auch das Dreiklassensystem in der Krankenversicherung&-versorgung kennen, nämlich BG, Privat, gesetzlich...

Wini hat geschrieben:Keine Sorge um Deine bestehende KV und RV. Bleibt alles so wie es ist, da Du außerlandwirtschaftlich mehr verdienst.
Einzig zur Unfallversicherung werden wohl Beiträge fällig.
Im Falles eines Unfalle im Wald kommst Du dann auch in eine gscheite Unfallklinik.

Gruß
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