Ich habe folgenden Vorgang:
Ich bekam vom Grundbuchamt Nachricht, dass eine Eintragung aus einem Flurstück gelöscht sei - das Flurstück freigegeben.
Diese Mitteilung war ohne jedes Detail.
Meine Nachforschungen haben ergeben, dass es um eine Pipeline (hieß bei uns immer "Nato-Pipeline" und war offiziell streng geheim, obwohl jeder wusste wo sie lag) handelt
Diese Nato-Pipeline - gebaut Ende der 60er Anfang der 70er - ist schon lange nicht mehr in aktiver Nutzung, jetzt wurde sie wohl komplett aufgegeben und die damit verbundenen Einträge im Grundbuch gelöscht.
Meine Frage: Zunächst ist das ja schön, dass das Grundbuch wieder frei ist, aber was ist wohl Los mit dem Rohr - ist das gespült und gereinigt? Wenn ich oder meine Nachkommen - die nichts von dem Rohr wissen - da irgendwann mal baggern und da laufen Kerosion-Reste aus, wer ist dann haftbar?
Ist sowas irgendwo sonst dokumentiert und würde im Falle eines Bauantrages auffallen?
JueLue