Ich habe folgenden Vorgang:
Ich bekam vom Grundbuchamt Nachricht, dass eine Eintragung aus einem Flurstück gelöscht sei - das Flurstück freigegeben.
Diese Mitteilung war ohne jedes Detail.
Meine Nachforschungen haben ergeben, dass es um eine Pipeline (hieß bei uns immer "Nato-Pipeline" und war offiziell streng geheim, obwohl jeder wusste wo sie lag) handelt
Diese Nato-Pipeline - gebaut Ende der 60er Anfang der 70er - ist schon lange nicht mehr in aktiver Nutzung, jetzt wurde sie wohl komplett aufgegeben und die damit verbundenen Einträge im Grundbuch gelöscht.
Meine Frage: Zunächst ist das ja schön, dass das Grundbuch wieder frei ist, aber was ist wohl Los mit dem Rohr - ist das gespült und gereinigt? Wenn ich oder meine Nachkommen - die nichts von dem Rohr wissen - da irgendwann mal baggern und da laufen Kerosion-Reste aus, wer ist dann haftbar?
Ist sowas irgendwo sonst dokumentiert und würde im Falle eines Bauantrages auffallen?
JueLue

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet 