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Steuererklärung Nebenerwerb selbst machen?!

Dieses Forum soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Fragen zur Landwirtschaft eine Antwort zu bekommen.
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Steuererklärung Nebenerwerb selbst machen?!

Beitragvon laurettisch » Sa Sep 10, 2016 10:15

Hallo,

gibt es hier Leute die ihre Steuererklärung vom landwirtschaftlichen Nebenerwerb selbst machen?

Wir sind seit 2015 Steuerpflichtig was den Betrieb betrifft und ich habe es jetzt die ganze Zeit aufgeschoben aber muss nun doch mal ran an den Speck.

Wir haben Mieteinnahmen und bisher habe ich die Erkläung immer selbst gemacht. Nun habe ich zum ersten mal die Anlage L bei Elster aufgemacht und muss sagen, ich hab jetzt schon Kopfschmerzen :oops:

Mein Mann meinte von vorn herein das kriege ich als Laie nicht hin.

Deshalb wollte ich mich mal umhören ob es noch andere Menschen gibt die sich daran versucht haben oder ob ein Steuerberater sein MUSS.

Wir hatten 2015 10ha, 8 Rinder, durchschnittlich 4 Schweine und 25 Hühner. Also nichts weltbewegendes.
Ich gehe Teilzeit arbeiten und mein Mann macht nebenbei diverse Minijobs.

Vielen dank schonmal im Vorraus.

Liebe Grüße aus dem Saarland.
laurettisch
 
Beiträge: 17
Registriert: Di Jan 21, 2014 10:06
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Re: Steuererklärung Nebenerwerb selbst machen?!

Beitragvon egnaz » Sa Sep 10, 2016 13:52

Für die Anlage L https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... azK7PfBaCQ gibt es grob 3 verschieden Gewinnermittlungsarten:
Bilanz §4 Abs.1EStG (ist bei euch nicht erforderlich)
Einnahmenüberschußrechnung §4 Abs. 3EStg Handschriftlich oder mit einem Programm werden von den Einnahmen die Ausgaben und die Abschreibungen aus dem Anlagenverzeichnis abgezogen und die Ergebnisse dann in der Anlage L eingetragen. Auch für die EÜR gibt es bei Elster ein Formular. Vorteil ist hierbei, dass man auch Verluste haben kann und sie mit anderen Einkommen dann verrechnen kann, aber Vorsicht, bei dauerhaften Verlusten unterstellt das FA Liebhaberei.
Gewinnschätzung nach §13a Abs. 3-7 EStG Hierbei wird vom FA ein fester Gewinn / Fläche oder Tier angesetzt. Der Gewinn wird in dieser Anlage ermittelt: http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=5

Mit ein wenig Kenntnissen in Buchführung und etwas Spaß am Lesen der Erklärungen und Gesetzen bekommt man das auch ohne Steuerberater hin.
Gruß Eckhard
egnaz
 
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