hallo, gelegentlich lasse ich bekannte ohne führerschein mit meinem traktor fahren (zb holzfahren, heumachen usw.). Sie haben dann spaß und ich muss auch nicht dauernd draufsitzen.
bisher dachte ich immer, auf eigenen land ist das ok. nun hörte ich von einem bekannten folgende begebenheit: um den führerschein für seinen freund zuerleichtern haben sie vorher auf eigenen grund geübt (allerdings pkw). plötzlich war die polizei da (wer ihn da verpfiffen hat?, die fläche liegt total versteckt in einer kuhle, da kommt bestenfalls mal ein anderer bauer vorbei). er hat jetzt noch nichts schriftlich aber angedroht wurde folgendes: für ihn strafe und für den "über" sperrfrist für den führerschein und auch evtl. strafe. die polizisten meinten üben auf eigener fläche nur wenn diese komplett abgezäunt ist.
meine frage stimmt das, und wenn ja auch für traktoren (ich kann natürlich nicht alles abzäunen)?
mir geht es hauptsächlich um die erlaubnis weniger um versicherungsschutz.

Wie alles ist auch das schon in Deutschland höchstrichterlich entschieden