soweit ich weiß handelt es sich um die Umsatzsteuer.
Ich bin gerade in der selben Situation und lasse auch ein Stückchen durchforsten. Zu den Einnahmen kommt noch die 5,5 % Umsatzsteuer dazu. Allerdings mußt du die Einnahmen über den Lohnsteuerjahresausgleich versteuern, als Einnahme aus Land und Forstwirtschaft.
Wenn du beim Verkauf von Holz deine Steuernummer angibt erhälst du 5,5% zusätzlich an Steuer erstattet. Damit zählt das Ganze aber auch zu deinen Einnahmen aus Land- und Forstwirtchaft und muss in der Steuererklärung auftauchen. Wenn man auf die 5,5% verzichtet ist auch die Angabe der Steuernummer nicht notwendig und weder in den Büchern des Käufers noch in deinen Büchern taucht der Verkauf auf.
So, wurde mir das mal von einem Holzhändler erklärt, weil mir das Ganze ebenfalls nicht klar war. Wie du das Ganze auslegt obliegt dir. Der Käufer hat es natürlich in seinen Büchern (sorry für etwas unklare Darstellung), aber der Link zur Steuernummer des Verkäufers fehlt. Ob, das dann letztlich wirklich so ist, weiß ich nicht. Betreibe selbst nur die die Variante mit Steuernummer.
1. 5,5% für Stamm-und Wertholzverkauf und 2. 7% für Brennholz
Vekaufst Du aus Deinem Wald Stammholz an ein Sägewerk, werden 5,5 % Umsatzsteuer fällig, die Du aber nur für das Finanzamt "vorübergehend" einnimmst und bei der monatlichen Umsatzsteuermeldung an das Finanzamt abführen mußt.
Bei Brennholz sind´s 7 % - vefahren wird dann aber gleich.
Als Kleinstunternehmer mit einem Umsatz bis zu 17.500 € bist Du nicht umsatzeuerpflichtig und mußt diese dann nicht auf Deinen Rechnungen aufführen. Liegst Du mit den Umsätzen über dieser Grenze, würde ich das auf jeden Fall machen, denn sonst hinterziehst Du Steuern und wirst, wenn das bekannt wird, bestraft. Es ist auf jeden Fall eine Überlegung wert!!
Gruß Thomas
„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ (Hermann Hesse - Dichter, Schriftsteller und Maler, 1877-1962 - und ein SCHWABE!)