Auch wenn der Pferdehalter ein Wanderreiter und sein Pferd tritt sicher ist, ist das kein Reitweg mit Holztreppe links hoch, die Holztreppe könnte feucht sein und in Verbindung mit einem Beschlagenen Pferdehuf zu einer sehr rutschigen Angelegenheit werden. Und außerdem, denke ich, dass ein Pferd mit so vielen Stufen überfordert ist, außer es arbeitet im Zirkus. Selbst in der Vielseitigkeit und das ist die Königsklasse der Reiterei wird so ein Zirkus nicht gefordert, dort gibt es auch Treppen allerdings sind sie so groß wie Billard Tische. Für mich hat der Pferdehalter von seinem Tier eine Leistung gefordert die es nicht erbringen kann und somit hat er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und ist somit anzuzeigen, meines Erachtens.
§ 3 Es ist verboten, 1. einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,