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Stapelregal für FL Anbaugeräte

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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7 Beiträge • Seite 1 von 1
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Stapelregal für FL Anbaugeräte

Beitragvon Sturmwind42 » Do Dez 01, 2022 8:02

Hat jemand ein Stapelregal für FL Geräte ?
Falls ja wie habt ihr das gelöst , Kragarm oder Schwerlastregal, Selbstbau oder gekauft ?

Würde man selbst ein Regal bauen und oben ein Flachdach platzieren, ist dies dann als Gebäude zu werten ? (Bauantrag , Abstandsflächen )
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Re: Stapelregal für FL Anbaugeräte

Beitragvon 240236 » Do Dez 01, 2022 8:51

Ich habe vor 2 Jahren ein Kragarmregal aufgetellt. Da hat sich dann der Nachbar auch aufgeregt. Er meinte, dafür braucht man eine Baugenehmigung. Habe dann beim LRA nachgefragt. Da bekam ich die Auskunft: BayBo Art. 57 Abs. 16 Für Regale bis 7,5m Höhe (Höhe wird gerechnet bis einschließlich Oberkante Lagergut) braucht man keine Genehmigung.
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Re: Stapelregal für FL Anbaugeräte

Beitragvon Bernhard B. » Do Dez 01, 2022 10:33

Ich habe vor ca 20 Jahren mein erstes Schwerlastregal gekauft. Speziell für die FL Arbeitsgeräte. Das steht bei mir in der Halle, wo auch der Schlepper untergebracht ist. Ich habe hier überall Böden eingebaut aus 40er Bohlen.

Mittlerweile habe ich (weiß garnicht wieviele lfd. Meter) weitere Schwerlastregale aufgestellt. Direkt an meinem Hackschnitzellager und dort das Dach verlängert, so dass das Regal überdacht ist.

Die Regale werden ja in Euromaß Schritten angeboten, dh Feldbreiten 180, 270, 360 cm. Von daher passt das ganz gut mit den Arbeitsgeräten.

Ein Kragarmregal steht auch noch auf meiner Wunschliste. Möchte darin Schnittholz sortiert lagern.


Zwecks Baugenehmigung .. hmm .. also wenn Du das Regal überdachst und bspw. drei Seiten verkleidest, so dass das Regal nur von einer Seite aus offen ist, müsste das ganze doch als Gebäude gewertet werden. Und hier unter genehmigungsfreies bauen innerhalb der Landwirtschaft fallen :klug: In Zweifelsfall aber im Bauamt nachfragen.
Für jedes Problem gibt´s auch die passende Lösung - man muß sie nur finden!
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Re: Stapelregal für FL Anbaugeräte

Beitragvon 038Magnum » Do Dez 01, 2022 11:10

Servus,

Habe mittlerweile das zweite Schwerlastregal (Hersteller Dexion).

Funktioniert einwandfrei, mit der Regelung als Gebäude müsstest du in deinen örtlichen Regularien schauen.

Wenn's betrieblich genutzt werden soll, muss es regelmäßig Geprüft werden. Von daher dürfte ein Eigenbau eigentlich direkt ausscheiden.

Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Stapelregal für FL Anbaugeräte

Beitragvon Sturmwind42 » Do Dez 01, 2022 13:06

Danke der Antworten ,
hmm wundert mich das man das nicht selbst bauen darf . Mein Eisenwarenhändler hat seine selbst gebaut, aus H- Trägern.
Dort stehen einige rum in den verschiedensten Größen.
Wer soll das überprüfen ? BG ? hab ich scho lange nimmer gesehen .

Weiss wo ich fragen muss, aber ich störe die Leut so ungern ;-)
Ich wollte nur die Rückwand beplanken und ein Dacherl drauf.

Beim Eigenbau könnte man spezieller gestalten, z.B.den Blockbesen hängend, die Stapelgabeln in entsprechende Öffnungen einschieben usw
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Re: Stapelregal für FL Anbaugeräte

Beitragvon 240236 » Do Dez 01, 2022 13:20

Sturmwind42 hat geschrieben:Danke der Antworten ,
hmm wundert mich das man das nicht selbst bauen darf . Mein Eisenwarenhändler hat seine selbst gebaut, aus H- Trägern.
Dort stehen einige rum in den verschiedensten Größen.
Wer soll das überprüfen ? BG ? hab ich scho lange nimmer gesehen .

Weiss wo ich fragen muss, aber ich störe die Leut so ungern ;-)
Ich wollte nur die Rückwand beplanken und ein Dacherl drauf.

Beim Eigenbau könnte man spezieller gestalten, z.B.den Blockbesen hängend, die Stapelgabeln in entsprechende Öffnungen einschieben usw
Schwerlastregale prüfen, fällt unter die selbe Kategorie, wie Sektionaltore oder Rolltore prüfen.
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Re: Stapelregal für FL Anbaugeräte

Beitragvon 038Magnum » Do Dez 01, 2022 22:20

240236 hat geschrieben: Schwerlastregale prüfen, fällt unter die selbe Kategorie, wie Sektionaltore oder Rolltore prüfen.


Stimmt nicht ganz, aufgrund erhöhter Unfallgefahr bei Regalsystemen ist die Prüfung für Gewerbetreibende und Landwirte Pflicht (bei Gewerbetreibenden definitiv, bei Landwirtschaftlichen Unternehmen wird wohl unterschieden - zwei Landwirte hier im Ort mit jeweils zwei Angestellten sind laut deren Aussage auch dazu verpflichtet).

Die DIN Vorgaben müsste ich raussuchen, die DGUV 108 007 sollte hier aber noch gültig sein und Aufschluss geben.

Eigenbau ist vielleicht nicht grundsätzlich ausgeschlossen, allerdings wirst du keinen mehr finden, der dir das ohne Berechnungen unterschreibt.

Die Regalprüfung bei mir findet einmal jährlich statt. Ist aber dem Nebengewerbe geschuldet. Zwei Landwirte im Ort hängen sich immer mit dran, dann muss der Prüfer nur einmal anfahren.

Besten Gruß
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