Servus,
Welche Alternativen gibt es, um ohne die STV-Erntegut-Bescheinigung, Getreide beim Landhandel anzuliefern?
Aktuelle Zeit: Do Jul 30, 2026 1:56
Ger_hil hat geschrieben:Dann bleibt nur die Möglichkeit, sich einen anderen Handel zu suchen der es ohne macht.
GeDe hat geschrieben:Hoffentlich wird bald mal gegen diese Verbrecher vorgegangen!
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
]
Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
]
Werte schätzen
]segelohr hat geschrieben:Servus,
Welche Alternativen gibt es, um ohne die STV-Erntegut-Bescheinigung, Getreide beim Landhandel anzuliefern?
Biohias hat geschrieben:Servus,
Falls dir das alles zu blöd ist kannst du dir einen Tierhalter suchen der deine Ernte abkauft.
Viele Grüße Mathias
Pressemitteilung vom 28. Juni 2026
FREIE BAUERN
STV-Erntegutbescheinigung: Was das Düsseldorfer
Urteil wirklich für Landwirte bedeutet
Liebe Mitglieder,
wem gehört heutzutage eigentlich das Saat- und Pflanzgut, auf dem unsere Landwirtschaft basiert? „Uns Bauern jedenfalls nicht,“ sagt Alfons Wolff, Bundessprecher der FREIEN BAUERN Deutschland, „denn die Rechte am Saat- und Pflanzgut liegen heute vielfach bei den Pflanzenzüchtern und werden durch Sortenschutz- und Patentrechte abgesichert. Dadurch fehlt den Landwirten der freie Zugang zur Natur - die Pflanzen, die wir anbauen, gehören uns nicht mehr. Die Saatgut-Treuhand fordert immer wieder Gebühren, und schlägt daraus wirtschaftlichen Vorteil.“
Ein Urteil vom Landgericht Düsseldorf von Anfang Juni sorgt für weitere Unsicherheit. In einem Klageverfahren der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) gegen eine Raiffeisengenossenschaft sah das Landgericht es als Aufgabe des Agrarhandels an, konkrete Erkundigungen einzuholen, ob die anliefernden Landwirte die sortenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten haben. Eine Ernteguterklärung mit der Zusicherung, es wäre durch den Landwirt der Sortenschutz beachtet worden, soll der konkreten Erkundigungspflicht nach Auffassung des Gerichts nicht genügen.
„Das Düsseldorfer Urteil wird häufig als Begründung dafür angeführt, dass wir die STV-Erntegutbescheinigung verwenden müssten. Davon kann nicht die Rede sein. Das Urteil schreibt die Verwendung dieser Bescheinigung nicht vor,“ erklärt Georg Janßen, Geschäftsführer der IG-Nachbau. „Zumal ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, wir haben Berufung eingelegt bzw. die Raiffeisengenossenschaft, die beklagt war. Und zweitens steht in diesem Urteil mit keinem Satz, dass jetzt die STV-Erntegutbescheinigung gemacht werden muss.
Was heißt das konkret für die Landwirte? Wie sollen sie sich verhalten? Es gibt eine Reihe von Genossenschaften und privaten Landhändlern, die nur noch die STV-Erntegutbescheinigung akzeptieren wollen. „Davon raten wir unbedingt ab,“ so Janßen. „Mit dem Ausfüllen der Erntegutbescheinigung steht man unter völliger Datenkontrolle von der Saatgut-Treuhand. Wenn man dort nicht bestimmte Daten runterlädt und der STV zur Verfügung stellt, dann muss man unterschreiben, dass man einer Betriebskontrolle zustimmt. Und das wäre für viele schon ein Fiasko.“
Mit freundlichen Grüßen
Alfons Josef Wolff
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Bundessprecher der FREIEN BAUERN
Von-Wuthenau-Platz 3
06188 Landsberg OT Hohenthurm
Telefon: 034602-51210
Telefax: 034602-51211
T5060 hat geschrieben:GeDe hat geschrieben:Hoffentlich wird bald mal gegen diese Verbrecher vorgegangen!
Wen meinst du damit?
Ich sehe da nicht mal die STV als Verbrecher an, sondern sehe hier den Gesetzgeber, die Warenzentralen und den BV in der Pflicht.
Die Warenzentralen waren ja auch ganz vorne mit dabei, als darum ging über Preisabsprachen unsere PSM Preise in die Höhe zu treiben
und mussten dann 157 Mill. € Bußgeld zzgl. Schadensersatz bezahlen.
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