Hallo,
ich bin neu hier und weiß nicht ob das hier die richtige Rubrik ist, jedenfalls habe ich folgende Frage:
Ich habe ein Grundstück gekauft, auf dem sich ein Strommast befindet. Im Grundbuch eingetragen ist jedoch lediglich die "Überspannung", was meines wissens nur die Leitung, nicht aber den Mast bezeichnet! (habe das erst beim Kauf festgestellt).
Müssen Strommasten nicht explizit im Grundbuch eingetragen sein?
Und muss das verantwortliche Unternehmen dafür in der Regel etwas zahlen, weil es ja eine Wertminderung darstellt? zumal es sich um einen Weinberg handelt..? wie wird das normal gehandhabt?
vorab vielen Dank für die Antworten..!
EDIT: natürlich wusste ich dass der Mast draufsteht - und mit einer evtl. Zahlung für den Mast meine ich das Energieunternehmen, nicht den Verkäufer des Grundstücks..
