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tageszulassung oldtimertreffen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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tageszulassung oldtimertreffen

Beitragvon -FELIX- » Mo Apr 07, 2008 20:14

hallo leute,

ich möchte mit ein paar kumpels in einem konvoi zu einem oldtimertreffen in der Nähe fahren. nun ist mein oldie naturgemäss nicht zugelassen.

gibt es da spezielle tageszulassungen auf oldtimerbasis oder brauche ich eine normale rote nummer? und was kostet dass ganze?


mfg felix
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Beitragvon bulldogfreund » Mo Apr 07, 2008 20:35

Hallo

Rotes Kennzeichen gibt es nicht für Privatpersonen. Zumindest nicht auf den Zulassungsstellen. Wenn du natürlich einen befreundeten Autohändler an der hand hast, kannst du vieleicht sein Rotes Nummernschild ausborgen. Ansonsten gibt es so genannte kurzzeitkennzeichen, die 3-5 Tage gelten. informationen über das Kurzzeitkennzeichen bekommst du z.B. bei der örtlichen Zulassungsstelle oder geh mal auf den Link http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/00163/ bzw. :google:. Einfach mal Überführungskennzeichen eingeben und schon kommen einige Seiten wie z.B. verkehrsportal.de.
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Beitragvon Eicherfahrer » Mo Apr 07, 2008 20:36

Hallo Felix!

Da wirst du dir wohl eine Tageszulassung holen müssen. Ich weiß zwar ihr Schwaben seid sparsam aber es gibt noch eine andere Möglichkeit. Wenn du Landwirtschaft hast kannst du versuchen eine grüne Nummer zu bekommen dann lässt du deinen Schlepper als Oldtimer versichern kostet 37 € im Jahr und du kannst deinen Oldi regulär zulassen. Du brauchst kein Oldtimergutachten vom TÜV dafür. Nun ist es zwar strittig ob du mit einen grünen Nummer zum Oldtimertreffen fahren darfst aber schau dich mal auf den Treffen um, wieviel Schlepper da mit grüneer Nummer stehen.
Gruß
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Beitragvon DerMitDemClaasTanzt » Mo Apr 07, 2008 22:01

Da sagst du was, auf Oldtimertreffen sind wirklich viele grüne Nummern zu sehen, aber rechtlich haben die bei einer Polizeikontrolle oder Unfall schlechte Karten weil es Fahren ohne Zulassung / Steuerhinterziehung wäre.

Ich würde mal sagen, wenn nicht viel drann ist schnell die Fehler beheben und tüven lassen. Sonst halt ne Schleppstange zwischen machen, sieht zwar etwas schwach aus aber besser.
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Beitragvon hurgel » Mo Apr 07, 2008 23:05

Mit den roten Kennzeichen wirds auch nicht besser!

Er macht nämlich keine Prüfungs-Probe oder Überführungsfahrt.

Grüne Nummer wg. der Steuer nur mit landw. Erzeugniss auf dem Beifahrersitz ;-)


Also wirds wohl an der Tageszulassung hängen bleiben.

Od. lass ihn doch regulär zu mit H-Kennzeichen, wenn ALter erreicht. Dann kannste fahren wann du wilst.

Gruß Hurgel
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Beitragvon Eicherfahrer » Di Apr 08, 2008 12:43

Hallo!

Ich denke mal fahren ohne Zulassung ist es bestimmt nicht, denn mit der grünen Nummer ist der Schlepper ja zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen auch die Versicherung wird das kaum interessieren. Mit der Steuerhinterziehung bin ich mir nicht so sicher, gibt es da nicht so einen Passus von wegen Brauchtumsveranstaltungen?????
Das mit der Abschleppstange ist auch so eine Sache, ich glaube das geht nur wenn du nachweisen kannst das der Schlepper nicht läuft ( was kein Problem darstellt ) und als Pannenhilfe.
Das ist ja das tolle in unserem Land, wir haben für jeden " Pfurz " ein Gesetz und keiner weiß wie man jedem Gesetz gerecht werden soll.
Gruß
vom Eicherfahrer
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Beitragvon Helaboy » Di Apr 08, 2008 12:43

servus

zu was für nem traffen gehst du denn ?
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Beitragvon DerMitDemClaasTanzt » Mi Apr 09, 2008 0:01

Grünes Kennzeichen ist aber nur für Land- und Forstzwecke geeignet, wenn man also spazieren Fährt erlischt die Zulassung weil es in dem Moment nicht mehr für diesen Bereich eingesetzt wird.

Beim H - Kennzeichen haste den Harken das man damit keine Arbeiten verrichten darf. Wollte sowas schonmal machen und da sagte man mir das keine Arbeitsgeräte und Hänger mitgeführt werden dürfen, da das Fahrzeug nicht mehr als Zugmaschine sondern als Ausstellungsstück zugelassen ist.
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Beitragvon Eicherfahrer » Mi Apr 09, 2008 8:14

Hallo DerMitDemClaasTanzt!

Wie ich schon geschrieben habe um daraus schlau zu werden muß man wohl schon bald Rechtsanwalt sein. Also ich bin der Meinung eine Zulassung erlischt nicht wenn man das Fahrzeug nicht artgerecht nutzt ( Landwirtschaft ), sondern nur wenn das Fahrzeug in seinem Zustand Anbauteile, anderer Motor, TÜV, usw. nicht mehr den Bestimmungen bzw. den Angaben in der Zulassung entspricht. Ich gehe hier nur auf das Vergehen Fahren ohne Zulassung bzw. auf den Versicherungsschutz ein. Ansonsten hast du natürlich Recht, es ist Steuerhinterziehung und damit ist die Zulassung ungültig. Aber wenn etwas passiert zahlt die Versicherung trotzdem. Mir hat man nun wieder die Auskunft erteilt mit dem H-Kennzeichen kann man die selben Fahrten wie mit einem normalen Kennzeichne machen. Kann es sein das man, bei deiner Antwort meinte, du darfst dann keine landwirtschaftlichen Hänger mit Folgekennzeichen ziehen. Das stimmt denn es ist ja keine grüne Nummer. Wenn das Fahrzeug als Ausstellungsstück zugelassen wäre, dann dürfte man ja im Alltag kein Auto mit H-Kennzeichen sehen. Um zu Ausstellungen zu fahren gibt, oder gab es die 07 bener Nummern.

Also ich sehe gerade du sitzt aber noch spät am Rechner! Denke an deinen Nachtschlaf der ist der gesündeste!!!!
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