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suche Zeitschrift Thema Baugenehmigung/Bauantrag Hallenbau

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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suche Zeitschrift Thema Baugenehmigung/Bauantrag Hallenbau

Beitragvon spunky » Di Mai 12, 2009 8:50

Wir wollen in nächster Zeit eine Lagerhalle bauen...

In einer Zeitschrift gab es zu der behördlichen Vorgehensweise (Auflagen, Bauantrag) dazu interessante Tips und Hinweise. Ich glaube es war eine Zeitschrift aus dem letzten Jahr, entweder war es Profi oder TopAgrar.

Kennt jemand den Beitrag und weiß wo man ihn finden kann?

MfG.
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spunky
 
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Beitragvon Holder A55 » Di Mai 12, 2009 9:28

Mit Blick in die Zukunft bauen

Wenn ein Landwirt oder Lohnunternehmer eine Maschinenhalle plant und baut, dann können ihn schnell landtechnische Entwicklung ein- und überholen. Worauf muss geachtet und welche Hinweise berücksichtigt werden?


Die Halle wurde vor einigen Jahren mit einem Anbau erheblich vergrößert. Ein Großteil der Maschinen findet nun darin Platz. Ursprünglich war rückseitig keine Einfahrt geplant, doch mit der Erweiterung macht diese Lösung Sinn.
Lohnunternehmer Henke wirtschaftet in Allerdorf, Gemeinde Ottersberg (Landkreis Verden). Hermann Henke (70 Jahre) begann schon in den 60er des letzten Jahrtausends mit Milchkannen-Fahren im Lohn. Daraus entwickelte sich nach und nach das landtechnische Unternehmen. Für Familie Henke war es immer schon wichtig auf dem neusten Stand der Technik zu sein. 1972 wurde in den ersten Selbstfahrer, ein Claas Protector, investiert. Die aktuellen Schwerpunkte liegen in der Getreideernte und der Milchviehfütterung (Gras- und Maisernte). Hermann Henke: „Man kann sagen, wir betreuen alles, außer Zuckerrüben und Kartoffeln. In diesem Jahr wurde z. B. verstärkt das Pflügen nachgefragt." Ab dieser Saison wird auch ein zweiter Mähdrescher mit Raupenlaufwerk ausgerüstet. Die vorherrschenden Hochmoorböden bereiten doch immer mal wieder Probleme.
Profis sind die Henkes auch auf dem Gebiet der Vorratsmischung. Jochen Henke erklärt: "Mit unserem großen Futtermischwagen (24 m³) und einem Radlader mischen wir auf den Betrieben teilweise 150 bis 200 t Futter. Wir vermengen Silage (Gras, Mais), Kraftfutter und sonstige Komponenten, so wie der Kunde es wünscht. Diese Total-Misch-Ration (TMR) wird wieder auf einen Haufen gefahren, verdichtet und unter Folie einsiliert." Eine teure Technik für den Landwirt entfällt so, er benötigt nur ein Silogerät bzw. einen Lader, um zu füttern.

Maschinen in Scheunen untergestellt
Hermann Henke hat seinen Söhnen die Liebe zur Landwirtschaft mit in die Wiege gelegt. Sohn Hartmut hat sich auf die Bullenmast spezialisiert und wirtschaftet auf einem Nachbarbetrieb, der zugekauft wurde. Jochen (34 Jahre) ist für den Lohnbetrieb zuständig. Er ist gelernter Landmaschinenmechaniker. Im Betrieb arbeiten sechs fest angestellte Mitarbeiter und einige Aushilfen in der Saison.
In der Zeit vor dem Hallenbau wurden die Maschinen in der Scheune bzw. auf benachbarten Betrieben untergestellt. Jochen Henke: "Unsere Geräte hatten wir in der Region schön verteilt. Sehr praktisch war dieses Verfahren auf die Dauer aber nicht." Der erste Teil der Halle wurde schließlich 1990 gebaut. Der Händler vor Ort handelte mit Hallen der Firma Silo-Wolf. So fiel die Entscheidung leicht. Ein großes Plus in der damaligen Diskussion war die Tatsache, dass diese Stahltrapezblech-Halle erweiterbar ist. Wie sich später herausstellen sollte, eine weise Entscheidung. So wurde die Halle nicht mit einem Giebelfachwerk versehen, sondern mit einem erweiterbaren Binderfachwerk. Die Halle wurde mit Vordach und Anschleppung gebaut.
Der Vorteil, schnell etwas unter das Dach zu fahren, ist nicht hoch genug einzuschätzen. Ein Teil der Halle wird als Werkstatt genutzt, der andere Teil als Maschinenhalle. Doch die eine oder andere Kleinigkeit würde die Henkes heute anders machen bzw. geben sie zu bedenken: "Es geht beim Einparken des aktuellen Maschinenparks, mit den großen Maschinen, manchmal nur um einige Zentimeter. Lieber beim Vordach, Anschleppung oder der eigentlichen Halle ein wenig großzügiger planen. Das gilt auch für Balken und Pfeiler. Das hilft Bruch und Ärger zu vermeiden", so Jochen Henke.

Die Erweiterung war problemlos
Alle Bauarbeiten werden auf dem Betrieb etwas teurer, denn der moorige Boden muss ausgebaggert, im Schnitt 1,5 m, und mit Sand wieder aufgefüllt werden. Vor sechs Jahren wurde dann die alte Halle ohne Probleme erweitert. Die Konstruktion und die Maße wurden noch produziert. Henke: "Der Betrieb ist gewachsen, die Maschinen wurden und werden immer größer, da war es praktisch, dass wir mit der Halle auch diesen Entwicklungsschritt tätigen konnten" Statt der Pflasterung, wie in der alten Halle, wurde ein Betonfußboden eingebaut und ausreichend Lichtplatten.
Aktuell hat die Halle jetzt eine Grundfläche von ca. 1.500 m² (Länge: 42 m, Breite: 36 m), mit einer Traufenhöhe von 4,5 m. Doch kann dieses Maß nicht als "Arbeitshöhe" angenommen werden, denn wenn man die Träger abzieht, bleiben einem nur knapp unter vier Meter. Ein weiterer Faktor, den es gelte bei der Planung im Vorfeld zu integrieren, erklärte Henke bzw, wie gesagt: ´"Lieber gleich etwas mehr Hallenhöhe einplanen."
Vater und Sohn Henke stehen unter Tel. 04297-916 Interessierten für weitere Informationen zur Verfügung.
Cord Leymann


Auf das richtige Konzept kommt es an

Beim Hallenbau wird verstärkt Wert auf multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten gelegt. Gewünscht werden zunehmend Gebäude für die „Eier legende Wollmilchsau" mit vollautomatischer Fütterungs- und Entmistungskette sowie integrierten Lager- und Maschinenflächen. Außerdem sollen diese Gebäude für den Fall der Betriebsaufgabe lukrativ an Nachfolger veräußert werden.

Spezialgebäude sind eigentlich nur noch für spezialisierte Betriebszweige der Tierhaltung gefragt. Selbst für diese baulichen Anlagen wird vermehrt Wert darauf gelegt, dass den marktpolitischen Vorgaben kurzfristig durch entsprechende Nutzungsänderungen im Gebäude gefolgt werden kann. So stehen leider nicht nur zahlreiche Gebäude für die Rinderhaltung in den Sommermonaten leer, sondern auch teuer errichtete Lagerhallen, die aufgrund interessanter Marktpreise für landwirtschaftliche Produkte z. B. Kartoffeln oder Getreide, zunächst als unerlässlich zur Einkommenssicherung angesehen wurden. Im Nachhinein haben sie sich jedoch durch Preisverfall oftmals als nachteilige Investitionsentscheidung herausgestellt.

Rechtliche Aspekte

Hallenbauplanung setzt somit bauliche Konzepte voraus, die einerseits für jetzige Nutzungen optimal ausgelegt sind. Andererseits sollten sie spätere Anpassungen und Veränderungen zulassen, die dann den bau- und versicherungsrechtlichen Anforderungen entsprechen bzw. durch möglichst geringe Aufwendungen entsprechen können.

Grundsätzlich ist bei Mehrzweckhallen nicht nur die bauliche Anlage zu beantragen. Vielmehr ist insbesondere die Betriebsbeschreibung Bestandteil der Genehmigung, aus der hervorgeht, ob die geplanten Nutzungen eine Gefährdung für

1. den Betreiber,

2. die Nachbarschaft und das weitere Umfeld sowie

3. die Umwelt

verursachen können. Zunächst wird jedoch geprüft, ob die geplanten Nutzungen mit den planungsrechtlichen Voraussetzungen einhergehen und in die Planungsabsichten der Gemeinde passen.

Zum besseren Verständnis: Befindet sich der Standort des Vorhabens im planungsrechtlichen Außenbereich einer Gemeinde (§35 BauGB), so wird die beabsichtigte Nutzung darauf hin geprüft, ob diese tatsächlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und hierfür unbedingt im Außenbereich sein muss bzw. im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit diesem Betrieb steht. Damit soll vermieden werden, dass der Landwirt mit seiner Privilegierungsmöglichkeit als Strohmann vorgeschickt wird, der für Dritte, also außerlandwirtschaftliche Fremdnutzer, eine bauliche Anlage errichtet. Wenn die Nutzung anderen Zwecken dient, findet also bereits dann eine Nutzungsänderung statt, wenn sich nicht nur die Nutzung selbst, sondern auch der Nutzer ändert.

Danach ist zu prüfen, ob das Gebäude selbst den Anforderungen, die sich aus den unterschiedlichen Nutzungen ergeben, gewachsen ist. Beispiele hierfür sind:
Zusätzliche Brandschutzauflagen innerhalb der Gebäude bei kombinierter Lagerung brennbarer Stoffe und gleichzeitigem Betrieb von Maschinen mit Verbrennungsmotoren oder Heizgeräten
Erhöhte Abstandsvorschriften bei Verwendung brennbarer Baustoffe und Verkleidungen zum Schutz vor Verbreitung von Feuer durch Funkenflug für die eigene und benachbarte Bebauung
Statische Auflagen zum Nachweis der Standsicherheit bei der Lagerung von Erntegütern, die an die Wände geschüttet werden sollen
Einbau wasserundurchlässiger Fußböden und Auffangvorrichtungen bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe
Erhöhte Sicherung von Räumen gegen unbefugten Zutritt (Gifte, explosives Material).
Mehrzweckhallen innerhalb der Ortslagen können bei Zweckänderung zu nicht zulässigen Belastungen der Nachbarschaft führen. Sind stetig wiederkehrende Immissionen durch veränderte Nutzungen zu erwarten, ist die Zulässigkeit durch Beibringen von Gutachten nachzuweisen. Die Zweckänderung einer ursprünglichen Halle für Maschinen kann zusätzlich Staub, Lärm sowie Geruch bedeuten und damit eine völlig neue Beurteilung mit sich bringen (siehe Tabelle).

Wichtig ist also schon bei der Beantragung der Mehrzweckhalle, an eventuelle Nach- oder Zusatznutzungen zu denken und diese gegebenenfalls mit zu beantragen.

Welche Planungsmaße?

Hallen mit Breiten von bis zu 25 m werden heute stützenfrei errichtet. Für übliche Bauweisen, ob Stahlbinder- oder Holzbinderkonstruktion, sind diese Spannweiten unproblematisch. Die üblichen Traufhöhen von 4,5 m und Türöffnungshöhen von 3,80 bis 4,0 m sind für nahezu alle landwirtschaftlichen Nutzungen ausreichend. Bei einer 25 m (Werte in Klammern für 20 m breite Halle) breiten Satteldachhalle mit 15 Grad Dachneigung ergibt sich eine reine Dachkonstruktionshöhe von ca. 3,0 m (2,70 m) von Traufe bis First. Damit liegt die Gesamthöhe einer derartigen Halle bei ca. 8 m (7,20 m).

Die genannten Höhenmaße ergeben weitgehende Flexibilität für landwirtschaftliche Nutzungen. Außen liegende Auskragungen bieten als Vordächer bei plötzlichen Niederschlägen Vorteile, insbesondere in der Erntezeit, wenn mehrere offene Anlieferungsfahrzeuge, die nicht alle gleichzeitig in der Halle untergebracht werden können, eingesetzt werden. Aus statischen Gründen sind derartige Vordächer meist auf 3 bis 3,5 m begrenzt. Bei der angenommenen Dachneigung von 15 Grad reduziert sich dann jedoch die lichte Höhe um mehr als 1 m (hier: auf 3,45 m) gegenüber der Traufhöhe.

Die vorhandenen Maschinen und Geräte, die unter dem Vordach und in der Halle untergebracht werden sollen, sind somit als Vorgaben für die Dimensionierung der Hallen vor Baubeginn zu berücksichtigen. Das gilt ganz besonders auch für Maschinen mit Kippvorrichtung.

Welche Bauausführung?

Der Hallenfußboden ist ein wichtiges Bauteil, das nicht nur für die Kosten, sondern für flexible Nutzungen von Bedeutung ist. Beton-, Estrich- und Asphaltflächen sollten immer nur dann eingesetzt werden, wenn diese tatsächlich erforderlich sind. Überall dort, wo Wasser gefährdende Stoffe auf und in den Boden der Halle gelangen können, wie Öl- und Diesellager, Dünger- und Pflanzenschutzmittellager sowie Flächen für die Haltung von Tieren, sind wasserundurchlässige Böden unerlässlich.

Größere punktuelle Belastungen, z. B. durch Gabelstaplerbetrieb, können für Asphalt und Estrichaufbauten problematisch sein. Hier ist das maschinelle Glätten einer tragenden Betonsohlplatte empfehlenswert. Der optische und qualitative Unterschied einer fertig geglätteten Fläche ist gegenüber einer Estrichfläche kaum zu unterscheiden.

Die massive Bodenausbildung kann auch auf notwendige Teilflächen beschränkt werden. Pflasterflächen erfüllen für die Lagerung landwirtschaftlicher Produkte oder als Abstellfläche für Maschinen und Geräte den gleichen Zweck. Sie bieten zudem einfachere Möglichkeiten beim eventuellen nachträglichen Einbau von Kanälen, Gruben oder abgestuften Höhenprofilen für Tierhaltungen. Ähnliche Überlegungen sollten auch bei der Wandausführung bedacht werden. Die Zeiten, in denen wir für die Ewigkeit massiv und teuer gebaut haben, sind vorbei.

Um Tieren oder Geräten Schutz vor Regen und Sonne zu bieten, reicht oftmals ein einfaches Dach aus. Der Verzicht auf Wände, Tore und Fenster kann sogar, insbesondere in der Rindviehhaltung, Vorteile für die Tiergesundheit mit sich bringen. Wichtig ist allerdings, dass im Aufenthaltsbereich der Tiere eine Bodenbefestigung erfolgt, und dass die auf der Fläche entstehenden flüssigen Mistanteile (Jauche) nicht unkontrolliert nach außen in den Boden gelangen können.

Ein zusätzlicher massiver Sockel von ca. 30 cm aus Beton oder Mauerwerk ist einerseits für Tierhaltungen anzuraten. Andererseits wird für Gebäude, die mit Holz verkleidet werden, Schutz vor eventuellem Spritzwasser geboten.

Massive Beton- oder Mauerwerkswände sind nur dann sinnvoll, wenn diese als Auflager für Dächer oder als belastungsfähige Elemente für technische Einbauten oder Lagereinrichtungen erforderlich sind. Doch insbesondere bei Verwendung von Mauerwerk sollte bedacht werden, dass Steine zwar sehr hohe Druckbelastungen aushalten, aber nur geringe Biegungskräfte aufnehmen können. Getreide- oder Mineraldünger als Schüttgut werden immer wieder in ihrer Auswirkung auf Wandbauteile unterschätzt. Nur in Verbindung mit Bewehrungsstahl sind solche Wände den Anforderungen von Schüttlagern gewachsen.

Fazit: Der Bau von Mehrzweckhallen umfasst eine große Palette von Varianten der baurechtlichen Anforderungen und im gleichen Maße eine noch größere Vielfalt für die Möglichkeiten der Bauausführung und somit der Baukosten.Vorgezogene Investitionen bzw. Mehraufwand für eventuelle, jedoch heute noch nicht sichere spätere Nutzungen, sollten vermieden werden. Nur allzu oft werden gut gemeinte bauliche Maßnahmen für die spätere Entwicklung zum Hemmschuh flexibler Nutzungen.


Quelle: http://www.landundforst.de

Gruß
Henning
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Rechtliche Aspekte beim Hallenbau.pdf
Rechtliche Aspekte beim Hallenbau
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
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Beitragvon spunky » Di Mai 12, 2009 9:35

ahh super, weiß du welche zeitschrift das war?

edit: landundforst

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