Hallo und Guten Tag,
Mich prägt ein Thema, wo ihr mich vielleicht aufklären könnt....?!?
Ist es erlaubt mit einem Aufsitzmäher (Kubota GR 2100) sich im öffentlichen straßenverkehr aufzuhalten.
Der Mäher hat keine Zulassung und nur vorne Scheinwerfer.
Im Detail "Mit diesem Aufsitzmäher auf Gehwegen Schneeschieben in Ortschaften" , Fahrer bzw. gerät ist Baubetriebshof (Kommunal)
Danke für Antworten.