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Straßenfahrten mit Frontlader

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Straßenfahrten mit Frontlader

Beitragvon stiftamobil » Do Mär 29, 2007 19:42

Hi,

Wollte mich mal nochmal vergewissern. Muss man den Frontlader bei fahrten auf der Straße oben haben oder darf man auch fahren wenn er wenige Zentimeter über den Boden ist??? Gibts dafür eine rechtliche Grundlage oder so etwas????

Gruß stiftamobil, Danke für die Antworten! :)
Fendt fahren ...... Sprit sparen.....
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Beitragvon automatix » Do Mär 29, 2007 20:00

es gibt wohl irgendwo ein gesetz, ich hab keinen bock das zu suchen, aber du mußt den lader oben haben bei straßenfahrt.
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Beitragvon CASE745 » Do Mär 29, 2007 20:05

Ich fahre meinen Frontlader immer unten weil sonst der Schlepper schwankt nur wenn ich eine Gabel am Frontlader habe fahre ich den Frontlader oben und klappe die Gabel ein.
Auf die Dauer hilft doch bloß IHC Power
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Beitragvon automatix » Do Mär 29, 2007 20:10

CASE745 hat geschrieben:Ich fahre meinen Frontlader immer unten weil sonst der Schlepper schwankt nur wenn ich eine Gabel am Frontlader habe fahre ich den Frontlader oben und klappe die Gabel ein.


mir wars auch immer lieber, den Lader unten zu haben - denn oben war er aus dem Blickfeld, da hatte ich immer Angst mal an einen Baum oder so hängenzubleiben.
aber dürfen tut mans halt nicht....
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Beitragvon Maik » Do Mär 29, 2007 20:25

Also ich fahre immer mit Frontlader unten.
Fahre zwar selten auf der Straße aber allgemein.

Beim Maisfahren nervt es zeimlich den Frontlader auf dem Feld runter
zu machen und ihn dann auf der Straße immer wieder hoch.
Gott schütze mich vor Sturm und Wind, und vor Treckern die von Fiat sind !

Same hat das falsche Rot.
IHC-Rot muss dass sein...
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Beitragvon Gast » Do Mär 29, 2007 21:43

Ich fahr aus Sicherheitsgründen immer mim Frontlader unten. Bei angehobenem Frontlader fängt ein 75 PS-Schlepper schon ma heftig an zu schaukeln!!
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Beitragvon Tetta » Do Mär 29, 2007 21:48

Ein Bekannter der viel Stroh fährt ist mal angehalten worden (von den grünen Freunden und Helfern).
Er hatte den Frontlader auch unten mit Gabel und ZINKENSCHUTZ, und die Gabel in ausgekippter haltung.
(3 Punkte und 200Eur.) :cry: :cry: :cry:
Sie sagten ihm das angebaute Werzeug muss mindestens 2 Meter über der Straße geführt werden.
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Beitragvon mike » Do Mär 29, 2007 22:08

Bei uns im Dorf hat einer mit den Zinken ein Auto mitgenommen. Zum Glück kein Personenschaden. Also Leute macht den Frontlader hoch!! mfg
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Beitragvon Fendt 270V » Do Mär 29, 2007 22:16

Ist ja in ordnung das man den Frontlader im Normalfall oben fährt, aber wie ist es z.B am Unimog. Unimog und Frontlader oben ist im Prinzip nicht fahrbar :!:
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Beitragvon mike » Do Mär 29, 2007 22:20

Dann macht man hinten was an Gewicht drauf!
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Beitragvon Todde » Do Mär 29, 2007 22:42

Wo steht, dass der Lader hoch muß?
Die Grüneweißen haben mich auch mal angehalten und meinten der müsse hoch, meine frage dazu wie hoch? Antwort ganz, mein einwand, dann nehme ich jede Ampel mit...
Mit Arbeitsscheinwerfern darf man den Frontlader eigentlich unten haben.
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Beitragvon mike » Do Mär 29, 2007 23:02

Todde hat geschrieben:Wo steht, dass der Lader hoch muß?.

Keine Ahnung. Aber wenn die Bullen einen anhalten muss was dran sein.

Todde hat geschrieben:...mein einwand, dann nehme ich jede Ampel mit....

Also bei uns hängen die Ampeln so hoch das LKWs drunterher kommen. Wie hoch kommt dein Frontlader?

Todde hat geschrieben:Mit Arbeitsscheinwerfern darf man den Frontlader eigentlich unten haben.

??? Arbeitsscheinwerfer haben im öffentlichen Strassenverkehr nichts zu suchen!!!
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Beitragvon DerMitDemClaasTanzt » Do Mär 29, 2007 23:56

Mir ist es auch lieber den Frontlader unten zu haben, bin bisher einmal Rückwärts in ne Halle gefahren ohne auf den FL zu achten und unter Brücken herfahren mit FL finde ich immer scheiße, dazu kommt es ja das man oben genausoviel Schaden anrichten kann als wenn er unten ist, kann Leute nicht verstehen die einen Frontlader am Schlepper haben, diesen aber sperren, wie will man dann in bestimmten Situationen reagieren. Ne Gabel in ausgekippter Stellung zu fahren ist aber auch nicht ungefährlich !
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Beitragvon Stocki » Fr Mär 30, 2007 8:18

Jedenfalls muss man die Werkzeuge mindestens 2m über den Boden haben sonst gelten sie als gefährdung für den Staßenverkehr.
So stand es in meinem Fahrschulbuch.
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Beitragvon DX 6.06 » Fr Mär 30, 2007 8:26

moin,

Hab mal meine Bücher und Bögen vom T-Führerschein durchforstet, und bin dort auf folgendes gestoßen: "Schlepperaufbauten, sog. Frontlader, müssen immer mind. 2m über der Fahrbahn gefahren werden, am besten jedoch in voller Aushubhöhe!"

Jedoch frag ich mich, ob die jenigen, die diese Vorschrift erstellt haben, schonmal mit nem modernen Industrielader (ca. 4 m Höhe) + Schaufel gefahren sind, heikle Sache.

Mfg Stephan
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