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Strommast muss ins Grundbuch?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Strommast muss ins Grundbuch?

Beitragvon Volker Racho » Do Jan 26, 2012 10:55

Hallo,

ich bin neu hier und weiß nicht ob das hier die richtige Rubrik ist, jedenfalls habe ich folgende Frage:

Ich habe ein Grundstück gekauft, auf dem sich ein Strommast befindet. Im Grundbuch eingetragen ist jedoch lediglich die "Überspannung", was meines wissens nur die Leitung, nicht aber den Mast bezeichnet! (habe das erst beim Kauf festgestellt).

Müssen Strommasten nicht explizit im Grundbuch eingetragen sein?
Und muss das verantwortliche Unternehmen dafür in der Regel etwas zahlen, weil es ja eine Wertminderung darstellt? zumal es sich um einen Weinberg handelt..? wie wird das normal gehandhabt?

vorab vielen Dank für die Antworten..!

EDIT: natürlich wusste ich dass der Mast draufsteht - und mit einer evtl. Zahlung für den Mast meine ich das Energieunternehmen, nicht den Verkäufer des Grundstücks..
Volker Racho
 
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Re: Strommast muss ins Grundbuch?

Beitragvon TomDeeh » Do Jan 26, 2012 11:09

Hi ,

bei mir sind Leitungsrechte bzw. Grunddienstbarkeiten nur "pauschal" im Grundbuch eingetragen. Die einzelnen Masten usw. werden nicht aufgeführt. Die Leitungsrechte wurden einmalig entschädigt , den Ärger und Schaden hast Du ewig damit. ( Einmal mit der KE und Sämaschine in solch einen Masten reingerauscht und der Schaden ist viel höher als die seinerzeitige Entschädigung)
Wenn Reparatur/Unterhaltungsarbeiten an den Leitungen durchgeführt werden , kannst Du diesen eventuellen Schaden/Flurschaden natürlich wieder geltend machen.
Gruß Tom
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Re: Strommast muss ins Grundbuch?

Beitragvon automatix » Do Jan 26, 2012 11:10

wenn der Mast schon steht, dann ist da wohl irgendwann auch schon Geld geflossen - und du kannst da eigentlich nichts mehr verlangen.
Badaboom
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Re: Strommast muss ins Grundbuch?

Beitragvon Volker Racho » Do Jan 26, 2012 11:16

Danke für die Antworten, damit hat sich's dann erledigt.
Ich dachte eben, der Mast müsse explizit erwähnt sein. Naja, hätte mich auch gewundert wenn der vorige Eigentümer das verpennt hätte! ;) Thema erledigt
Volker Racho
 
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Re: Strommast muss ins Grundbuch?

Beitragvon amwald 51 » Do Jan 26, 2012 15:21

servus mitanand
... evtl. ist es sogar so, dass du für die löschung der grunddienstbarkeit an den begünstigten löhnen darfst, wenn der grund für die dienstbarkeit wegfällt, weil z.b. in diesem fall die leitung ersatzlos abgebaut wurde. :!: :!:
grüße vom alpenrand
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Re: Strommast muss ins Grundbuch?

Beitragvon Rübezahl » Do Jan 26, 2012 16:59

...und wenn der Mst/die Leitung noch im Baulastenverzeichnis eingetragen ist, muss sogar die Gemeinde zusimmen, damit er entfernt wird...und das passiert in der Regel nicht...


Grüße

Lukas
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Re: Strommast muss ins Grundbuch?

Beitragvon Volker Racho » Do Jan 26, 2012 17:28

Das wird wohl nicht passieren, die Dienstbarkeit für die Leitung ist ja nach wie vor eingetragen.. Ich hatte eben zunächst angenommen dass der Mast _explizit_ erwähnt werden muss, was aber wohl garnicht der Fall sein muss. Danke für die antworten!
Volker Racho
 
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